huhu ihr lieben
leider bin ich vor 2 wochen in einem richtigen saftladen gelandet (wusste es am anfang nicht) daraufhin habe ich mir nun eine neue stelle gesucht 
AM freitag kann ich schon anfangen
fruee mich rießig nichteinmal die bevorstehende op am 20.9 war ein problem
so nun die frage
wie formuliere ich am besten die kündigung für den alten betrieb?? bin ja noch in probezeit und kann jederzeit kündigen.....
danke
glg dani
Wie am besten kündigen....WICHTIG
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Beitrag von novemberbaby06 - 07.09.11 - 19:56 Uhr
Beitrag von zwillinge2005 - 07.09.11 - 20:52 Uhr
Hallo,
Du kannst zwar jederzeit kündigen, aber gilt nicht trotzdem 14 Tage Frist?
Such doch einfach das ehrliche Gespräch.
LG, Andrea
Beitrag von novemberbaby06 - 07.09.11 - 21:08 Uhr
bei mir im vertrag steht "kann jederzeit ohne gründen seitens des dienstgeber bzw dienstnehmer gekündigt werden"
das heißt für mich sofort....morgen hingehen, kündigen...und tschüss?!
Beitrag von miss-bennett - 07.09.11 - 21:34 Uhr
Vorsicht, prüfe das lieber!
Du kannst JEDERZEIT kündigen unter Einhaltung der zweiwöchigen Frist
Beitrag von woodgo - 08.09.11 - 12:38 Uhr
Dann gilt dennoch die gesetztl. Kündigungsfrist von 14 Tagen!!!
Beitrag von novemberbaby06 - 08.09.11 - 13:16 Uhr
Nein
hab vergessen zu schreiben dass ich aus österreich bin 
ABER danke trotzdem an euch 
Lg dani die HEUTE schon mit ihrem neuen job anfangen kann
Beitrag von miss-bennett - 07.09.11 - 20:55 Uhr
Hallo!
Hilft Dir das weiter?
http://www.kuendigungsschreiben-vorlage.de/Kuendigungsschreiben-Probezeit/ (runter scrolen)
Irgendwo wurde noch der folgende Satz empfohlen:
Die Angabe von Gründen ist aus gesetzlicher Sicht nicht erforderlich
LG Miss Bennett
Beitrag von merle.bn - 07.09.11 - 21:22 Uhr
Den Satz kannste dir auch genauso gut sparen, denn wenn du keine Gründe angibst, gibst du halt keine an. Und nach o.a. Aussage dürfte das auch rechtlich zulässig sein.
Finde Hinweise auf die Rechtslage in Schreiben von Leuten, die nicht einmal in der Lage sind, alleine drei grade Sätze zu formulieren, immer etwas deplaziert....
Beitrag von miss-bennett - 07.09.11 - 21:32 Uhr
Eben, darum war er auch extra aufgeführt. Ich würde ihn nicht benutzen
Beitrag von novemberbaby06 - 07.09.11 - 22:05 Uhr
Oh jetzt weiß ich wo der unterschied ist
Deutschland / Österreich .-)
in D gibts die 2 wochen frist...in Österreich nicht
Beitrag von parzifal - 08.09.11 - 08:39 Uhr
Wie kann man bei solchen Fragen vergessen anzugeben, dass man aus dem Ausland ist?
Beitrag von novemberbaby06 - 08.09.11 - 11:58 Uhr
naja ich bitte vielmals um entschuldigung....fehler können doch jeden mal passieren oder??
Beitrag von parzifal - 08.09.11 - 15:57 Uhr
Wenn man es einfach vergessen hat ja.
Ich stelle aber fest, dass gerade Österreicher ganz gerne "vergessen" anzugeben, dass für ihre Frage ausländisches Recht (österreichisches) anzuwenden ist.
Dann redet man einander vorbei. Und irgendwann kommt dann nebenbei der Hinweis "im Übrigen komme ich aus Österreich". War bei Dir ja nicht so schlimm.
Vielleicht habe ich aber deshalb etwas "hart" reagiert.
Beitrag von novemberbaby06 - 08.09.11 - 20:36 Uhr
Es klang wirklich ein bisschen "hart" schon fast "österreich-feindlich"
ABER ich verzeihe dir 
schönen abend noch
