Mein Sohn lebt bei seinem Vater und ich zahle für ihn Unterhalt.
Jetzt ist es so, dass ich mit meinem jetzigen Mann das 2. Kind bekomme, sprich ich habe 2 Kinder im haushalt leben. Da ich selbst schon unter 900€ monatl. bekomme und in der Elternzeit noch weniger, zahlt eigentlich schon die ganze Zeit mein Mann den Unterhalt für mein 1. Kind... ich wollte halt auch nicht ganz aufhören...
Allerdings, wenn das 2. Kind jetzt noch kommt wird es ein wenig knapp... weiß jemand wie das läuft???
Danke
Unterhalt für 1 Kind
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Beitrag von inesberlin1981 - 06.09.11 - 09:03 Uhr
Beitrag von krokolady - 06.09.11 - 09:49 Uhr
Da du dann sicher erstmal nicht arbeiten gehst wird dir als Einkommen ein gewisses Taschengeld von Deinem neuen Mann angerechnet.
Bin mir nicht ganz sicher, aber glaub es sind so 5 % vom Nettolohn.
Alles das was Dein neuer Mann verdient geht keinen was an, ausser halt zur Berechnung des "Taschengeldes"
Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.09.11 - 14:02 Uhr
Hallo
Sie darf ihr Einkommen nicht murwillig verrindern, wenn sie Unterhalt zahlen muss.
Auch wenn sie in Elternzeit geht, muss sie weiter den vollen Unterhalt zahlen
Bianca
Beitrag von krokolady - 06.09.11 - 14:36 Uhr
das hat ja nichts mit mutwillig zu tun wenn sie in Mutterschutz bzw. Elternzeit geht.
Natürlich muss sie weiterhin Unterhalt zahlen, nur muss dieser neu berechnet werden.....also ihr Elterngeld plus das "Taschengeld" ihres neuen Mannes.
Beitrag von jogiyoda - 06.09.11 - 15:32 Uhr
du erzählst Müll:
natürlich muß der Unterhalt in gleicher Höhe weiter gezahlt werden denn es hat sie ja wohl niemand gezwungen in Elternzeit zu gehen! Wenn ein Mann das macht schreien hier alle zeig das Schwein an. Einfach mal ein bißchen Kopf einschalten.
Beitrag von krokolady - 06.09.11 - 15:49 Uhr
Na dann muss sich in letzter Zeit ja einiges getan haben in dieser Richtung.
Als mein Sohn vor knapp 3 Jahren zu meinem Ex zog wurde ich ja unterhaltspflichtig.
Da ich kein Einkommen habe wurde mir ein "Taschengeld" angerechnet von meinem jetzigen Mann........waren um die 90 Euro.....diese hab ich aufgerundet auf 100 Euro.
Mein Ex musste an unsere Tochter die weiterhin bei mir lebt im Monat 164 Euro zahlen.
Also zahlt er so gesehen an mich noch 64 Euro im Monat.
Aber wie gesagt.........vielleicht hat sich diesbezüglich ja was geändert.
Trotzdem muss der Unterhalt bei der TE neu berechnet werden, da ja ein weiteres Kind dazu kommt.
Beitrag von jogiyoda - 06.09.11 - 16:00 Uhr
muß nicht, denn für das "Neue" ist dessen KV unerhaltspflichtig.
Beitrag von krokolady - 06.09.11 - 16:12 Uhr
Hä????
Aber wenn Väter nen weiters Kind in die Welt setzen dürfen sie den Unterhalt neu berechnen lassen?
Kann ich nicht so recht glauben.......
Ich tät mir eh ne gescheite Anwältin suchen wenn ich die TE wäre.......
Anwälte haben mehr Ahnung von der Materie als jedes JA, und vor allem als User in einem Forum.
Beitrag von jogiyoda - 06.09.11 - 16:19 Uhr
die Mutter ist aber nur gegenüber dem älteren Kind Unterhaltspflichtig!, für das "Neue" ist , zum Zweiten Mal, dessen KV unterhaltspflichtig, auch wenn es deinen Horizont übersteigt.
Beitrag von krokolady - 06.09.11 - 16:32 Uhr
Ahso.......ein Mann kann also Kinder ohne Ende in die Welt setzen, und bei jedem weiteren Kind wird der Unterhalt neu berechnet und verringert sich bei jedem Kind.
Und wenn eine Mutter weitere Kinder bekommt ist das schnuppe, da geht ausschliesslich das älteste Kind vor......
Hm.....dann verstehe ich aber nicht wieso bei mir meine jüngste Tochter ( von meinem jetzigen Mann) mit einbezogen wurde in die Unterhaltsberechnungen für meinen Sohn.......
Denn laut der Anwälte bin ich sehr wohl unterhaltsverpflichtet gegenüber meiner Jüngsten......nur nicht als Barunterhalt.......da sie ja bei mir lebt!
Beitrag von jogiyoda - 06.09.11 - 16:44 Uhr
du raffst es einfach nicht, ich sagte ja das die ganze Sachlage deinen Verstand überfordert.
Beitrag von krokolady - 06.09.11 - 16:49 Uhr
Find es erstaunlich das du Dich nur äussern kannst indem Du Du ausfallend und beleidigend wirst.
Sagst Du Deinen Kindern auch das sie "plemplem" sind oder so, nur weil sie einen Fehler in den Hausaufgaben gemacht haben, oder eine 3 in ner Mathearbeit geschrieben haben?
Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.09.11 - 16:09 Uhr
Hallo
Nein, sie muss den Unterhalt weiter zahlen, nach ihrem Verdienst. Es ist egal, ob sie in Elternzeit geht.
Bianca
Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.09.11 - 16:47 Uhr
Und meist ist die DD Tabelle auf 2 Kinder ausgerichtet
Beitrag von krokolady - 06.09.11 - 16:53 Uhr
Verstehe Deinen Satz nicht - bitte um Erläuterung!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.09.11 - 17:02 Uhr
DAs soll heissen, das bei 2 Kindern der Unterhalt nicht unbedingt neu berrechnet werden muss.
Beitrag von krokolady - 06.09.11 - 17:12 Uhr
ach so......
bei mir ist das alles schon Jahre her.....damals gabs das noch nicht wegen Elterngeld und son Kram....oder Unterhalt für die Mutter.
Weiss nur das eigentlich der Unterhalt neu berechnet wird wenn ein weiteres Kind dazu kommt.....egal ob von Vater oder Mutterseite her.
Beitrag von manavgat - 06.09.11 - 21:39 Uhr
Das ist doch mal locker Dein Problem.
Wenn ein Kerl mit seiner neuen ein Kind macht, dann kann er auch nicht einfach zuhause bleiben, sondern wird so gestellt, als hätte er Einkommen.
Such Dir einen Job (Putzen, Kellnern etc.) den Du am Wochenden machen kannst.
Hast Du kein Interesse daran, dass Dein Sohn den ihm zustehenden Unterhalt bekommt?
Gruß
Manavgat
