Hallo zusammen,
es dauert zwar bei mir noch ein Weilchen, aber Frage steht ja oben...
Ich finde leider im Web immer nur was mit Anspruch auf Teilzeit danach, ich möchte aber nach 1 Jahr wieder meine alte Vollzeitstelle haben (Betreuung ist schon alles organisiert).
Habe ich da rechtlich Anrecht drauf oder ist das der Laune meines Chefs überlassen??
Danke für eure Antworten, hab hier jetzt wirklich ewig gelesen, es ging aber immer nur um Teilzeit danach...
LG
Sonnerl
Nach 1 Jahr Elternzeit Anspruch auf alte Vollzeitstelle?
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Beitrag von sonnerl1980 - 07.09.11 - 10:03 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 07.09.11 - 10:19 Uhr
Dein Vertrag ruht während der Elternzeit doch nur.
Natürlich hast Du Anspruch auf einen entsprechenden, vergleichbaren, Vollzeit-Arbeitsplatz.
LG,
W
Beitrag von sonnerl1980 - 07.09.11 - 10:41 Uhr
Danke schön
Beitrag von mabo02 - 07.09.11 - 12:21 Uhr
Wenn du von vorneherein angibst, dass du nach einem Jahr wiederkommst, dann muss dein AG die DEINEN Arbeitsplatz zu den alten Konditionen wiedergeben.
Wenn du länger als 1 Jahr in EZ gehst dann muss dein AG dir nurnoch EINEN Arbeitsplatz zu den alten Konditionen freihalten.
Du solltest also einen Anspruch auf genau deinen alten Platz haben und das auch VZ.
