Hallo ihr Lieben.
Wenn meine Tochter (4) am Wochenende bei mir ist und sie eine Nacht bei meiner Mutter schlafen soll muss ich dann die KM um erlaubnis fragen und diese kann das verbieten?
Meine Mutter sieht die Kleine ja sonst auch nicht mehr und von Geburt an bis ca 3 hat sie regelmäßig 1 mal die Woche Mittwochs bei meiner Mutter geschlafen.
Dann kam die Kleine in den Kindergarten und dieses klappte nicht mehr...am anfang war sie dann meistens mal Freitag oder Samstag bei meiner Mutter (ich selbst habe die Kleine wenn es machbar ist jedes We).
Vor ein paar Wochen fing meine Ex dann irgendwann an sie wolle es nicht wenn die Kleine weiter hin zu meiner Mutter ginge und ich dürfte sie dort auch gegen ihren willen nicht schlafen lassen.
Wer bestimmt?
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Beitrag von silvana88 - 08.09.11 - 16:05 Uhr
Beitrag von krokolady - 08.09.11 - 16:53 Uhr
wenn es dem Kind bei Oma gut geht und sie da nicht "vernachlässigt" wird, wird Mama da nicht viel gegen tun können.
Dreh den Spiess doch einfach mal um: verbiete Deiner Ex mit eurer Tochter irgendwo hinzugehen.....oder verbiete ihr mit eurer Tochter zu irgendwelchen Verwandten zu fahren und da zu nächtigen etc. Dann erkennt sie vielleicht wie albern sie sich benimmt.
Grad wenn ihr geteiltes SR habt, habt ihr auch die gleichen "Rechte"
Ich mochte meine Ex-SchwiMu auch nie wirklich....aber niemals wäre es mir in den sinn gekommen meine Kids da nicht hinzulassen.
Denn denen ging es gut bei Oma - auch wenn sie komplett andere Ansichten hatte wie ich.
Beitrag von silvana88 - 08.09.11 - 17:16 Uhr
Gut das du es ansprichst...wir haben kein geteiltes SR, die Mutter hat das alleinige, da sie bei der Geburt 17 war und nicht wollte das ich das SR bekomme bis sie 18 ist.
Aber ändert das jetzt was daran?
Letztes We konnte ich meinte Tochter zB nur Freitag bis Samstag nehmen weil ich Samstag abend weggefahren bin.
Da meinte sie doch ich solle meine Mutter fragen ob sie die Kleine dann bis Sonntag nimmt. Da wäre es ok gewesen dieses We hat sie gleich wieder gesagt sie will das nicht.
Sie dreht es sich eben so wie sie es brauch...wie meine Mutter sich als Oma dabei fühlt muss ich nicht erwähnen oder?
Beitrag von jogiyoda - 08.09.11 - 17:27 Uhr
es ist egal was deine Ex meint andeinem Umgangswochenende bestimmst du wo das Kind schläft und wer mit ihm Umgang hat(deine Mutter/deine Freundin etc)
Beitrag von silvana88 - 08.09.11 - 17:32 Uhr
Ok und muss ich die Mutter über Sms auf dem laufenden halten wo die Kleine jetzt ist und wie lange?
Sorry für die vielen fragen aber diese Frau macht mich eines Tages noch Wahnsinnig.
Beitrag von jogiyoda - 08.09.11 - 17:36 Uhr
es ist simpel, solange du Deutschland nicht verläßt holst du das Kind am Freitag ab und sagst tschüß bis Sonntag Abend um xx Uhr. nicht mehr und nicht weniger.Vielleicht fragst du noch wie die Woche in Schule/Kiga war und gut.
Beitrag von silvana88 - 08.09.11 - 17:44 Uhr
Und das ist auch so wenn die KM das alleinige SR hat?
Ich kam mir ja schon manchmal vor, als ob ich mich um ein fremdes Kind kümmern würde. Wenn man für jede Kleinigkeit bei der Mutter um erlaubnis fragen muss und ihr ständig simsen soll wo man ist und wie lange ob man dabei bleibt oder nicht.
Beitrag von jogiyoda - 08.09.11 - 17:47 Uhr
Umgangsrecht hat mit Sorgerecht NULL zu tun. Du hast das Recht auf Umgang mit deinem Kind und während dieses Umgangs kann sich die KM mit der Hand vor den Hintern patschen das ist das einzige Recht das sie hat außer du bist Schwerstalki oder Drogi.
Beitrag von silvana88 - 08.09.11 - 17:53 Uhr
Vielen Dank für deine Antworten.....
Beitrag von alfahe - 08.09.11 - 18:28 Uhr
Hi,
also ich muss erstmal wiedersprechen!
Wenn deine Ex das alleinige SR hat, hat sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und darf somit entscheiden, wo und bei wem sich das Kind aufhält!
Aber zur Sicherheit googel nochmal oder frag deinen Anwalt.
Lg Sandra
Beitrag von jogiyoda - 08.09.11 - 18:38 Uhr
ja sie darf bestimmen das das Kind bei ihr lebt aber nicht wo es sich während des Umgangs mit dem Vater minütlich aufhält!und selbstverständlich darf der Vater auch mit Kind bei der Oma, seiner Freundin oder in einem Hotel in Flensburg/München oder wo auch immer sein.
Beitrag von alfahe - 08.09.11 - 18:41 Uhr
Ja, wenn der Vater dabei ist.
Aber soweit ich informiert bin, dann darf der Vater nicht einfach bestimmen, das das Kind bei der Oma schlafen darf/kann ohne Zustimmung
Beitrag von jogiyoda - 08.09.11 - 18:43 Uhr
aber Hallo darf er oder darf die Mutter das Kind nicht bei ihren Eltern schlafen lassen?
Beitrag von alfahe - 08.09.11 - 18:47 Uhr
also ich würde meinem Ex was erzählen, wenn er einfach bestimmen würde, wo sie schläft ohne das vorher mit mir abzusprechen....
Beitrag von jogiyoda - 08.09.11 - 18:49 Uhr
dann erzähl mal, dumm nur das das Niemand interessiert.
Mütter sind nicht die Besitzer der Kinder, gewöhn es dir an
Erzähl deinen Quatsch einer Parkuhr die interesssiert es genauso
Beitrag von alfahe - 08.09.11 - 18:52 Uhr
aber du hast recht, oder was?
Beitrag von silvana88 - 08.09.11 - 18:58 Uhr
Also meinst du das es Rechtens ist, dass die Mutter ihre Meinugen ändert wie eine Fahne im Wind und ich als Vater nach ihren Launen handeln muss??
Wenn die Kleine von mir aus bei meiner Mutter schlafen soll darf sie nicht, wenn meine Ex aber keinen anderen findet der sich um die Kleine kümmert ist es wieder ok??
Na dann macht das Vater sein ja echt Spaß.
Beitrag von jogiyoda - 08.09.11 - 19:01 Uhr
die Dame faselt und hat leider keinerlei Ahnung was sie da von sich gibt.
Beitrag von redrose123 - 09.09.11 - 06:00 Uhr
Dann kannste zu deinem Kind sagen, wart mal ruf Mama an wie Ihre Laune heut ist, denn du bist dann der dumme der es verbietet das sie bei der Oma schlafen darf. Ich tu das lang nicht mehr, wir dürfen nicht verreisen anfangs meinte ich noch keine Zeit für kein Geld, mittlerweile sage ich frag deine Mama wie weit wir dürfen.,..,
Beitrag von jogiyoda - 08.09.11 - 19:00 Uhr
das Gesetz hat Recht auch wenn du meinst das nur deine völlig unbedeutende Meinung zählt
Beitrag von mylittleangel - 08.09.11 - 21:56 Uhr
mal etwas freundlicher... gesetzlage und verstandslage sind zwei unterschiedliche sachen !!! schau mal bitte unter aufenthaltsbestimmungsrecht bei alleinigem sorgerecht und dann kannst du wieder mit sachen um dich werfen. nur weil du mit bestimmten sachen unzufrieden bist, hast du noch lange kein recht so auszuteilen und angreifend zu werden. also!!!
was will man seinem kind nur beibringen, wenn respekt für einem selber ein fremdwort ist..
Beitrag von redrose123 - 09.09.11 - 05:57 Uhr
Besprichst du jede Minute wenn dein Kind bei einer Freundin übernachtet oder deinen Eltern? Wenn nicht
Wieso solltest du mehr rechte haben ? Nur weil du das Kind ausgetragen hast? Stell dir vor, meine Stiefkinder haben in den Ferien bei meinen Eltern geschlafen, 30 km entfernt von uns, und sie leben noch kein Drauma sonstiges die Km haben wir sicher nicht gefragt. Es war der Wunsch der Kinder, aber man kann dann ja sagen tut mir leid deine Mutter will es nicht.
Das können wir schon tun, wenn die Kids fragen wieso wir nie verreisen wenn wir sie lange haben.
Beitrag von ameli - 08.09.11 - 19:43 Uhr
Hallo,
also laut Wikipedia:
"...Demgegenüber (dem Aufenthaltsbestimmungsrecht) steht die Sorge für die Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung, die der Elternteil während der Zeiten alleine ausüben kann, in denen er Umgang mit dem Kind hat. Diese umfasst Entscheidungen über Ernährung, Bettzeiten, Arztbesuche bei akuten Erkrankungen, bei denen der andere Elternteil nicht erreicht werden kann, Besuche von und bei Freunden etc. während der Umgangszeiten. Damit ist grundsätzlich gewährleistet, dass die Eltern bei schwerwiegenden und irreparablen Entscheidungen gemeinsam zu entscheiden haben, bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Entscheidungen der Alltagssorgeberechtigte und für die alltäglichen Kleinigkeiten während der Umgangszeiten der umgangsberechtigte Elternteil ein Alleinentscheidungsrecht hat."
D.h. während Deiner Umgangszeiten darfst Du selbstverständlich zu Deiner Mutter mit Deinem Kind.
Aber die Frage ist ja auch ob Deine Ex nicht immer noch verbohrter wird und es für das Kind nicht immer schwieriger wird wenn Du ganz offen gegen den erklärten Willen der Mutter verstößt. Denn bestimmt erzählt Deine Tochter ihrer Mutter was sie gemacht hat am WE, oder?
Für Euer Kind währe es sicher besser wenn Du nicht einfach nur Deinen Willen durchsetzt sondern versuchst Deine Ex zu überzeugen. Ich weiß ja das, das bei verbohrten Menschen manchmal schwierig und nervig ist .... Ich würde aber nicht allzu krass gegen den Willen der Mutter handeln, auch wenn Du im Recht bist, das mach doch alles nur schwieriger.
LG
Ameli
Beitrag von silvana88 - 08.09.11 - 20:24 Uhr
Noch verbohrter?? ob das geht ist fraglich.
Fakt ist, dass es schon immer so war entweder es läuft alles so wie sie es will oder gar nicht.
Um gegen ihren Willen zu handeln müsste die Mutter sich doch erstmal im klaren sein was sie eigentlich will, aber durch ihre dauernden Meinungsänderungen wenn es für sie zum Vorteil ist kann ich langsam nicht mehr umgehen.
Sie stellt mir ständig neue Regeln auf, hat mich schon zum JA geschleppt, weil ich ja angäblich alles falsch mache und ich hab sogar so eine Erziehungsberatung in Anspruch genommen. Das ende vom Lied war das meine Ex zum letzten Gespräch beim JA einfach nicht mehr aufgetaucht ist, weil sie wusste das die Fehler nicht nur auf meiner Seite lagen. Gebracht hat es uns also gar nichts außer einiges an Zeit und Nerven.
Beitrag von ameli - 08.09.11 - 21:09 Uhr
Ich verstehe was Du meinst und wie gesagt darfst Du mit Deiner Tochter während Deines Umgangs ja auch zu Deiner Mutter.
Ob Du das auf jeden Fall, auch gegen die Mutter durchsetzten willst musst Du natürlich wissen.
Ich kenne ja weder Dich noch Deine Ex und weiß nicht wie gut ihr miteinander noch reden könnt.
Es sagt sich von außen immer leicht "findet eine gemeinsame Lösung"... das ist natürlich nicht immer leicht und fordert von Beiden und manchmal, wenn einer gar zu stur ist, auch nur von Einem eine Menge Bereitschaft.
Du musst Dir einfach überlegen was Dir wichtiger ist, was das Beste für Eure Kleine ist. Und dann eben auch die Folgen dieser Entscheidung aushalten.
Wichtig ist dabei ja vor allem Eure Tochter und das die Trennung für Eure Tochter möglichst wenig traumatisch ist. Und wenn Deine Ex wirklich so wankelmütig und verstockt ist dann bist letztlich Du der Einzige der Dein Kind vor weiterem Schaden bewahren kann.
Ich kann mir nur eben vorstellen das je mehr Druck und Vorwürfe Du der Ex machst um so nerviger wird das alles noch werden.
Alles Gute.
LG
Ameli
