..muss Probetag vergütet werden?

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Beitrag von polediana - 08.09.11 - 22:15 Uhr

hallo und guten abend,

ich hab da mal eine frage.
ich hab kürzlich bei einem amb. pflegedienst probegearbeitet, einen tag lang. es ist aber nicht zu einer anstellung gekommen, da ich mich gegen ein arbeitsverhältnis bei dem PD entschieden hab.

es wurde nicht darüber geredet, ob ich den tag vergütet bekomme oder nicht und da ich dachte, ich fange dort an zu arbeiten hab ich da auch nicht nachgefragt.
weiss jemand wie es rechtlich ist? muss mir der arbeitgeber den probetag bezahlen, auch ohne absprache? oder nicht, oder nur mit absprache? #kratz

glg diana

Beitrag von kleinehexe1606 - 09.09.11 - 05:06 Uhr

wenn nichts aus gemacht war muß er auch nichts bezahlen hast ja nichts schriftlich, du hast dich ja dagegen entschieden. So etwas sollte man vorher klären und nicht erst im nachhinein

Beitrag von demy - 09.09.11 - 09:57 Uhr

Hallo,
hier liegst da leider etwas daneben.

Die gesetzliche Regelung sagt genau das Gegenteil von dem aus was du geschrieben hast.

Das viele nun ihre Rechte nicht wahrnehmen und sich bescheißen lassen, hat nix damit zu tun wie es eigentlich richtig ist.

Nur weil viele AGs Probearbeitstage nicht vergüten, heißt es nicht, dass das so richtig ist.

Spätestens vor Gericht erklärt solchen AGs ein Richter das einmal richtig.

Gruß
Demy

Beitrag von parzifal - 10.09.11 - 09:11 Uhr

"wenn nichts aus gemacht war muß er auch nichts bezahlen hast ja nichts schriftlich,"

Wo ist dies denn geregelt? Du wirst ja sicher eine Quelle angeben aus der dieses Wissen stammt oder?

Oder rätst Du der TE ins Blaue hinein auf Forderungen zu verzichten, weil sie keinen Anspruch hat (du vermutest ja nicht nur, sondern sagst er MUSS nicht zahlen).

Wenn ich jetzt einen Handwerker bestelle der etwas repariert (alles mündlich) muss ich ihn dann nach der Arbeit auch nicht bezahlen?

Weil "nichts schriftliches existiert" und "nichts ausgemacht war"?

Beitrag von parzifal - 12.09.11 - 08:24 Uhr

Schade, dass es keine Rückmeldung gibt.

Mich hätte schon interessiert warum Du der TE rätst keine Ansprüche geltend zu machen? Irendwo muss dies ja herkommen.

Ohne Rückmeldung hast Du anscheinend nur geraten. Warum Du das hast werden wir jetzt wohl nie erfahren. Ebensowenig warum Du dies im Rat nicht klargestellt hat?



Beitrag von demy - 09.09.11 - 09:08 Uhr

Hallo,
natürlich muss ein Probearbeitstag vergütet werden.

Wenn nichts extra vereinbart ist, dann gilt die gesetzliche Regelung und die gesetzliche Regelung besagt, dass geleistete Arbeit vergütet werden muss.

Gruß
Demy

Beitrag von susannea - 09.09.11 - 09:31 Uhr

Ich bin auch der Meinung, dass dies eigentlich bezahlt werden muss, wenn cnihts anderes vereinbart wurde. Ich weß aber auch, dass die Leute dort genauso oft wie mit dem Urlaub- und Krankheitstagen beim 400 Euro Job übers Ohr gehauen werden.

Beitrag von manavgat - 09.09.11 - 12:01 Uhr

Arbeit muss grundsätzlich bezahlt werden. Forder den AG auf, Dir die Zeit zu vergüten und gib Deine Bankverbindung an. Die Rechtslage ist klar!

Gruß

Manavgat

Beitrag von polediana - 13.09.11 - 19:16 Uhr

danke für eure lieben antworten ;-)
dann werd ich den auch in rechnung stellen, den probetag. und nicht ärgern, ich hab mir schon gedacht dass mind. eine antwort dabei einfach nur klugscheisserei ist .....
dafür habt ihr mir sehr geholfen! vielen dank #blume

glg diana

Beitrag von demy - 15.09.11 - 12:41 Uhr

Hallo,
wäre nett zu erfahren, wie der ehemalige potenzielle AG darauf reagiert ;-)

Spätestens nach einem 2. Schreiben nach der Forderung musste bei Bekannten die "Probearbeit" leisteten noch keiner vor Gericht.

Auf Hinweis der Rechtslage und diese Rechtslage nach Fristablauf unverzüglich geltend zu machen, haben alle bezahlt.

Hoffe bei dir gehts auch so reibungslos.

Gruß
Demy