Hallo zusammen,
und zwar gehts um folgendes:
Frau, 49 arbeitet seit 20 Jahren in einem großen Unternehmen und hat einen Behindertenausweis mit 50% (ich weiß nicht ob das was zur Sache tut).
So wie es aussieht wird sie wie viele andere auch bald entlassen aufgrund von der schlechten Wirtschaftslage der Firma.
Ich sage wenn die Frau die ordnungsgemäße Kündigungsfrist einhält und sich nicht auf eine Vertragsaufhebung oder geänderte Kündigungsfrist mit dem AG einlässt wird ihre Abfindung nicht beim ALG1 berücksichtigt. Stimmt das so?
Die Frau und ihr Mann denken das die Abfindung angerechnet wird.
Was sagt ihr, was trifft zu?
LG
Kerstin mit Ida
und Madita, Leo &
im
Hab ich damit Recht?
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Beitrag von kerstini - 11.09.11 - 19:07 Uhr
Beitrag von susannea - 11.09.11 - 19:15 Uhr
Ja, der Grad der Behinderung tut etwas zur Sache, ab 50% genießt sie Kündigungsschutz. DAs heißt nomale kündigen geht nciht, es geht nur mit ZUstimmung des Integrationsamtes.
Ist ähnlich wie bei der Kündigung von schwangeren oder Leuten in Elternzeit!
Beitrag von kerstini - 11.09.11 - 19:16 Uhr
Also wenn die Kündigung kommt unbedingt gerichtlich dagegen vorgehen oder? Wenn man sich aber auf eine Kündigung einigen würde, trifft dann die oben genannte Regelung zu?
Beitrag von susannea - 11.09.11 - 19:19 Uhr
Ja, unbedingt gegen vorgehen.
Wenn man dies nicht tut, dann würde die Abpfindung wohl angerechnet werden.
Fristen usw. sind ja damit nciht eingehalten!
Sonst meine ich auch, wenn Kündigungsfristen eingehalten werden, dann wird nicht angerechnet.
Beitrag von wasteline - 11.09.11 - 19:26 Uhr
Vielleicht hilft Dir das weiter
http://www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung_20.htm
Beitrag von manavgat - 12.09.11 - 11:47 Uhr
An Ihrer Stelle würde ich mich nicht kündigen und abfinden lassen. Schließlich hat sie 50 % Schwerbehinderung, da müssen erst andere gehen!
und ja: Abfindungen werden angerechnet und sind außerdem steuerpflichtig.
Gruß
Manavgat
