P-Konto bescheinigung ausfüllen lassen

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Beitrag von ddchen - 06.09.11 - 09:24 Uhr

Meine Bank sagte mir das ende des Jahres wohl alle Konten umgestellt werden auf ein P-Konto #kratz und gab mir eine Bescheinigung mit die ausgefüllt werden muss um den monatlichen Pfändungsfreien (?) Beitrag zu erhöhen, ich hab noch kein P-Konto.

Bislang hätte ich ja nur meinen Freibetrag und die Kinder müssten halt noch mit drauf

Nun gut, ich bin dann mit der bescheinigung zum Sozialamt, dort wurde mir der wisch aber nicht ausgefüllt da ich dort keine Gelder beziehe

Also habe ich nun zum 2. mal den Wisch zur Familienkasse geschickt, beim erstenmal bekam ich gar nix zurück, und heute kam nur eine Bescheinigung darüber was ich pro Monat je Kind an Kindergeld beziehe

Aber es war wieder nicht diese Bescheinigung die ich von der Bank bekommen habe, da hätte ja zum einen die Kinder rein gemusst und das Kindergeld extra nochmal

Ich werd den wisch zwar nachher mal zur Bank bringen aber denke nicht das denen das so reichen wird, oder?

Wo kann man so eine Bescheinigung denn noch ausfüllen lassen?

LG
Andrea

Beitrag von cinderella2008 - 06.09.11 - 09:32 Uhr

Hallo,

bist Du Dir sicher, dass Du das richtig verstanden hast? Davon habe ich noch nichts gehört, dass alle Konten auf P-Konten umgestellt werden. Aus welchem Grund auch?#kratz

Cinderella

Beitrag von ddchen - 06.09.11 - 09:37 Uhr

Gehört habe ich das so auch noch nicht ausser von meiner Bank.
Mein Mann ist ja bei ner anderen und da wurd ihm davon auch noch nix gesagt.

LG

Beitrag von windsbraut69 - 06.09.11 - 09:38 Uhr

Ich wüßte nicht, dass alle Konten umgestellt werden müssen.

Gruß,

W

Beitrag von stier84 - 06.09.11 - 13:05 Uhr

ne es müssen nur alle Kunden darüber informiert werden. Umstellen kann man sein Konto, wenn man Pfändung hat. Der Pfändungsschutz erlischt ab 2012 auch für Sozialgelder.

Beitrag von manavgat - 06.09.11 - 13:57 Uhr

hier für bitte:

Der Pfändungsschutz erlischt ab 2012 auch für Sozialgelder.

Gruß

Manavgat

Beitrag von stier84 - 06.09.11 - 14:46 Uhr

einfach mal googeln

http://www.schuldnerberatung-saar.de/index.php?option=com_content&view=article&id=57&Itemid=48

Beitrag von windsbraut69 - 06.09.11 - 14:48 Uhr

So hatte ich das auch verstanden.
Wie gesagt, ich habe den Hinweis zufällig auf der Rückseite der Kontoauszüge gelesen.

LG

Beitrag von stier84 - 06.09.11 - 15:01 Uhr

ja die Banken müssen halt alle Kunden darüber informieren ob Millionär oder Bettler. Ich denke schon, dass es jetzt bei manchen Verwirrungen auslösen wird. Die Kunden rennen ja jetzt schon wie von der Terantel gestochen in die Bank und wollen ein P-Konto obwohl sie gar keine Pfändung haben oder sich mal richtig darüber informiert haben.....das kann schon mal nerven

Beitrag von pink-pearl - 06.09.11 - 09:54 Uhr

Mal abgesehen von der komischen Aussage deiner Bank? Welche Bank ist das?

Normalerweise nimmt man einen Kindergeld Kontoauszug, den Zettel der Bank und geht zu Profamilia o.ä. die füllen dann alles sofort und vor Ort aus. Den Zettel wieder zur Bank bringen und der Käse ist auf 1 Std. Aufwand gegessen.

(Fürs "nächste" Mal ;-))

Beitrag von mama2003-2009 - 06.09.11 - 10:14 Uhr

HAllo


ALLE Konten mit sicherheit nicht, aber kann es sein das du eine Pfändung drauf hast?

Ab dem 01.01.12 sollten die Konto wenn mit Pfändung bedroht oder drohender Pfändung in ein P-Konto umgestellt werden da sonst alle Leistungen auch Sozialleistungen nur noch in Rahmen dieses P-Kontos geschützt sind.

Ne Bescheinigung brauchst du dann deswegen wenn Du mehr als 985€ aktuell (die grenze ändert sich dann auch etwas) Geldeingang hast das dieses "mehr" auch geschützt ist.
Diese Bescheinigung musst du bei einer Schuldnerberatungstelle zum beispiel ausfüllen lassen wenn du Kinder hast etc.



LG

Beitrag von nisivogel2604 - 06.09.11 - 10:36 Uhr

Sozialgelder sind auch ausserhalb des P Kontos geschützt

lg

Beitrag von windsbraut69 - 06.09.11 - 10:44 Uhr

Ab dann wohl nicht mehr. Irgendwas stand da im Infotext auf der Rückseite der Auszüge, den ich aber nie lese...

LG,

W

Beitrag von nisivogel2604 - 06.09.11 - 10:46 Uhr

Wir hatten neulich nen Info Brief (Deutsche Bank ) und da stand drin, das Sozialgelder weiter geschützt seien #kratz


Jetzt bin ich ja mal gespannt. Die ganze P Konto Aktion soll ja sehr schlecht angelaufen sein, weil keiner wusste, wie nun was funktioniert

LG

Beitrag von nisivogel2604 - 06.09.11 - 10:50 Uhr

Das ist ja tatsächlich so. Vielleicht stellt meinen Bank auch um und ich hab das gar nicht richtig gelesen?

http://www.bafoeg-aktuell.de/recht/pfaendungsschutzkonto-p-konto.html

lg

Beitrag von windsbraut69 - 06.09.11 - 11:24 Uhr

Dann hatte ich das ja beim Überfliegen tatsächlich richtig aufgeschnappt.

Ich hab es aber so verstanden, dass der Kunde selbst aktiv an die Bank herantreten muß und es nicht automatisch läuft.

LG,

W

Beitrag von mama2003-2009 - 06.09.11 - 11:19 Uhr

NEIN AB Januar nicht mehr dann nur noch mit einem P-Konto


http://www.welches-girokonto.de/pfaendungsschutz-ab-2012-ausschliesslich-mit-einem-p-konto/

Beitrag von nisivogel2604 - 06.09.11 - 11:22 Uhr

Ja, ich habs jetzt auch gelesen. Ich muss jetzt echt nochmal bei meiner Bank nachfragen, weil ich meine im allgemeinen Info schreiben stand was anderes dazu.



Find ich ehrlich gesagt sehr unschön diese Entwicklung, da einem im Fall der Fälle nichtmal das Existenzminimum bleibt

Beitrag von falkster - 06.09.11 - 12:09 Uhr

Auch der Arbeitgeber kann eine solche Bescheinigung unterschreiben...

Zusehen, dass Du die aktuelle 2011er Bescheinigung hast, denn die Pfändungsfreibeträge wurden gerade im Juli 2011 weiter angehoben...

Familienkassen und Sozial-/Arbeitsämter füllen diese Bescheinigungen nur sehr widerwillig, wenn überhaupt, aus...

Beitrag von stier84 - 06.09.11 - 13:03 Uhr

Du hast das falsch verstanden.

Ab 2012 gibt es keinen Pfändungsschutz mehr auf den Konten (auch nicht für Sozialgelder). Die Banken sind nun dazu verpflichtet, dieses ihren Kunden bis November2011 mitzuteilen. Ich gehe davon aus, dass du eine Pfändung auf dem Konto hast. Du gehst wegen der Bescheinigung nicht zum LRA sondern zur Schuldnerberatung beim LRA. Dort wird dir dann ausgerechnet, was dir ingesamt zusteht (Freibeträge pro Person). Dann gehst du mit dieser Bescheinigung zu deiner Bank und lässt dir ein P-Konto machen. Ich finde dich jedoch noch sehr jung für ein P-Konto und würde dir raten, die Pfändung zu regeln. In der Regel sind die Gläubiger auch mit EUR 10,-- zufrieden.

Beitrag von ddchen - 06.09.11 - 13:27 Uhr

Naja aktuell ist nix an Pfädung, hatte aber vor 2 Monaten eine wegen Hundesteuer für nen Hund der schon lange abgemeldet war

Die Pfändung wurd ja dann auch direkt runter genommen als ich bei der Stadtkasse war

Vielleicht hat die Bank mir das deswegen empfohlen oder meinte das es umgestellt werden müsste

Wénns alo kein muss ist kann ich mir das gerenne ja auch sparen, werd da dann die Tage nochmals nachfragen

Danke für eure Antworten

Beitrag von stier84 - 06.09.11 - 13:50 Uhr

dann würde ich es auf keinen Fall machen da ein P-Konto der SCHUFA gemeldet wird. Es verschlechtert zwar bei der SCHUFA nimmt deinen Wert aber die Info steht drinnen und das wird dir mal zum Problem werden. Lieber Pfändungen so regeln denn Pfändungsaussetzung bei Ratenzahlung geht weiterhin (kommt natürlich auf die Bank an). Bei einem P-Konto kann keine Aussetzung berücksichtigt werden und kommt dann manchmal "teurer" als die Regelung bzgl. gleich das Vermeiden. Vlt. macht deine Bank es so, dass sie alles Kunden vorab ansprechen, die bereits Pfändungen hatten (ist ja im System hinterlegt)

Beitrag von manavgat - 06.09.11 - 13:56 Uhr

Totaler Blödsinn!


Du kannst Dich weigern. P-Konten sind nämlich teurer als normale Girokonten.

Gruß

Manavgat

Beitrag von falkster - 06.09.11 - 14:51 Uhr

nicht zwangsläufig...

Beitrag von nightwitch1988 - 06.09.11 - 16:37 Uhr

jup, bei der postbank sind die kostenlos, aber bei der sparkasse wiederum kostets 15 euro im monat.

lg