Ich habe eine Bekannte, die einen 400-Euro-Job hat als Reinigungskraft.
Sie nimmt auch alle Lappen mit heim zum waschen und hat kürzlich einen Teppich aus dem Eingangsbereich der Firma mit heim genommen und 4 1/2 Std lang (zusammengerechnet, da mehrfach wiederholt und mit eigenen Putzmitteln) geputzt, geschrubbt, gewaschen und wieder mitgenommen.
Er fragte sie nun heute, ob sie ihm eine Rechnung schreiben könnte ?
Hab ich noch nie gehört - eine Quittung vielleicht in der Form
"50 Euro erhalten für Firmenteppich zuhause säubern"
oder ? Wie seht ihr das ? Geht sowas in Ordnung oder ist das dann gleich kein 400-Euro-Job mehr, wenn man einmalig was mehr bekommt ?
Der Chef ist wohl kein Buchhaltungs/Steuer-Ass, mehr der Praktiker.....
Danke für Tips, ich war auch ratlos.
LG Moni
Dem Chef eine "Rechnung stellen " für Zusatzarbeit ???
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Beitrag von fruehchenomi - 09.09.11 - 18:42 Uhr
Beitrag von querulantin123 - 09.09.11 - 18:52 Uhr
Das geht, ich meine bis zu 1.000 Euro im Jahr auch ohne Gewerbeanmeldung ABER nicht bei jemandem, bei dem man bereits angestellt tätig ist! Kommt sie denn immer genau auf 400 Euro?
Beitrag von fruehchenomi - 09.09.11 - 20:53 Uhr
ja, meines Wissens nach schon.
Beitrag von oma.2009 - 09.09.11 - 21:23 Uhr
Hallo Moni,
deine Bekannte soll dem Chef eine Quittung einreichen von einem Restaurant oder so und sich diese auszahlen lassen.....
Oder sich von einem Drogeriemarkt (sie wird sich doch wohl selber auch mal Reinigungsmittel kaufen) eine quittung ausstellen lassen, die Rechnung hintendran pappen und sich dann diesen Betrag auszahlen lassen.
LG
Beitrag von fruehchenomi - 09.09.11 - 21:27 Uhr
Das ist sicher eine gute Idee !
Werde sie morgen gleich mal anrufen.
Danke
LG Moni
Beitrag von windsbraut69 - 10.09.11 - 08:12 Uhr
Was denn für eine Restaurantrechnung?
Ein Geschäftsessen der Putzfrau?
Beitrag von biene81 - 10.09.11 - 09:41 Uhr
Ist doch voellig egal, mein Vater laedt auch seine gesamte Belegschaft inkl. Putzfrau zum Essen ein.
Abgesehen davon kann der Chef dann bei "bewirtete Personen" eintragen wen er will. Muss ja nicht zwangsweise die Putzfrau sein.
LG
Biene
Beitrag von windsbraut69 - 10.09.11 - 09:50 Uhr
Dann muß die Rechnung aber auf die Firma ausgestellt sein...
Ich halte aber ohnehin schon nichts von Minijobs und noch weniger von Schindluder in diesem Zusammenhang.
Gruß,
W
Beitrag von biene81 - 10.09.11 - 09:59 Uhr
Das ist aber ein ganz anderes Thema 
Wenn ich Geschaeftsessen habe, dann lasse ich mir im Restaurant zusaetzlich eine Rechnung ausstellen, da schreibe ich den Firmennamen und die bewirteten Personen selbst rauf.
LG
Biene
Beitrag von windsbraut69 - 10.09.11 - 10:15 Uhr
Nee, darum geht es hier ja.
Eben. WENN Du ein Geschäftsessen hast, läßt Du eine entsprechende Rechnung ausstellen.
Dieses Essen gab es aber nicht und deshalb auch (noch) keine ensprechende Rechnung.
LG
Beitrag von biene81 - 11.09.11 - 12:32 Uhr
Die Putzfrau kann doch mit ihrem Mann essen gehen, ist doch voellig wurst. Sicherlich nicht korrekt im eigentlichen Sinne dies dann abzusetzen, aber nun ja... Wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein
LG
Biene (die absetzt was geht
)
Beitrag von windsbraut69 - 11.09.11 - 12:58 Uhr
Keine Steuern zahlen und zusätzlich absetzen wollen, was geht, ist doppelt daneben.
Beitrag von coonic - 10.09.11 - 08:01 Uhr
Guten morgen,
ach ich weis ja nicht, ich würde das wahrscheinlich nicht machen, wenn die Gebäudereinigungsfirma ordentlich arbeitet, ich meine jetzt damit nicht die Reinigungskraft, kann man solche Dienste mit einer Sonderreinigung beim Kunden abrechnen. Vorausgesetzt natürlich das so etwas mit dem Kunden abgesprochen worden ist.
Auch Material von zu Hause zu benutzen ist meiner Meinung nach fragwürdig ebenso wie das Waschen der Tücher.
Also eine Rechnung kann der Chef nun jetzt wirklich nicht verlangen. Ich finde so etwas sollte richtig als Überstunden abgerechnet werden. Bei der 400 Euro Geschichte wird es dann natürlich wieder schwierig, ich bin mir nicht sicher, ob es hier auf das Jahres oder Monatseinkommen ankommt, bei der Abrechnung und Versteuerung.
Ich habe ne ganze Zeit lang als Bezirksleitung bei einer Gebäudereinigung gearbeitet und wir mussten immer höllisch aufpassen bei der Arbeitseinsatzplanung dass der 400 Euro Betrag monatlich nicht überschritten wurde außerdem war es strikt untersagt mit Material zu arbeiten, welches nicht von der Firma gestellt wurde.
Gruß coonic
Beitrag von fruehchenomi - 10.09.11 - 10:01 Uhr
Sie arbeitet bei keiner Gebäudereinigungsfirma/Kolonne.
Sie ist ganz alleinige Putzfrau in einem kleinen Betrieb - als 400 Euro Kraft.
Die Wischtücher usw kaufte dieser Betrieb, die nimmt sie halt mit heim, wenn sie schmutzig sind, wer soll sie sonst waschen ? Den Teppich reinigte sie auch bei sich zuhause, weil sie dort nicht die Möglichkeiten hatte. Kulanzweise. Aber wenn das alles so schwierig ist, dass sie dafür bezahlt wird, soll sie sowas lassen, werde ich ihr raten. Klare Absprache - oder nix.
Naja - wenn das mit der Putzmittelrechnung nicht klappt, schreib ich ihr eine Rechnung - grins - ich arbeite ja dort nicht.
LG Moni
Beitrag von windsbraut69 - 10.09.11 - 10:17 Uhr
Warum werden ihr nicht ganz einfach erstmal die Stunden für die Heimarbeit bezahlt.
Putzmittel kann sie künftig doch aus der Fa. mit nach Hause nehmen und Waschmittel kann sie sich auch vom Chef stellen lassen bzw. gg. Quittung erstatten lassen.
Gruß,
W
Beitrag von fruehchenomi - 10.09.11 - 13:16 Uhr
Ich hab sie wohl so verstanden, dass sie dann über die 400 Euro käme, und das darf nur 2 x im Jahr so sein - 1 x hat sie schon....
Scheint garnicht so einfach zu sein mit den 400 Euro Jobs, ich kenn mich da ja nicht aus.
Ich hab ihr auf alle Fälle geraten, solche Zusatzarbeiten VORHER mit dem Chef abzuklären - um spätere Diskussionen zu vermeiden.
Und mit den Waschmitteln macht sie es nun auch so, wie Du schreibst.
LG Moni
Beitrag von windsbraut69 - 11.09.11 - 12:59 Uhr
Was heißt denn "nicht einfach"?
Ich zahl jeden Monat Steuern und SV-Abgaben, weil ich über 400 Euro komme, das sollte doch normal sein, oder?
Beitrag von manavgat - 10.09.11 - 11:42 Uhr
Die Stunden kann sie aufschreiben und sich das Waschen der Lappen vergüten lassen.
Allerdings gibt es ein Problem, wenn sie dann über 400 Euro kommt.
Gruß
Manavgat
