rechtlich darf einer Frau 4 Monate nach Geburt gekündigt werden...
Wo bekommt man dann Geld her und wieviel?
Wo und wieviel Geld bekommt man bei Kündigung 4 MOnate nach Geburt?
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Beitrag von jolanda1980 - 12.09.11 - 09:51 Uhr
Beitrag von kerstini - 12.09.11 - 09:53 Uhr
Also erstmal... Hallo!
Wieso darf man einer Frau 4 Monate nach der Geburt kündigen? Steht die Frau in einem Arbeitsverhältnis? Ist sie in Elternzeit? Hat sie Anspruch auf ALG1?
Kerstin mit Ida
und Madita, Leo &
im
Beitrag von jolanda1980 - 12.09.11 - 09:55 Uhr
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung05/dezernat_56/mutterschutz/kuendigungsschutz/
und da steht das... das AG einen 4 monate nach geburt kündigen darf.... aber WER zahlt dann? das frag ich mich gerade...
wird bei mir mit sicherheit so sein...
Beitrag von windsbraut69 - 12.09.11 - 09:57 Uhr
Warum wird das bei Dir so sein?
Nimmst Du keine Elternzeit?
Wenn Du gekündigt bist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, sowie den Anspruch erworben hast, bekommst Du in dem Fall ALGI.
Gruß,
W
Beitrag von jolanda1980 - 12.09.11 - 09:58 Uhr
bin frisch schwanger und werd dem AG das jetzt bald mitteilen....
da soviele in letzter zeit hier schwanger geworden sind... werden die ausrasten und mir einen reindrücken wollen....
die müssen also auf alle fälle bis 4 monate nach geburt zahlen.... will ja elternzeit nehmen aber das werden die mir nicht geben....
Beitrag von king.with.deckchair - 12.09.11 - 10:22 Uhr
"will ja elternzeit nehmen aber das werden die mir nicht geben.... "

Da gibt es nichts zu "geben".
Beitrag von windsbraut69 - 12.09.11 - 10:23 Uhr
Elternzeit kann ein AG nicht ablehnen und während der Elternzeit kann man Dir auch nicht kündigen.
Wenn Du nicht arbeitest, bekommst Du auch keine 4 Monate nach der Geburt Geld vom AG, sondern nur 8 Wochen lang Mutterschaftsgeld.
Beitrag von jolanda1980 - 12.09.11 - 10:26 Uhr
bin ja in einem arbeitsverhältnis unbefristet seit über 6 jahren...
Beitrag von windsbraut69 - 12.09.11 - 10:28 Uhr
Was hat das jetzt mit meiner Antwort zu tun?
Beitrag von jolanda1980 - 12.09.11 - 10:33 Uhr
ach man ich glaub ich versteh grundsätzlich alles falsch... bzw den ganzen ablauf falsch *schäm*
bin ab heute in der 5 woche und wollt schonmal vorher alles so wissen geld-technisch
Beitrag von kerstini - 12.09.11 - 10:00 Uhr
Aha, wieder was gelernt. Hör ich zum ersten mal. Das heißt du nimmst keine EZ? Wielange bist du denn schon in der Firma? Wie groß ist die Firma? Warum wirst du gekündigt? Und hast du Anspruch auf ALG1?
Dann bekommst du nämlich nur ALG1. Du gehtst ja so wie es sich anhört dann wieder arbeiten (hast also folglich eine Kinderbetreuung) und musst dir dann was neues suchen. So verstehe ich jetzt deine Situation.
Kerstin mit Ida
und Madita, Leo &
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Beitrag von jolanda1980 - 12.09.11 - 10:05 Uhr
nein ich bin 6 jahre in der firma.... die haben aber einen hass auf alles was schwanger wird.... bin ich jetz aber... somit kann ich danach da eh nicht mehr arbeiten ....
und die werden wahrscheinlich jede nische suchen um mich zu kündigen... natürlich will ich elternzeit... ist man damit auf alle fälle gesichert???
und was ist wenn die mir keine elternzeit ERLAUBEN?
Beitrag von kerstini - 12.09.11 - 10:09 Uhr
Elternzeit muss dir dein AG nicht erlauben. Er kann dich aber danach küdigen. Aber bis dahin kannst du dir ja was neues suchen.
Mach dir mal nicht jetzt schon soviele Gedanken. Du hast so wie es aussieht Anspruch auf ALG1 wenn es ganz hart kommt, wirst es aber ja erstmal nicht benötigen wenn du EZ nimmst.
Wie gesagt in der EZ kann dir nicht gekündigt werden, aber sobald du wieder arbeiten gehst könnte er dir die Kündigung in die Hand drücken.
Beitrag von jolanda1980 - 12.09.11 - 10:13 Uhr
OK also was nach EZ Ist ist mir total egal weil ich mir dann eh was neues suchen werden....
ABER... heisst das also:
Ich kriege ab jetzt bis 8 wochen nach der geburt normales Gehalt
Dann 12 Monate Elterngeld?
und danach können die mich erst kündigen?
Beitrag von windsbraut69 - 12.09.11 - 10:26 Uhr
Nein.
8 Wochen Mutterschaftsgeld und den Rest der 12 Monate Elterngeld, also etwa 10 Monate.
Gruß,
W
Beitrag von orchidee30 - 12.09.11 - 10:03 Uhr
Hallo,
also zuerst steht ja in deinem Gesetztesauszug auch:
"Nimmt die Mutter nach der Geburt des Kindes Elternzeit, so verlängert sich der Kündigungsschutz über die Frist des Mutterschutzgesetzes hinaus (vier Monate nach der Entbindung) bis zum Ablauf der Elternzeit.
Auch in dieser Zeit ist eine Kündigung nur bei Vorliegen besonderer Gründe und mit vorheriger Zustimmung der Bezirksregierung zulässig."
und du befindest dich doch sicher in Elternzeit nach der Geburt? Oder?
Sobald du deinem AG wieder mit deiner vollen Arbeitskraft zur Verfügung stehst (nach Elternzeit oder eben schon früher) greift dann wieder § 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.
Je nachdem wie lange du schon in dem Unternehmen beschäftigt bist, ist dann die Kündigunszeit entsprechend lange.
Sollte es wirklich soweit kommen, kannst du ja versuchen, dir in dieser Phase einen neuen Job zu suchen oder du beziehst dann ALG, da die ja auf Jobsuche sein wirst.
Warum denkst du aber, dass du gekündigt wirst? Gibt es Gründe dafür?
Viele Grüße
Beitrag von jolanda1980 - 12.09.11 - 10:07 Uhr
will auf alle fälle in elternzeit ... DÜRFEN DIE MIR DAS VERBIETEN BZW VERWEHREN...
Beitrag von kerstini - 12.09.11 - 10:11 Uhr
Nein dürfen sie nicht. Du bekommst 1 Jahr Elterngeld oder lässt es halt eben splitten auf 2 Jahre. Wenn du 3 Jahre EZ nimmst hast du 3 Jahre Kündigungsschutz, aber Geld erhältst du trotzdem nur für maximal 2 Jahre.
