Hallo zusammen,
ich habe einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag, bin Elternzeitvertretung, und selber schwanger. Die Kollegin, die ich vertrete, will frühestens im April 2012 wiederkommen.
Mein ET ist der 18.02.2012. Wenn ich es richtig ermittelt habe, beginnt am 07.01.2012 der Mutterschutz.
Wann läuft nun mein Vertrag aus? Mit Beginn meines Mutterschutzes oder mit Rückkehr der Kollegin?
Wenn mein Vertrag mit Beginn des Mutterschutzes endet, bekomme ich dann Mutterschaftsgeld? Oder wie ist das in der Zwischenzeit bis es das Elterngeld gibt?
Wann muss ich mich dann bei der Arbeitsagentur melden? Muss ich überhaupt?
Von der Personalabteilung habe ich noch keine Auskunft bekommen, abgesehen davon, hätte ich zur Absicherung gern eine zweite Meinung - die sind bei uns manchmal ein bisschen doof 
LG, Tina
Zweckbefristeter Arbeitsvertrag läuft wg. Schwangerschaft aus - Fragen
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Beitrag von tina_b84 - 12.09.11 - 10:39 Uhr
Beitrag von vwpassat - 12.09.11 - 10:41 Uhr
Dein Vertrag läuft selbstverständlich bis zum Ende der Befristung.
3 Monate vorher musst Du Dich selbstverständlich arbeitssuchend melden bei der Agentur für Arbeit.
Beitrag von tina_b84 - 12.09.11 - 10:49 Uhr
Ich bin mir da nicht so sicher, weil der Vertrag eben zweckbefristet ist und mir nie ein fester Austrittstermin genannt wurde - nur, dass der Vertrag endet, wenn meine Kollegin wieder kommt. Und das hat sich nun schon ein paar Mal verschoben. Erst hieß es, voraussichtlich Januar 2012, dann August 2012, vielleicht April 2012 
Manchmal enden befristete Verträge ja mit Beginn des Mutterschutzes - bin mir aber nicht sicher, unter welchen Bedingungen.
Beitrag von lady_chainsaw - 12.09.11 - 10:58 Uhr
Was steht denn genau drin, was denn Zeitraum angeht?
Es kann ja schlecht dastehen: Wenn die Kollegin wiederkommt.
Gruß
Karen
Beitrag von tina_b84 - 12.09.11 - 11:24 Uhr
Doch, genau das steht drin 
Habe den Vertrag gerade nicht da. Es ist auch ein bisschen anders formuliert... ungefähr so: Der Vertrag endet, wenn der Zweck der Befristung, die Vertretung von Frau XY während ihrer Elternzeit, erfüllt ist und Frau XY wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt.
Beitrag von lady_chainsaw - 12.09.11 - 11:56 Uhr
Also dann würde ich sagen, endet Deine Befristung mit der Rückkehr der Kollegin.
Wenn Du also im Januar in den MuSchu gehst und Deine Kollegin kommt erst im April wieder - dann bekommst Du noch das MuSchu-Geld vom Arbeitgeber (und der KK).
Ich weiß jetzt nicht, wie das mit dem Arbeitsamt läuft, da müsstest Du Dich bestimmt melden, weil ja der Vertrag ausläuft. Auch wenn Du gleich in Elternzeit gehst, müssten die das wissen. Aber da kann man ja auch mal anrufen und nachfragen.
Beitrag von tina_b84 - 12.09.11 - 12:01 Uhr
Das wäre ja der Idealfall! Ich werde mich demnächst mal bei der Arbeitsagentur melden...
Dankeschön!
Beitrag von susannea - 12.09.11 - 12:49 Uhr
Du solltest dich, sobald du schriftlich mitgeteilt bekommst, dass der Vertrag dann endet evtl. melden, dies kannst du online machen!
Mutterschaftgeld gibts natürlich auch nach Vertragsende weiter, nur dann in Höhe des Krankengeldes!
Beitrag von tina_b84 - 12.09.11 - 11:26 Uhr
Vielleicht noch als Info: der Vertrag wurde vor der Geburt des Kindes geschlossen. Frau muss ja die Dauer der Elternzeit erst nach der Geburt angeben und kann ihren Wiedereintrittstermin auch mit Zustimmung des Arbeitsgebers wieder ändern. Von daher steht da immer noch nichts fest...
Beitrag von demy - 12.09.11 - 12:06 Uhr
Hallo,
der Arbeitsvertrag läuft durch die Zweckbefristung 2 Wochen nach schriftlicher Mitteilung dass die Kollegin zum Datum hier als Beispiel 1. April 2012 wieder da ist aus.
Es ist also so, der AG muss das Ende des Zwecks schriftlich mitteilen und dann 2 Wochen danach läuft der Vertrag aus.
Gruß
Demy
Beitrag von tina_b84 - 12.09.11 - 12:20 Uhr
Danke!
Soweit ich weiß, hat sich meine Kollegin da noch nicht endgültig festgelegt. Damit hat Sie wohl auch bis 7 Wochen vorher Zeit?
Aber was sage ich da der Arbeitsagentur - die wollen das doch 3 Monate vorher wissen, oder?
