Vorzeitige Rente oder ALG2 mit 61

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Beitrag von arkti - 09.09.11 - 14:13 Uhr

Hab mal eine Frage.

Eine Verwandte (61 Jahre) ist letztes Jahr arbeitslos geworden und bezieht jetzt ALG1.
Sie bewirbt sich fleissig aber aufgrund ihres Alters will sie keiner mehr.

So nächstes Jahr im April oder Mai läuft ihr ALG1 aus.
Dann hätte sie nur noch ihre Witwenrente, etwa 600 Euro.
Also muss sie irgendwas tun.
Vorzeitig in Rente gehen?
Laut dem letzten Bescheid bekommt sie eh nur 280 Euro Rente.
Ja ich weiß da ist sie selber Schuld, sie war viele Jahre lang mit ihrem Mann im Ausland (er beruflich, sie einfach nur Begleitung) und sie haben es scheinbar versäumt sie irgendwie abzusichern.

ALG2 beantragen?
Steht ihr da überhaupt was zu?
Denn sie hat eine Eigentumswohnung, die komplett bezahlt ist, sie muss also praktisch nur noch die Nebenkosten zahlen.
Sie ist der Meinung das sie ihre Wohnung verkaufen muss wenn sie ALG2 beantragen würde.

Gruß
Arkti

Beitrag von anarchie - 09.09.11 - 15:07 Uhr

Hallo!

Kann man nicht selbstgenutztes Wohneigentum, dass nicht viel zu groß ist, behalten?
man bekommt dann die NK eben...in angemessenem Rahmen.

ich persönlich würde eher sehen, ob rente, witwenrente und wohngeld ne Option wären...

lg

melanie

Beitrag von helly1 - 09.09.11 - 15:14 Uhr

Hallo,

ich würde auch erst Mal eine Rentenberatung aufsuchen und mich dort informieren, mit wie vielen Abzügen und zu welchem Zeitpunkt ich in Rente gehen kann nach Ablauf ALG I. Infos über ALG II bekommt man dort, wo man es beantragen kann, würde ich als nächstes machen. Einfach mal unverbindlich nachfragen. Vielleicht, wenn sie sich noch einen Minijob sucht, kann sie ja bis zur Altersrente die Zeit auch so überbrücken, mit dem Minijob und der Witwenrente.

Gruß
helly

Beitrag von lavala - 09.09.11 - 15:54 Uhr

Hallo,
für jeden Monat, den man vor dem regulären Rentenalter in Rente geht, werden einem 0,3% vom Brutto der regulären Altersrente abgezogen.
Wenn das ALG1 im nächsten Jahr ausläuft, wird sie bald 62 sein. Nehmen wir mal an , bei Wegfall von ALG1 fehlen ihr noch 40 Monate (schon viel gerechnet), d. h. sie hat einen Abschlag von12% von der vollen Rente. Bei 200 € zu erwartender Altersrente bedeutet das, sie erhält 176,00€.
Zu dieser Rente kann sie bis zum regulären Rentenalter monatlich 400€ hinzuverdienen, danach unbeschränkt.

Diesen Betrag würde sie mit ihrer Witwenrente jeden Monat sicher haben, ohne, dass sie irgendwann irgendwelche neuen Anträge stellen oder Rechenschaft über ihr Vermögen ablegen muss. Das interessiert dann niemanden.

Ich habe mich mit 60 für die Altersrente mit Abschlag entschieden, weil es mir sehr wichtig war, meine Ruhe zu haben und niemandem und keinem Amt mehr Rechenschaft ablegen zu müssen. Aber das muss jeder selbst entscheiden.

Welche Möglichkeiten wie Wohngeld, Befreiung von der GSZ und dergl. sie noch nutzen kann, muss sie harausfinden.
Viel Erfolg!

Bei weiteren Fragen kannst Du mich auch gern anschreiben. Wenn ich kann, beantworte ich sie gern.

Beitrag von gr202 - 09.09.11 - 16:01 Uhr

Ich frage mich gerade, ob sie bei 880 Euro (Rente + Witwenrente) überhaupt noch etwas bekommen würde, wenn sie nur Nebenkosten zahlen muss???

Gruß
GR

Beitrag von arkti - 09.09.11 - 16:52 Uhr

Die Rente hat sie ja noch nicht beantragt, also hat sie ab nächstes Mal erstmal nur 600 Euro monatlich.

Beitrag von gr202 - 09.09.11 - 21:23 Uhr

Ja, aber überleg mal, beim ALG2 Bezug bekommt man 364 Euro + Miete und Heizkosten. Wie hoch sind denn die Nebenkosten und Heizkosten? Überschreitet die Summe 600 Euro? Wie groß ist denn die Wohnung?

Als Rentner bekommt man übrigens Grundsicherung, da man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht.

Du kannst auch mal im Forum bei: www.tacheles-sozialhilfe.de schauen oder einen Betrag dort einstellen, da kennen die Leute sich wirklich gut aus.

Einen schönen Abend noch.

Beitrag von king.with.deckchair - 09.09.11 - 17:23 Uhr

ALG II beantragen. Aber man wird sie dann auffordern, mit 63 die Rente zu beantragen, Abschläge hin oder her. Sie kann dann aufstockend Grundsicherung im Alter nach SGB XII erhalten.

Super Beispiel, was passiert, wenn frau sich auf einen Versorger verlässt.

Beitrag von lavala - 09.09.11 - 18:10 Uhr

Ist die Wohnung grö´ßer als 80m², kann die Arge die Verwertung sprich Verkauf verlangen. Der Verkaufserlös (bis auf den Freibetrag zur Alterssicherung) wird ihr ebenfalls angerechnet, sprich sie muss erst mal dieses Geld für ihren Lebensunterhalt einsetzen.

Selbst wenn sie nicht die ETW veräußern muss, was ja Wahnsinn wäre, würde sie nur einen Teil der Wohnnebenkosten geltendmachen können.
Bei 600,00 Witwenrente ist es ziemlich fraglich, ob sie überhaupt etwas bekommt und wenn, wird der Betrag verschwindend klein sein.

I

Beitrag von arkti - 09.09.11 - 22:36 Uhr

Nein die Wohnung ist kleiner.

Ich habe wirklich keine Ahnung ob ihr was zustehen würde, ich war noch nie beim Amt, deswegen kenne ich auch keine Beträge.

Wie hoch die Nebenkosten sind weiß ich gerade auch nicht genau, aber ich denke mal so 200 bis 300 Euro (inklusive der Eigentümerumlage)

Beitrag von lavala - 09.09.11 - 23:29 Uhr

Sie muss die Wohnung nicht verkaufen, wenn diese kleiner als 80m² ist.

Sie würde den Regelsatz von derzeit 364,00€ und die Wohnnebenkosten, da Mietkosten (Kaltmiete) ja nicht anfallen. Die Eigentümerumlage zählt nicht zu den Wohnnebenkosten, die das Amt erstattet. Dann kommt vielleicht noch eine Versicherungspauschale hinzu, das war es. Da muss sie sich ihre 600€ Witwenrente gegenrechnen lassen und schon muss das Amt wahrscheinlich gar nichts zahlen. Sie ist ja auch durch die Witwenrente kranken- und pflegeversichert.

Darum denke ich, dass es für sie am lukrativsten ist, die vorzeitige Altersrente zu beantragen. Den Antrag stellt sie einmal, muss sich keine Kramerei in ihren finanziellen Verhältnissen gefallen lassen, bekommt den Betrag jeden Monat anstandslos überwiesen und kann sogar 400€ im Monat hinzuverdienen, die ihr in keiner Weise angerechnet werden. Verdient sie bei ALGII hinzu, wird das ab einer bestimmten Summe angerechnet.

Eigentlich hat sie es in dieser Konstellation gut.

Beitrag von arkti - 09.09.11 - 22:23 Uhr

Ja ist ein super Beispiel dafür weiß ich.
Die Kündigung im letzten Jahr hat dann den Rest gegeben obwohl sie sich da sehr sicher fühlte.
So kanns gehen.

Was passiert denn mit der Wohnung wenn sie ALG2 beantragt?
Sie ist der Meinung das sie die erst verkaufen muss um ALG2 zu bekommen.

Beitrag von manavgat - 10.09.11 - 11:47 Uhr

Sie ist der Meinung das sie ihre Wohnung verkaufen muss wenn sie ALG2 beantragen würde.


Das ist Quatsch.


Gruß

Manavgat

Beitrag von arkti - 10.09.11 - 20:06 Uhr

Ok sag ich ihr so, mal schauen ob sie mir glaubt ;-)