bitte um Hilfe bei ALG 2 Berechnung !

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Beitrag von johnny2010 - 12.09.11 - 11:05 Uhr

Hallo ihr lieben,

ich werde hier nur Fakten nennen, und auf Antworten, dass ich ja arbeiten gehen könne verzichte ich gerne! Es ist mir momentan nicht möglich, soviel dazu!

Ich beziehe derzeit 419 € ALG 2

368 € Kindergeld

266 € UVG

261 € Wohngeld

Nun zahlt der KV ab dem 1.10.11 seinen festgelegten Unterhalt in Höhe von 482 €. Ausserdem soll er für mich Unterhalt in Höhe von 270 € ans Sozialamt zahlen, welches dann ja wiederrum verrechnet wird.
Kann mir jemand sagen, wie ich mir ausrechnen kann, wieviel Geld ich ab Oktober zur Verfügung haben werde, bzw. wie hoch mein ALG 2 sein wird was ich dann noch bekomme ?

Ich wäre dankbar,wenn mir jemand helfen könnte.

Wir sind nicht verheiratet, 2 kinder im Alter von 4 und 1,5 Jahren.

LG

N.

Beitrag von manavgat - 12.09.11 - 11:44 Uhr

Ich beziehe derzeit 419 € ALG 2

368 € Kindergeld

266 € UVG

261 € Wohngeld


Der Unterhalt für das Kind und für Dich wird voll angerechnet.


UVG ffällt weg. Der übersteigende Betrag liegt aber unter dem ALG2 ergo wirst Du noch einen kleinen Teil ALG2 bekommen. Das bedeutet auch, dass Du Anspruch auf Bildungsgutscheine für Deine Kinder hast.

Ich finde Deinen Ton etwas merkwürdig. Ein einfacher Satz: ich kann nicht arbeiten gehen, weil.... wäre vielleicht nicht zuviel gewesen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von schwilis1 - 12.09.11 - 11:53 Uhr

ganz ehrlich? ich kann es verstehen. hier wird man einfach zu oft angegriffen wenn man arbeitslosengeld bezieht... aus welchen gründen auch immer...

Beitrag von janine2785 - 12.09.11 - 12:13 Uhr

Hi


''Ein einfacher Satz: ich kann nicht arbeiten gehen, weil.... wäre vielleicht nicht zuviel gewesen. ''


Sie muss dir bzw. uns doch keine Rechenschaft ablegen wieso sie nicht arbeiten geht, ob nun keine Lust, keine Betreuung für die Kinder, Krank oder was auch immer ist doch im Grunde Hupe, denn jegliche Beurteilung der Situation seitens der User hier würde auch nichts daran ändern oder ihr zu einem Angestellten Verhältnis verhelfen.

Grüße

Beitrag von windsbraut69 - 12.09.11 - 12:02 Uhr

-67 €

Gruß,

W

Beitrag von johnny2010 - 13.09.11 - 09:26 Uhr

Hallo,

Danke für deine Antwort. Die 67 Euro werden mir von den 419 abgezogen oder wie meinst du das ?

VG

N.

Beitrag von windsbraut69 - 13.09.11 - 10:01 Uhr

Ich meine, wenn Du jetzt 419 Euro bekommst und dann Unterhalt für Dich und der reguläre Kindsunterhalt dazu kommt, liegt Ihr zusammen 67 Euro über Eurem Bedarf.

Gruß,

W