Erziehungszeit ?????

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Beitrag von sienna78 - 05.09.11 - 12:27 Uhr

Hi,

ab wann beantrage ich denn die Erziehungszeit???

Meine Kleine ist am 25.8 geboren, am selben Tag dann oder nach dem Mutterschutz? #kratz

lg

Beitrag von wemauchimmer - 05.09.11 - 12:44 Uhr

Elternzeit. Es heisst Elternzeit.
Beantragst Du bei Deinem Arbeitgeber, normalerweise noch vor der Geburt mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Na in Deinem Fall machst Du es jetzt halt umgehend.
Die Elternzeit beginnt am Geburtstag.

Dann gibt es noch das Elterngeld. Das kannst Du zusätzlich beantragen. Wo, das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Und das musst Du innerhalb von 3 Monaten nach Geburt machen. Aber Elterngeld kriegst Du nur, wenn Du nicht Vollzeit arbeitest. Deshalb sicher Dir erstmal die Elternzeit.
LG

Beitrag von susannea - 05.09.11 - 21:55 Uhr

HIer ist doch gerade ncihts mehr richtig!
Elternziet beginnt nach dem Mutterschutz, sie wird NACH der Geburt, 7 WOchen vor Beginn spätestens angemeldet!

Beitrag von ida-calotta - 05.09.11 - 13:12 Uhr

Hallo!

Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz und muss 7 Wochen vorher beantragt werden. Sprich, wenn dein Kind zum normalen ET zur Welt gekommen ist, hättest du deinen Antrag spätestens am 01.09. abgeben müssen. Da du dies nicht getan hast kann dein Chef dir die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz verwehren. Also beeil dich lieber und hoffe das ein Auge zugedrückt wird.

Wenn du z.b. 1 Jahr beantragst ist der 1. Geburtstag dein 1. Arbeitstag.

LG Ida

Beitrag von susannea - 05.09.11 - 21:57 Uhr

VET war kaut VK heute ;)
Also noch 7 TAge maximal Zeit, keine Panik!

Beitrag von ujn1 - 05.09.11 - 13:15 Uhr

Hi,

Elternzeit muss 7 Wochen vorher dem AG schriftlich mitgeteilt werden, also normalerweise 1 Woche nach Geburt, wenn die Elternzeit unmittelbar an den (8-wöchigen) Mutterschutz anschließen soll.

LG

Beitrag von susannea - 05.09.11 - 21:58 Uhr

Oder in diesem Fall eben bis 2,5 Wochen ach der Entbindung, da ja erst heute VET war ;)

Beitrag von susannea - 05.09.11 - 21:56 Uhr

Da ja erst heute VET war, hast du noch maximal eine Woche Zeit die Elternzeit, die nach dem Mutterschutz beginnt, anzumelden.