Fristlose Kündigun????

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Beitrag von sabse89 - 06.09.11 - 22:34 Uhr

Hall an alle erstmal,

ich Arbeite seit 8.8.11 im Toom habe jetzt im Sept erfahren dass ich Schanger bin und mein FA meinte ich sollte noch warten meinen Arbeitsgeber etwas davon mitzuteilen biswir die 13ssw überstanden haben! Habe ein Blutergus in der Gebärmutter bekommen und man muss abwarten wiesich alles entwickelt. Heute hab ich erfahren dass mein Vertrag doch nicht wi egeplant bis zum 31.3.2012 verlängert wird sondern nur bis 31.12.11! Meine FRgae: werde ich gekündigt wenn ih meinem Chef sage ich bin schwanger? Bekomm ich trotzdem noch die 67% elterngeld vom Lohn? oder nicht? unser Kind soll ende April zur Welt kommen. Besitze noch keinen Arbeitsvertrag das ich die hauptzentrale viel Zeit lässt!

Bin über jede Antwort dankbar


Grüße

Beitrag von kerstini - 06.09.11 - 22:45 Uhr

Hallo,

nein gekündigt wirst du nicht. Aber dein Vertrag wird einfach nicht verlängert und du bist trotzdem arbeitslos.

Wie genau sich dein EG dann zusammensetzt kann ich dir nicht sagen. Soviel ich weiß werden die Monate mit ALG1 nicht mit zur Berechnung herangezogen. Mutterschaftsgeld bekommst du dann nicht in Höhe deines ursprünglichen Gehalts sondern in Etwa den Betrag des ALG1. Ich hoffe ich habe das jetzt richtig erklärt. Vielleicht bekommst du ja noch von den Profi´s hier Antwort.

Wie das mit dem Arbeitsvertrag ist kann ich dir gar nicht sagen.


LG

Kerstin mit Ida #verliebt im Bett und Madita, Leo & #stern im #herzlich

Beitrag von susannea - 06.09.11 - 23:44 Uhr

Wie du besitzt noch keinen Arbeitsvertrag? NUr den bis 31.12. noch nciht oder gar keinen schriftlichen?
Und bis wann ging dein letzter schriftlicher bzw. geht der?

Evlt. besitzt du nämlich einen unbefristeten Vertrag ;)

Beitrag von papa2907 - 07.09.11 - 08:25 Uhr

"Evlt. besitzt du einen nämlich einen unbefristeten Vertrag ;)"

#kratz

Erklärst du uns auch deinen geistigen Erguss?

Wäre sehr nett!#pro

LG

Beitrag von thea21 - 07.09.11 - 08:49 Uhr

Meine Güte, du schreibst immer einen überheblichen Schwachsinn zusammen, da rollen sich einem sämtliche Fußnägel hoch!

Wenn du schon ganz oben mitklugscheissen willst, dann doch bitte nur, wenn du auch ein wenig Wissen besitzt! Dann kannst du soviel lospoltern wie du möchtest und kriegst vielleicht sogar noch Applaus dafür du Blitzbirne!

Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag gemacht wurde, bis jetzt und auch sonst mündlich NICHTS aber auch garnichts vereinbart wurde, DANN hat sie wohlmöglich einen unbefristeten Vertrag, denn eben auch mündliche Verträge zählen!

Daher hat die Posterin, die du so herrlich freundlich angeblökt hast ja auch wohlmöglich geschrieben und mit Sicherheit auf eine Antwort der TE gewartet!

Beitrag von ayshe - 07.09.11 - 10:05 Uhr

Wenn es keinen schriftlichen gibt, dann gibt es automatisch einen allgemeinen, und mündliche Verträge können nicht befristet sein.


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Kann ein befristeter Arbeitsvertrag mündlich geschlossen werden?

Nein, da die Befristung eines Arbeitsvertrags gemäß § 14 Abs.4 Teilzeit-und Befristungsgesetz (TzBfG) zu ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform bedarf. Wird daher ein Zeitvertrag "per Handschlag", d.h. mündlich abgeschlossen, ist zwar der Arbeitsvertrag als solcher wirksam, nicht aber die Befristungsabrede, d.h. der Arbeitsvertrag gilt als unbefristeter Arbeitsvertrag.

Der Vertragspartner, dem es auf die feste Laufzeit ankam, d.h. in der Regel der Arbeitgeber, hat daher im Ergebnis einen Arbeitsvertrag "am Hals", den er mit diesem Inhalt, d.h. als unbefristeten Vertrag, nicht abschließen wollte.

Nähere Informationen dazu finden Sie in dem Artikel "Handbuch Arbeitsrecht: Befristung des Arbeitsvertrags".
##

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitsvertrag.html

Beitrag von susannea - 07.09.11 - 11:14 Uhr

Danke dir, genau das war nämlich meine Überlegung!

Aber ob dem so ist kann mal wieder nur die TE, die sich nach Fragestellung ihrerseits wieder nicht mehr meldet (scheinbar) uns verraten.

Beitrag von susannea - 07.09.11 - 11:12 Uhr

DAs ist kein geistiger Erguss von mir, sondern eine festlegung im Gesetz.

Befristungen bedürfen vor Arbeitsantritt der Schriftform.
Wenn sie dort jetzt arbeitet und wie sie sagt keinen Vertrag hat, hat sie bereits einen unbefristeten Vertrag, denn durch die Annahme ihrer Leistung kommt der genauso zustande, wie durch mündliche Vereinbarungen.


Beitrag von parzifal - 07.09.11 - 08:24 Uhr

Ich verstehe nicht was Du mit "fristloser Kündigung" meinst?

Gehst Du davon aus, dass man Schwangere wegen Schwangerschaft fristlos kündigen kann? Diese also sogar schlechter gestellt sind als "normale" AN?

Oder willst Du fristlos kündigen?

Gruß
parzifal

Beitrag von ayshe - 07.09.11 - 10:11 Uhr

Ich verstehe das nicht ganz.

Also du hast einen befristeten Vertrag oder gar keinen schriftlichen?
Was für einen vertrag hast du denn jetzt?

Und wartest du überhaupt erstmal auf den ersten schriftlichen Vertrag, der dann bis 31.12.11 befristet sein soll?

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FRgae: werde ich gekündigt wenn ih meinem Chef sage ich bin schwanger?
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Wie meinst du das?
Das verstehe ich auch nicht.
Schwangere unterstehen dem Kündigungsschutz.
Aber du hast kein Anrecht auf einen unbefristeten Vertrag.
Wird eine Frau innerhalb ihres befristeten Vertrages schwanger, so kann der AG den Vertrag eben einfach auslaufen lassen, keine Verlängerung, kein neuer Vertrag, Ende des Arbeitsverhältnisses, aber alles ohne Kündigung.


Prinzipiell würde ich von der Schwangerschaft erstmal rein gar nichts erzählen.

Beitrag von kathrincat - 07.09.11 - 10:31 Uhr

nein er kann dich nicht kündigen, den vertrag läuft aber einfach aus ohne eine verlängerung

Beitrag von thea21 - 07.09.11 - 10:52 Uhr

Eben nicht, wenn sie keinen schriftlichen hat!

Und sie sollte einen Teufel tun u nd nun einen nachträglich befristeten unterschreiben!

Beitrag von kathrincat - 07.09.11 - 10:59 Uhr

sie hat doch schon einen befristet und der neue ist nur bis 12 und nicht bis märz

Beitrag von thea21 - 07.09.11 - 11:08 Uhr

So wie ich das lese, arbeitet sie seit 8.8.11 dort, ohne Arbeitsvertrag, da die sich Zeit lassen!

Via mündlicher Verabredung galt ein befristeter Vertrag, der aber so nicht gültig ist, da mündliche Befristungen nicht greifen!

Daher hat sie keinen befristeten Vertrag! Weder zu März nächsten Jahres, noch zu Dezember diesen Jahres!

Beitrag von ayshe - 07.09.11 - 11:36 Uhr

ich verstehe es auch so wie thea.

Denn die TE schrieb, sie warte auf den vertrag, weil die Hauptzentrale sich Zeit läßt.

Vllt war es aber nur mußverständlich ausgedrückt, keine Ahnung.