wie wird das berechnet?

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Beitrag von sternchen68 - 05.09.11 - 22:54 Uhr

ich bin jetzt ab september hausfrau und werde es auch bleiben.war bis august in einer anstellung.wie wird das jetzt mit dem elterngeld berechnet und bekommt man als nur hausfrau überhaupt e-geld?
danke

Beitrag von jogiyoda - 05.09.11 - 23:25 Uhr

gundsätzlich zählt dein Einkommen erstmal nicht, Pflegestufe. bei Geldstrafen wird nur der eigentliche Schuldner gezählt, egal ob er einen Bruder/Kind mit Millionenvermögen hat.
Du bekommst 67% vom Verdienst alternativ 300€ Grundelterngeld aber davon habe ich keine weitere Ahnung

Beitrag von arkti - 05.09.11 - 23:33 Uhr

Falscher Thread? #schein

Beitrag von sternchen68 - 06.09.11 - 10:52 Uhr

oh hier hast du aber was durcheinander gebracht

Beitrag von ujn1 - 06.09.11 - 08:43 Uhr

Guten Morgen,

das Elterngeld bemisst sich nach dem (Durchschnitts-)Einkommen der 12 Monate vor der Geburt. Es hängt also davon ab, wann Du schwanger wirst bzw. geworden bist.
Falls Du als Beispiel im Juni 2012 Mutter werden solltest, zählt der Verdienst der Monate Juni 2011 bis Mai 2012. Dann würden also die drei Monate Juni bis August 2011 noch zählen, die Monate als Hausfrau danach mit Einkommen 0, d.h. das für das Elterngeld anzurechnende Einkommen vor Geburt wäre ca. 1/4 Deines jetzigen Einkommens.
Auf jeden Fall bleibt Dir der Sockelbetrag von 300€.

LG