Elterngeld

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Beitrag von aidaprojekt - 05.09.11 - 10:03 Uhr

Sitze gerade vor dem Elterngeldantrag und komme nicht weiter!
Mein Mann und ich wollen das Elterngeld auf zwei Jahre ausbezahlen lassen.
Jetzt gibt es das Feld Bezugszeitraum!
Welche Monate muss ich jetzt genau ankreuzen und welche mein Mann.
Ich möchte die ersten 12 Monate Elterngeld beantragen und mein Mann 13 und 14.
Eine Freundin von uns hat ab dem 1 Lebensmonat Elterngeld beantragt und das wurde jetzt auf 0 Euro gekürzt da sie ja Mutterschaftsgeld bekommt.
Muss ich dann nicht erst ab dem 3 Lebensmonat meines Kindes Elterngeld beantragen. Also 3. Lebensmonat bis 12. Lebensmonat und mein Mann 13-14.Ursprünglich habe ich gedacht mein Mann würde nach meinen zwei Jahren in Elternzeit gehen. Aber so wie ich es jetzt verstanden habe bekommt man nur die 14 Monate Elterngeld ausbezahlt.
Kann mir jemand helfen?

Beitrag von agentin007 - 05.09.11 - 10:08 Uhr

Hallo!

Wenn du Mutterschaftsgeld bekommst, dann erhältst du in dieser Zeit kein Elterngeld. Das heißt, du bekommst dann nach den 8 Wochen 10 Monate Elterngeld und dein Mann kann davon unabhängig 2 Monate Elterngeld beantragen. Die möglichen 14 Monate Elterngeld gibt es nur in dem Fall, dass du kein Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bekommst!
Wenn du das Elterngeld aber splittest, dann bekommst du 2 Jahre lang immer das halbe Elterngeld ausbezahlt.

Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen!

LG
agentin

Beitrag von anarchie - 05.09.11 - 10:26 Uhr

Hallo!


Also...

Du bekommst die ersten 12 Monate Lohnersatz - da aber das Muschu-Geld ja bereits das komplette Gehalt ersetzt, entfällt das EG in dieser zeit.
Du hast also effektiv nur 10 Monate EG:
Daran kannst du auch nichts ändern!
Monat 1 und 2 sind IMMER bezugsmonate der mutter, daran kommst du nicht vorbei.

bedenke auch, dass wenn du splittest, du nur 20 Monate etwas bekommst, denn die ersten beiden Monate sind ja muschu-Geld(da musst du sleber was wegpacken...).

Dein Mann kann nur innerhalb der ersten 14 Monate EG bekommen, Elternzeit wiederrum bis zum 3. Geburtstag.
Er könnte auch innerhalb der 14 Monate mit dir zusammen zuhause bleiben und EG beziehen.
Z.B. eben die ersten 2 monate oder so...

hilft dir das?

lg

melanie

Beitrag von susannea - 05.09.11 - 22:00 Uhr

Du hast das richtig verstanden, dein Mann muss wenn 13+14 nehmen.
Und ja, du musst ab 1 bis 12 beantragen, denn es könnte ja sein, dass das Elterngeld höher ist als das Mutterschaftsgeld oder das das Mutterschaftsgeld nicht genau am Lebensmonatsende endet.