Vätermonat - Nettogehalt wird wie berechnet?

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Beitrag von ana-nym - 10.09.11 - 12:57 Uhr

Mein Mann möchte zwei Monate in Elternzeit gehen, was ich sehr toll finde.

Er arbeitet im Schichtdienst und bekommt mehrmals im Jahr vom Arbeitgeber Zulagen und monatlich eben siene Schichtdienstzulage und Vergütungen für die Nachtschicht. Dadurch hat er ein hohes Nettogehalt im Jahr, so dass wir, wenn dieses Gehalt zu Grunde gelegt wird, die 1800 Euro bekommen würden.

Nun habe ich irgendwo gelesen, dass Schichtzulagen etc. nicht miteinberechnet werden?! Wie soll dann das Nettoeinkommen berechnet werden?

Könnt ihr mir da helfen?

LG und danke,

Ana

Beitrag von angelika2112 - 10.09.11 - 13:18 Uhr

Richtig, leider musste ich auch die Erfahrung machen, das meine Schichtzulagen nicht rein gerechnet werden.

Netto deines Mannes zur Grundlage beim Elterngeld =

Brutto - Steuern und Sozialbeiträge - Werbungskosten.

Davon dann 65%

Beitrag von ana-nym - 10.09.11 - 13:49 Uhr

Mh, das ist Mist, dann wird das so nichts :(

Besteht denn die Möglichkeit, dass er die zwei Monate Väterurlaub nimmt und dann bei seinem Betrieb für die Zeit in Teilzeit arbeiten geht??

Beitrag von susannea - 10.09.11 - 14:09 Uhr

Ja, natürlich. Bis zu 30h/Woche darf er Teilzeit arbeiten, dann wird allerdings das Elterngeld wie folgt berechnet.
Brutto-(Sozialabgaben+Steuern)-(Teilzeitgehalt-(Sozialabgaben+Steuern)).
DAraus wird dann das Elterngeld berechnet.

Beitrag von ana-nym - 10.09.11 - 14:15 Uhr

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das für uns dann immer noch nicht möglich :(

Wir haben erst gedacht, dass er zwei Monate zu Hause bleibt - geht nicht, weil die Zulagen etc. nicht mit eingerechnet werden, sonst wäre das überhaupt kein Thema.

Dann haben wir gedacht, dass er in Elternzeit geht für 2 Monate und dann in seiner Abteilung 2 Tage arbeitet um den Verlust einigermaßen aufzufangen, so dass wir auf die 1800 Euro kommen.
Dann ist das ja auch nicht möglich.

Was ein Mist :( Er hat sich doch so gefreut :(:(:(

Beitrag von susannea - 10.09.11 - 14:20 Uhr

Wir haben erst gedacht, dass er zwei Monate zu Hause bleibt - geht nicht, weil die Zulagen etc. nicht mit eingerechnet werden, sonst wäre das überhaupt kein Thema.


Ob die Zulagen mit eingerechnet werden, hängt davon ab, ob sie mit versteuert werden. Wenn ja, werde sie auch berücksichtigt!

Beitrag von 123bhtrsfe456 - 10.09.11 - 20:51 Uhr

Wie meinst Du das?

Also bei meinem Lebensgefährten wurden seine Schichtzulagen, die natürlich auch versteuert wurden nicht berücksichtig bei der Elterngeldberechnung. Genauso wie meine Prämienzahlungen, die nun wirklich heftig versteuert werden.

Beitrag von susannea - 10.09.11 - 21:01 Uhr

Dann war dies evtl. nicht korrekt. Bei Prämienzahlungen kommts auf die Formulierung im Vertrag ein und bei den Schichtzulagen, ob und wie versteuert und bezeichnet.

Und natürlich ist es gar nicht, dass die Schichtzulagen versteuert werden!

Beitrag von 123bhtrsfe456 - 10.09.11 - 21:03 Uhr

ich weiss nicht wie ich das am besten ausdrücke, aber bei uns war es so: (fiktive Zahlen)

Nettogehalt mit Schichtzulagen = 3000 Euro
Nettogehalt ohne Schichtzulagen etc. =2000 Euro

Nun hat er in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet. Normalerweise wird dann das teilzeitgehalt vom vorherigen Nettogehalt abgezogen und davon die 65% ausgezahlt.
Und da wird dann plötzlich das Nettogehalt mit Schichtzulage berücksichtigt:

Also Teilzeitgehalt inkl. Schichtzulage: 2000 Euro
wird von den 2000 Euro Nettogehalt wie oben beschrieben abgezogen: macht 0Euro, also gab es bei uns nur 300 Euro Elterngeld dazu.

Beitrag von 123bhtrsfe456 - 10.09.11 - 20:48 Uhr

Nein, die Schichtzulagen und Vergütungen für die Nachtschicht wurden bei uns auch nicht mit dazu gerechnet. Auch nicht meine Pämienzahlungen.

Man gibt ja nicht nur einfach sein Nettoeinkommen an, sondern reicht Lohnbescheinigungen ein bzw. den Einkommensbescheid des letzten Jahres. Daraus können sie dann das Nettogehalt berechnen, was dein Mann hätte ohne seine Zulagen.

Beitrag von demy - 11.09.11 - 11:34 Uhr

Hallo,
es kommt wie immer darauf an.

Wird die Schichtzulage Brutto oder Netto gezahlt?

Wird sie Brutto gezahlt zählt sie ganz normal mit in die Berechnung für das Elterngeld mit hinein, da auf die Schichtzulage dann ja alle Abzüge fällig werden.
Nur Einmalzahlungen (Urlaubsgeld,Weihnachtsgeld,Gratifikationen etc.) werden auch wenn sie Brutto gezahlt werden beim Elterngeld nicht berücksichtigt.

Wird die Schichtzulage Netto gezahlt dann zählt es nicht beim Elterngeld.
Kein Geld was man Netto erhält findet bei der Elterngeldberechnung Berücksichtigung

Gruß
Demy