Also bei mir ist es so:
Ich bin im 2 Elternjahr dies geht noch bis nächstes Jahr April,ich habe mein Elterngeld auf 2 Jahre Splitten lassen,nun sind wir gerade bei einem Aufhebungvertrag bei mir in der Firma für ab den 1.10.2011 ,nun ist meine Frage ,mir geht das restliche Elterngeld bis April ja dann flöten wenn ich bei der Elterngelstelle bescheid gebe,oder bekomme ich den rest noch überwiesen?? Also das was mir eigentlich noch zusteht???
Oder habe ich gar keinen Anspruch mehr drauf?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine 
Vill.kann mir da einer helfen
Wer kann mir helfen??
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Beitrag von sessy - 09.09.11 - 07:44 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 09.09.11 - 07:56 Uhr
Nein, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Du solltest nur klären, wie Du dann versichert bist.
Gruß,
W
Beitrag von sessy - 09.09.11 - 07:58 Uhr
Wie ,wie ich dann versichert bin???
Meine versicherung läuft ganz normal weiter.
Beitrag von windsbraut69 - 09.09.11 - 08:01 Uhr
Wie bist Du denn versichert, wenn nicht über das Arbeitsverhältnis?
Beitrag von zwiebelchen1977 - 09.09.11 - 10:05 Uhr
Ja, aber du must deine KK dann selber zahlen.
Bianca
Beitrag von sessy - 09.09.11 - 13:48 Uhr
ich bin dannach nicht Arbeitslos....
Beitrag von susannea - 09.09.11 - 09:30 Uhr
Was hat denn die schrittweise Auszahlung deines "Sparbuches" mit dem Elterngeld zu tun?
WAs willst du der Elterngeldstelle überhaupt mitteilen?
Es ändert sich doch cnihts an deiner Anzahl der Stunden, die du arbeitest momentan, oder?
Beitrag von sessy - 09.09.11 - 13:46 Uhr
nein ich bin in Elternzeit,ich arbeite nicht.
Wir sind lediglich bei einem Aufhebungsvertrag damit ich zumindest noch n Teil meiner Abfindung bekomme,ich bin doch nicht blöd und lass mir das Geld was mir noch zusteht entgehen....!
Auch wenn das rum ist bin ich nicht Arbeitslos...dann gehts weiter.Wenn auch erstmal als bezahltes Praktikum .
Meine eigentliche frage war weil ich für 2 Jahre mein Elterngeld gesplittet habe und jetzt doch früher meinen alten Job verlasse um einen neuen an zufangen ob ich dann den rest meines Elterngeldes bekomme das ich eigentlich bis April 2012 bekommen hätte.
Beitrag von susannea - 09.09.11 - 13:55 Uhr
Wie gesagt, dein Arbeitsvertrag hat ncihts mit dem elrengeld zu tun.
Wenn du im 1. Jahr mehr als 30h arbeitets würde es was ändern, im 2. Jahr darfst du auch Vollzeit arbeiten, musst der Elterngeldstelle cnihts mitteilen, denn sie zahlen dir nur dein "sparbuch" aus!
Beitrag von windsbraut69 - 10.09.11 - 08:51 Uhr
Ohne Arbeitsverhältnis bist Du nciht in Elternzeit.
