Elternzeit, GfB und Weihnachtsgeld

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Beitrag von angelika2112 - 05.09.11 - 12:46 Uhr

Ich hoffe hier kann mir jemand eine Antwort geben.

Ich würde gern als GfB wieder arbeiten während der Elternzeit. Bislang hatte ich eine volle Stelle.
Nun ist es ja so, das man während des Elterngeldbezugs auch Weihnachtsgeld weiter bekommt, soweit meine Info und damit fällt natürlich auch das EG weg, da das Weihnachtsgeld allein ja höher ist als mein EG.

Aber wie verhält es sich mit dem Weihnachtsgeld wenn man nun nicht mehr voll, sondern als GfB arbeitet während der Elternzeit? Bekomme ich dann im November ein 13. Gehalt bemessen an meinem vollem Vertrag oder dem neuen GfB Vertrag?

Und noch etwas ist noch nicht ganz klar: Muss ich die Elternzeit für den Zeitraum beantragen bis ich überhaupt wieder arbeiten möchte als GfB oder solange bis ich wieder voll zur Verfügung stehe?

Beitrag von lena1309 - 05.09.11 - 12:56 Uhr

Was bedeutet denn GfB?
Die Abkürzung kenne ich aus einem anderen Zusammenhang, aber das bedeutet was ganz anderes.

Beitrag von angelika2112 - 05.09.11 - 14:05 Uhr

GfB bedeutet: Geringfügig beschäftigt.
Also man hat keine Soll Stunden, man arbeitet mal für 100-400€ und bekommt das ausgezahlt was man an Stunden gearbeitet hat.

Beitrag von sabuscha - 05.09.11 - 13:02 Uhr

mal ganz doof gefragt was heißt GfB?

nach meinem wissenstand, ist kein weihnachtsgeld während der elternzeit auszuzahlen, da das arbeitsverhältnis ruht.

ansonsten wenn du teilzeit arbeitest wird auch das weihnachtsgeld nach deinem teilzeitgehalt berechnet (bzw. nach dem Jahresgehalt).

das letzte musst du mit deinem arbeitgeber besprechen. grundsätzlich hast du anspruch auf teilzeit in elternzeit, wenn dein arbeitger dir teilzeit auch ohne elternzeit anbietet, musst du für diese zeit keine elternzeit beantragen, wenn nicht dann doch.

ich hoffe es ist verständlich, wenn nicht bitte nochmal fragen.

Beitrag von angelika2112 - 05.09.11 - 14:06 Uhr

GfB bedeutet: Geringfügig beschäftigt.
Also man hat keine Soll Stunden, man arbeitet mal für 100-400€ und bekommt das ausgezahlt was man an Stunden gearbeitet hat.

Beitrag von windsbraut69 - 05.09.11 - 14:59 Uhr

Wie kommst Du darauf, als Minijobber das volle Weihnachtsgeld während der Elternzeit zu bekommen?
Es kommt für diesen Einsatz in der Elternzeit ohnehin ein neuer Vertrag zustande aber volles Weihnachtsgeld analog dem Vollzeitgehalt wirst Du auf keinen Fall bekommen.

Beitrag von gr202 - 05.09.11 - 14:49 Uhr

Also ich kenne niemanden, der während der Elternzeit Weihnachtsgeld bekommen hat. Oder meinst Du anteilsmäßig das 13. Gehalt?

Gruß
GR

Beitrag von angelika2112 - 05.09.11 - 16:07 Uhr

Hm... Jetzt steh ich selbst auf den Schlauch.
Weiß halt von einer Kollegin das sie letzten November wieder erwartens ihr Weihnachtsgeld bekam.
Sie sagte aber nicht in welcher Höhe... Also wie hoch wäre denn dann anteilmäßiges Weihnachtsgeld? Habe zu dieser Kollegin keinen Kontakt mehr.

Was würde denn anteilsmäßig 13. Gehalt bedeuten?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.09.11 - 17:48 Uhr

Hallo

Mein Sohn ist im November 2007 geboren. Ich habe für 2007 und für 2008 VOLLES Weihnachtsgeld bekommen.

Bianca

Beitrag von angelika2112 - 05.09.11 - 18:55 Uhr

Also doch...
Ich hab keine Ahnung wie das bei uns ist, kam mir dämlich vor das ich davon ausging das es volles Weihnachtsgeld sein könnte...
Ich weiß es nicht, leider habe ich zu keiner die in Elternzeit ist Kontakt.
Weißt du zufällig wie es sich verhält wenn ich während der Elternzeit gering weiter arbeite? Wonach würde sich das Weihnachtsgeld richten?

Ich glaube ich muss das Gespräch mal mit meinem Chef aufsuchen. Finde es nur irgendwie blöde, klingt so Geldgierig wenn ich deswegen extra mit ihm sprechen will.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.09.11 - 20:11 Uhr

Hallöchen

DAs kann ich dir leider nicht sagen.

Bianca

Beitrag von angelika2112 - 05.09.11 - 16:17 Uhr

Danke für die Antworten, habe mir die Frage doch noch selbst beantworten können.
Von meiner Kollegin lag der ET am Jahresende, daher fast volles 13. Gehalt, bei mir ist es ja Januar und somit anteilig nur für Januar...

So wird es sehr wahrscheinlich auch in unserer Firma sein. Mich hatte nur die Info meiner Kollegin so irritiert.