Hallo zusammen,
habe mir heute für mein ungeborenes 2. schon mal einen Elterngeldantrag geholt.
Jetzt weiß ich, dass ich beim 1. (geb. 01/08) zwischen 12 und 24 Monaten (Betrag mtl. halbiert) Bezugszeitraum wählen konnte. Hat den Vorteil das man 24 Monate beitragsfrei krankenversichert ist/war.
Nun finde ich diese Wahlmöglichkeit auf dem Antrag nicht mehr oder übersehe sie.
Bitte helft mir und sagt mir, dass es diese Möglichkeit noch gibt oder wurde sie tatsächlich abgeschafft. 


Dickes Danke an Euch 

Bezugszeitraum Elterngeld
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Beitrag von herzi16678 - 08.09.11 - 16:27 Uhr
Beitrag von ujn1 - 08.09.11 - 16:33 Uhr
Hi,
die Möglichkeit gibt's natürlich noch. Ich weiß allerdings nicht, ob der Antrag in allen Bundesländern gleich aussieht. Hier in Bayern ist das Punkt 13, Inanspruchnahme / Auszahlungsvarianten.
LG
Beitrag von herzi16678 - 08.09.11 - 16:45 Uhr
Dickes Danke!!
Unter Inanspruchnahme/Auszahlungsvarianten habe ich´s gefunden.
Ich hatte schon Sorge, ich müsste mich nach 12 Monaten schon wieder selbst krankenversichern.
Viele Grüße


Beitrag von gh1954 - 08.09.11 - 17:05 Uhr
Ob man beitragsfrei versichert ist, hat doch nichts mit dem Auszahlungszeitraum zu tun, sondern mit der Dauer der Elternzeit.
Beitrag von cgwkmg - 09.09.11 - 17:52 Uhr
Es gibt aber auch Mütter, deren Vertrag aufgrund Befristung im EG-Bezugszeitraum endet. Diese Mütter sind ab Vertragsende nicht mehr in Elternzeit (weil ja kein Vertrag mehr) aber sie sind durch das Elterngeld immer noch beitragsfrei krankenversichert (wenn sie vorher Pflichtmitglied waren). Von daher lohnt es sich für diese Frauen schon sehr, von 12 auf 24 Monate zu strecken.
Beitrag von susannea - 08.09.11 - 19:23 Uhr
Der Bezugszeitraum ist nicht wählbar, nur die Auszahlungsvariante und da sollest du Verdopplung ankreuzen können.
Wo kann ich dir ohne Nennung des Bundeslandes nicht sagen!
Jedes Bundesland hat einen eigenen
