Hallo zusammen,
bisher habe ich es so verstanden, dass der Antrag auf Elternzeit und ggf. Teilzeit spätestens 7 Wochen VOR Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht werden muss (sprich bis spätestens 1. Woche nach Geburt).
Nun habe ich aber nirgendwo etwas darüber gefunden, wann man den Antrag FRÜHESTENS einreichen kann, ohne dass einem irgendwelche Nachteile entstehen.
Ich bin heute bei SSW 32+0 und würde den Antrag jetzt schon gerne losschicken zum Arbeitgeber. Kann ich das bedenkenlos machen?
Danke und LG
Sabrina
Frage zum Antrag auf Elternzeit
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Beitrag von sabstar - 07.09.11 - 11:05 Uhr
Beitrag von goldie99999 - 07.09.11 - 11:18 Uhr
Du weißt doch den Geburtstag des Kindes noch gar nicht! Das kann also nicht funktionieren
Beitrag von susannea - 07.09.11 - 11:30 Uhr
Frühestens mit der Geburt kannst du Elternzeit ANMELDEN, da du ja sonst keine DAten eintragen kannst.
Beitrag von ujn1 - 07.09.11 - 12:14 Uhr
Hi,
das mit dem "bedenkenlos" bezieht sich darauf, dass normalerweise der Kündigungsschutz 8 Wochen vor dem angemeldeten Beginn der Elternzeit anfängt.
Da Du während Schwangerschaft und Mutterschutz aber sowieso nicht wirksam gekündigt werden kannst, kannst Du den Anspruch jetzt schon anmelden. Ich hab das damals auch gemacht, als ich mich in den Mutterschutz verabschiedet habe. Habe meinem AG angekündigt, dass ich unmittelbar im Anschluss an die Mutterschutzfristen für die ersten zwei Jahre Elternzeit nehmen werde. Den tatsächlichen Geburtstermin würde ich dann zu gegebener Zeit mitteilen.
Wenn die obigen Aussagen richtig wären und man die Elternzeit vor der Geburt nicht anmelden könnte, könnte kein Vater ab der Geburt die ihm zustehende Elternzeit nehmen, und so ist das Gesetz sicher nicht auszulegen.
LG
Beitrag von diana1101 - 07.09.11 - 14:35 Uhr
Falsch sind die obigen Angaben mit Sicherheit nicht.
