Hilfe - komplizierte Sache...

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Beitrag von lilayakima - 10.09.11 - 17:56 Uhr

... bezüglich Kindergartengebühr.

Hallo ersteinmal, ich wollte mich nur einmal erkundigen, ob wir uns hier noch auf der legalen Seite bewegen.
Kurze Ausgangslage - ich bin noch bis zum 31.10. verbeamtete Referendarin und mein Mann bezieht ein Graduiertenstipendium. Im Moment müssen wir den Höchstsatz für die Kitakosten unserer beiden kinder bezahlen. Nun ist es aber so, dass ich ab Nov. erst einmal daheim bin (zum einen ist es Mitten im Schuljahr, zum anderen geht mein Mann zwecks der Forschung für 3 Monate in die USA uind in der Zeit ist es schwierig für mich mit 2 Kindern einen neuen Job anzufangen) und somit ein Gehalt komplett wegbricht. Jetzt waren wir auf der Berechnungsstelle für die Kitagebühren und haben die Situation geschildert. Allerdings haben wir auch erwähnt, dass mein Mann für seinen Auslandsaufenthalt Reisegelder erhalten wird (wir haben in der Zeit ja auch eine doppelte haushaltsführung). Nur mit diesem Geld und mit einer geringeren Kindergartengebühr bekommen wir seinen Aufenthalt und meine Arbeitslosigkeit gebacken (erhalte kein ALG 1 oder 2). Nun meinten die auf der Gebührenstelle jedoch, dass das Reisegeld voll auf das Einkommen angerechnet wird, jedoch die doppelte Haushaltführung nicht geltend gemacht wird. Somit müssten wir den vollen Satz weiter bezahlen. Wir waren ganz schön geplättet, weil das eigentlich bedeuten würde, mein Mann kann nicht fahren.

Nun hat seine Bezugsstelle jedoch den Bescheid gegeben, dass mein mann sein gesamtes Reisegeld mit einem Schlag noch im Oktober ausgezahlt bekommt. Nun die Frage - da wir im Oktober sowieso noch den Höchstbetrag aufgrund meines Einkommens zahlen müssen, müssen wir da das Reisegeld meines Mannes überhaupt angeben. Ab November erhält er nämlich nur seine normalen Bezüge weiter (und ich eben nichts, aber wir hätten dann die Reserve). Eigentlich wird ja das Satz dem monatlichen Einkommen der Eltern berechnet und ab dem November haben wir dann nur noch eins. Somit müssten doch die Kitagebühren ab November mit diesem einen Gehalt berechnet werden und die Reisekosten, die ja im Oktober ganz ausgezahlt werden (und wir sowieso Höchstsatz bezahlen) dürften gaz nicht ins Gewicht fallen.

Sorry für den langen text, aber es ist einfach etwas kompliziert und wir wollen nur sicher gehen, keinen Fehler zu machen!

Danke für Tipps 8und die geduld beim Lesen)!

Gruss L

Beitrag von lilayakima - 10.09.11 - 18:02 Uhr

Oh Mann hab gerade die ganzen Fehler bemerkt - hoffentlich steigt da noch jemand durch!

Vielleicht noch einmal kurz:

Oktober: mein gehalt + sein Gehalt (normal) + Reisekostenvorschuss + Kindergeld = Höchstsatz Kita

November: sein Gehalt (normal) + Kindergeld = reduzierter Kitasatz


Müsste doch so sein oder ??? L#winke

Beitrag von lilayakima - 10.09.11 - 18:05 Uhr

PS - Falls noch jemand meckert, von wegen auslandaufenthalt - JA der muss sein, mein Mann promoviert in dem Bereich und ich werde dann zum Februar eine Stelle suchen (und da brauch ich die Kitaplätze wieder - darum behalte ich sie auch in der Zeit) K

Beitrag von lavala - 10.09.11 - 18:44 Uhr

Was verstehst Du unter "Reisegeld"?
Meiner Ansicht nach ist das Reisekostenvorauszahlung., d. h. der Arbeitgeber zahlt Geld an den Arbeitnehmer in Höhe der zu erwartenden Reisekosten, wie Flüge, Beförderung überhaupt, Hotel und andere mit dem auswärtigen Einsatz im Zusammenhang stehenden Kosten, Es ist kein Einkommen, weil Dein Mann diese Aufwendungen ja aus dienstlichen Gründen hat und der Arbeitgeber leistet eine Vorauszahlung, weil die entstehenden Kosten recht erheblich sein können und man nicht verlangen kann, dass der AN in Vorleistung geht.der AN muss i. d. R. diese Leistungen mit Belegen beim AG abrechnen.
. Kein Einkommen deshalb, weil Dein Mann darüber nicht nach seinem Belieben verfügen kann.
Über das Auslandstagegeld (wenn er es erhält) könnte man allenfalls reden, weil das für ihn frei verfügbar zur Verfügung steht. Aber das erhält er für die Mehraufwendungen, die in seiner Lebensführung durch die Abwesenheit von zu Hause entstehen, z. B. Essen im Restaurant, säubern der Wäsche u. s. w. in der Wäscherei. Die Auslandstagegelder werden, soweit sie die vom FA festgelegten Pauschalsätze nicht überschreiten, steuerlich als "nicht steuerpflichtiger Arbeitslohn" angesehen.

Es war wohl ein Fehler, den Reisekostenersatz überhaupt anzusprechen. Ich würde davon gar nichts mehr sagen und einfach abwarten.

Alles Gute!

Beitrag von lilayakima - 10.09.11 - 18:50 Uhr

So haben wir das auch gedacht - aber die Damen auf dem Amt meinten, es würde angerechnet werden. Gott sei Dank war die Chefin nicht da, denn zu dieser hat man uns verwiesen. Wir gehen nun einfach erst wieder normal im Oktober hin, um unsere Gehaltssituation für den November offenzulegen, und die ist ja wie hier angegeben (sprich normales Gehalt).

Danke für deine Antwort (Sie zeigt uns nämlich, dass wir nicht ganz verkehrt lagen mit unserer Annahme - wobei Stipendium nicht gleich Gehalt ist, mein Mann erhält das Geld, um seinen Forschungen im ausland nachgehen zu können - also Fördermittel).

LG K

Beitrag von anja1968bonn - 10.09.11 - 19:26 Uhr

Erkundigt euch doch mal bei der stipendienvergebenden Stelle: Eigentlich ist es so, dass Lebenshaltungsstipendien selbst als Einkommen gerechnet werden, nicht aber Büchergeld, Reisekostenpauschalen, Studiengebührenzuschüsse etc. Dein Mann sollte dann eine Bescheinigung bekommen, aus der hervorgeht, dass diese Mittel nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen, mit entsprechenden Paragraphen.

Arbeite selbst bei einem Stipendiengeber, in der Regel geben sich Behörden (Kindergeldstelle, ARGE) mit solchen Bescheinigungen zufrieden.

LG

Anja

Beitrag von lilayakima - 10.09.11 - 19:29 Uhr

Das ist ja noch einmal sehr interessant, denn das Büchergeld wurde uns über Jahre nun schon als Gehalt mit angerechnet. Werde mich erkundigen - dankeschön!!! LG K

Beitrag von fruehchenomi - 10.09.11 - 18:32 Uhr

Ich weiß nur von einer Nachbarin hier im Haus, dass sie fast JEDEN Monat stapelweise Belege beim Jugendamt einreichen muss wegen des Kita-Zuschusses, da sie fast keinen Monat gleich arbeitet wie den letzten.
Und jeder Cent "Einkommen" wird angerechnet.
Der Beitrag wird von dem Geld errechnet, was monatlich reinkommt bei der Familie - Ende.
Was DU nun angibst oder nicht - dazu rate ich nicht.

Aber irgendwo finde ich es halt schon richtig, dass Geringverdiener die Kita höher bezuschußt bekommen als Gutverdiener, die einen "magereren" Monat doch leichter auch mal überbrücken können.
Meine Tochter muss um ihren Kitaplatz auch laufend kämpfen, weil die "Vollzahler" eben beliebter sind als die "Bezuschußten". Lieber versuchen sie, Kinder aus der Kita zu drängen "in die normalen Kindergärten" (mit unmöglichen Öffnungszeiten) ......leider.
LG Moni

Beitrag von angelika2112 - 10.09.11 - 18:34 Uhr

Huhu.

Ich würde die Reisekosten nicht erwähnen wenn im Antrag nicht ausdrücklich nach der Einnahme des letzten Monats gefragt wird.
Und das kann ich mir nicht vorstellen.

Damit solltest du auch den Anspruch auf den geminderten Beitrag haben.

Ich drück die Daumen.

Beitrag von lilayakima - 10.09.11 - 18:44 Uhr

Nur zum Verständnis - sie gehen schon in die Kita (und leider haben wir bei der Berechnungsstelle auch schon von den Reisekosten erzählt, allerdings wussten wir da noch nicht, dass sie vollständig noch im Oktober ausgezahlt werden). Ich denke auch, dass im november nur unsere Einkünfte im november zählen und wir somit eine Berechtigung auf den geringeren Satz haben.

Danke noch einmal! L

Beitrag von manavgat - 10.09.11 - 18:41 Uhr

Zu der Sachlage kann ich nichts sagen. Allerdings solltest Du beim Jugendamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Schriftlich, formlos. Die schicken dann einen Antrag zu der auszufüllen ist, aber dann läuft die Frist schon.

Gruß

Manavgat

Beitrag von lilayakima - 10.09.11 - 18:59 Uhr

Bei uns läuft das über die Stadt - ich muss einfach bei dieser den Nachweis über unsere Gehälter einreichen und dann berechnen die die Kitagebühren - fällt man unter einen gewissen Betrag, ist bei uns die Kita gebührenfrei (jugendamt hat gar nichts damit zu tun). Aber du erinnerst mich, dass ich einen Antrag auf Zuschuss für das Essen im kiga noch stellen könnte.

Danke!

Beitrag von manavgat - 12.09.11 - 09:46 Uhr

Ich bleibe dabei. Du kannst außerdem beim JA einen Antrag stellen!

Gruß

Manavgat

Beitrag von kaekae - 10.09.11 - 19:44 Uhr

Vergiß die Sorgen.

Es geht um wieviel Geld? Um x Euro mehr pro Monat für 3 Monate? Gibt Gesamtsumme von ???

Sobald Du wieder arbeitest lachst Du über den Betrag. Und wenn der irgendwo auf einem Sparbuch solange fehlt oder das Konto soweit im Minus ist, es ist egal.

Der Mann fährt und in einem halben Jahr blickt Ihr zurück und fragt Euch, ob Ihr wegen ein paar Hundert Euro solche Sorgen haben hätten müssen.

#liebdrueck

Beitrag von kraxy - 10.09.11 - 20:01 Uhr

Hallo,

also bei uns ist es so, dass nach Abschluss der KiGa-Zeit nochmal nachgerechnet wird - d.h. man muss dann alle Steuerbescheide einreichen, die in der Zeit angefallen sind - und entweder stimmt alles, man bezahlt nach oder kriegt zurück.

Insofern....

gruß
kraxy

Beitrag von zwillinge2005 - 10.09.11 - 20:52 Uhr

Hallo,

es geht um die Monate November und Dezember 2011 und Januar 2012?

Die Berechnung geht doch immer nach dem JAHRESbruttoeinkommen und hat nichts mit monatlichen Schwankungen zu tun.

Wenn Ihr zwei bzw. einen Monat abzieht - und dann in eine andere Stufe rutscht bekommt Ihr das Geld später zurück bzw. wird es verrechnet. Aber erst nachdem Euer Steuerbescheid da ist - also frühestens Mitte 2012 für 2011.

Es hängt wirklich vom Kindergartenbeitrag ab, ob Dein Mann ins Ausland kann?

LG, Andrea

Beitrag von susannea - 10.09.11 - 21:03 Uhr

Wird das bei euch monatlich berechnet, bei uns zäht ledier das Jahreseinkommen und damit müssen wir trotz wegfallendem ALGI die Gebühren in der Höhe weiter zahlen, wie mit 1000 Euro Einkommen mehr!

Beitrag von tigerbaby1976 - 10.09.11 - 22:58 Uhr

Hallo,
als bei uns in der Stadt zählt das JAHRESeinkommen.
Würde ich im Dezember plötzlich 500000,- Euro verdienen, müßte ich für Januar bis November die Höchstbeträge nachzahlen.
Da ich eh ne ehrliche Haut bin und lieber alles angebe und mich dann freue, dass sich nichts ändert, würde ich das Reisegeld durchaus angeben.
Schlimmstenfalls müßtest Du sonst nächstes Jahr nachzahlen, wenn es geprüft wird, ggf. anhand des Steuerbescheids...
Gruss

Beitrag von fred_kotelett - 10.09.11 - 23:43 Uhr

Hi,

für mich zählen Reisespesen nicht zum Einkommen.

Beitrag von lilayakima - 11.09.11 - 07:59 Uhr

"Die Höhe der Benutzungsgebühr bemisst sich nach dem monatlichen Einkommen der Eltern, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder und dem Betreuungsumfang."

So steht es in der Satzung - allerdings müssen bei uns nicht nur Einkoomen, sondern alle Geldeinnahmen angegeben werden.

LG K

Beitrag von susannea - 11.09.11 - 09:12 Uhr

Das ist wohl etwas aus dem Zusammenhang gerissen.

Die Satzung hat nämlich sicherlich zur Berechnugn noch mehr drin stehen und das müsste man dazu schon kennen!

Beitrag von anja1968bonn - 11.09.11 - 10:31 Uhr

Na, da müsste aber doch noch mehr drin stehen? Kann mir nicht vorstellen, dass die Einrichtung - ist die in privater Trägerschaft? - ggf. jeden Monat neu die Gebühren berechnet ... normalerweise ist ja das Jahreseinkommen maßgeblich, wobei gravierende Änderungen natürlich schon mitgeteilt werden müssen.

Die Formulierung "alle Geldeinnahmen müssen angegeben werden", ist sehr schwammig. Auch bei städtischen Einrichtungen ist es üblich, dass neben dem Gehalt auch andere Einkünfte (Miete, Kapitalerträge, Minijob etc.) angeben werden, aber eine Reisekostenpauschale, die gleich in den Flug umgesetzt wird, ist keine Geldeinnahme ...

LG

Anja