Urlaubsanspruch in Elternzeit Frage dazu habe

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Beitrag von gg82abt - 08.09.11 - 09:17 Uhr

Guten Morgen zusammen,

habe neulichs mal ne Abrechnung von meinem AG erhalten weil er mir die 10€ für die Bescheinigung meiner aktuellen Schwangerschaft zurückbezahlt hat.

Jetzt hab ich gesehen das ich beim AG statt StKl 5 auf Stkl 6 eingetragen bin (schon reklamiert) und was mich noch verwirrt ist mein Urlaubsstand

Durch BV in der ersten SS hab ich noch 24 Tage Urlaub Guthaben das ist klar soweit aber ich habe wohl für dieses Jahr laut der Abrechnung Anspruch auf 13 Tage Urlaub #kratz

Kann das sein?

Meine Elternzeit geht eigentlich noch bis 27.09.2012 daher die Verwunderung

Kann mir das jemand erklären?

Danke

#winke Simone

Beitrag von mami18052010 - 08.09.11 - 09:59 Uhr

In der Elternzeit sammelst du doch gar keinen Urlaubsansruch, sondern nur im Mutterschutz!

Beitrag von ujn1 - 08.09.11 - 10:17 Uhr

Hi,

da scheint Dein AG irgendwie den Urlaub für 5 Monate gerechnet zu haben (jedenfalls bei den üblichen 30 Arbeitstagen wären 5/12 gerundet 13 Tage, anstelle von 10 Tagen für die Monate September bis Dezember).

Im BEEG steht nur, dass der AG den Urlaubsanspruch für jeden Monat in Elternzeit um 1/12 kürzen KANN. Normalerweise wird er das auch tun, aber niemand zwingt ihn dazu und hindert ihn daran, Dir mehr Urlaubstage zu gewähren.

LG

Beitrag von susannea - 08.09.11 - 12:31 Uhr

Du hast Anspruch auf 4/12, also 1/3 des Jahresurlaubes.

Man müsste also wissen, wieviel Urlaubsanspruch du im Jahr insgesamt hast.

Währen es 39, dann stimmt es.
Oder hast du Teilzeit in Elternzeit gearbeitet?

Beitrag von gg82abt - 08.09.11 - 20:14 Uhr

Hallo,

also die 24 Tage aus 2009 stimmen da ich diese nicht nehmen konnte Mutterschutz lief bis Nov 2009.
Normalerweise hab ich 26 Tage Jahresurlaub.
Für 2010 wurde kein Urlaub "gewährt" was ja wegen Elternzeit ja eigentlich normal ist. Daher mein Staunen das ich nun für 2011 13 Tage "bekomme"

Ich wollte Teilzeit arbeiten aber es gab keinen geeigneten Einsatz für mich...

LG Simone

Beitrag von susannea - 08.09.11 - 21:03 Uhr

Was heißt denn, es gab keinen geeigneten Einsatz für dich? Wie groß ist denn die Firma und wie wurde dies schriftlich begründet? Evtl. has du deswegen nämlich Urlaubsanspruch, weil gar nicht abelehnt wurde.

Beitrag von gg82abt - 08.09.11 - 21:16 Uhr

Ich sollte zur Filialie hier bei uns wechseln (Zeitarbeit) weil da wo ich gerade bin ist einfach zu weit weg (150km)
Leider wurden keine Teilzeitkräfte in meinem Bereich gesucht und es kam daher kein Einsatz zustande.

Ähm die Zeitarbeitsfirma ist recht groß über 5000 Mitarbeiter

Beitrag von susannea - 08.09.11 - 21:18 Uhr

Dann würde ich den Urlaub so hinnehmen, denn dies sie suchen gerade keinen Teilzeiteinsatz hier, ist sicherlich kein dringender betreibelicher Grund, der eine Ablehnung rechtfertigt!

Beitrag von gg82abt - 08.09.11 - 21:27 Uhr

Es geht ja nicht um Ablehnung sondern ob die zusätzlichen 13 Tage so stimmen können.
Soll mir recht sein denn ende nächsten Jahres will ich definitiv in Teilzeit wieder arbeiten auch wenn ich dafür evtl den AG wechseln muss.

Dann aber ne kurze Frage. Hätten die mir Gehalt zahlen müssen? Auch wenn es zu keinem Einsatz kam? Bin ab nächste Woche wieder in Mutterschutz und Elternzeit meines großen läuft ja noch

Beitrag von susannea - 08.09.11 - 21:29 Uhr

Die 13 Tage sind dann ab Juli, ich weiß ja nciht, ab wann Teilzeit beantragt wurde. UNd gibt es eine schrifltiche Ablehnung? Wenn nein und es ordnungsgemäß beantragt wurde, dann muss natürlich auch Lohn gezahlt werden (ohne Einsatz!).

Beitrag von gg82abt - 08.09.11 - 21:33 Uhr

Ich hatte ab Februar 2011 Teilzeit beantragt. Abgelehnt wurde nicht.
Oh dann muss ich mal bei meiner Chefin nach meinem Ausstehenden Lohn fragn.
Das war mir nicht klar ich dachte halt ich stell mich zur Verfügung und Gehalt gibts erst wenn ich nen Einsatz hab.

Ui ui das müsste ja ordentlich Money geben nachträglich

Beitrag von susannea - 08.09.11 - 21:37 Uhr

Sie hätte innehalb von 4 WOchen ablehnen können, hat sie dies nicht getan, dann kannst du dein Geld einklagen und die Stelle natürlich auch!

Beitrag von gg82abt - 09.09.11 - 09:49 Uhr

Danke für deine Auskunft.
Hab heut Nachmittag bei nem Anwalt auf Arbeitsrecht nen Termin damit ich bei meinem AG auf der sicheren Seite bin wenns um das Gehalt geht.

In meinem Arbeitsvertrag steht wirklich drin das wenn mein AG keinen Einsatz für mich hat das Gehalt bezahlt werden muss.
Schlieslich steh/stand ich ja auf Abruf bereit.

Beitrag von susannea - 09.09.11 - 10:08 Uhr

Genau, da bist du dann mit Anwalt auch auf der sicheren Seite!
Viel Erfolg!