elternzeitvertretung für 3 jahre, befristung zulässig

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Beitrag von milimi123 - 07.09.11 - 18:01 Uhr

hallo, ich habe mal eine frage an die fachleute unter euch.

also eine mitarbeiterin nimmt erstmal 2 jahre elternzeit. für diese zeit wird eine vertretung mit befristetem vertrag angestellt. dann wird die elternzeit um ein weiteres jahr verlängert. kann es sein, dass es gesetzlich nicht zulässig ist, befristete arbeitsverträge länger als 2 jahre laufen zu lassen?

danke schonmal

Beitrag von king.with.deckchair - 07.09.11 - 18:16 Uhr

"Können mehrere befristete Arbeitsverträge nacheinander abgeschlossen werden?

Läuft ein befristeter Vertrag aus, so können Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich (!) einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag abschließen, wenn die Voraussetzungen für eine weitere Befristung gegeben sind.

Soweit es sich nicht um eine zulässige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages innerhalb der Höchstfrist von zwei Jahren handelt, bedarf es für die weitere Befristung wiederum eines sachlichen Grundes. Je mehr Anschlussbefristungen allerdings erfolgt sind, um so mehr werden sich allerdings auch die Anforderungen an den Befristungsgrund erhöhen."

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/content_03.html

Beitrag von lamia1981 - 07.09.11 - 20:32 Uhr

Da ein sachgrund für die Befristung vorliegt (elternzeit) ist die Befristung auch über zwei Jahre oder auch eine mehr als zweimalige Verlängerung zulässig. Siehe tzbg.