Fragen zum Elterngeld - Paargemeinschaft - alleinerziehend?!

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von fairy-apple - 12.09.11 - 12:53 Uhr

Hallo an alle,

nun ist der kleine Lukas endlich da und schon gibt es fragen und ärger mit dem ganzen Papierkram.

Gerade bin ich dabei den Elterngeldantrag online auszufüllen. Ich bin alleinerziehend, werde aber mit meinen Ex-Partner das gemeinsame Sorgerecht beantragen -gelten wir dann trotzdem als Paargemeinschaft und sein einkommen muss berücksichtigt werden oder habe ich doch was falsch ausgefüllt beim Antrag? (Wir wohnen bereits auch getrennt voneinander)

Lg,

Fairy

Beitrag von windsbraut69 - 12.09.11 - 12:55 Uhr

Beim Elterngeld für Dich wird sein Einkommen ohnehin nicht berücksichtigt oder liegt Ihr über den 250 000 Euro/Jahr?

Beitrag von turboprinzessin22 - 12.09.11 - 13:02 Uhr

Nee, bei mir war die Situation auch so damals.
Ich musste ihn klar als Vater eintragen, aber mehr eigentlich nicht.

Beitrag von fairy-apple - 12.09.11 - 14:06 Uhr

Der liebe Antrag lässt mir aber nur die Wahl auf: Paargemeinschaft - unser einkommen im Jahr vor der Geburt liegt ... und soweiter. Obwohl ich als Alleinerziehnd mich eingetragen hab, wie auch das er nicht bei uns wohnt ... nur beim Sorgerecht steht halt das wir beide es haben?!

Beitrag von turboprinzessin22 - 12.09.11 - 14:29 Uhr

Ja, das ist so richtig.
Wenn du es eh nicht anders eintragen kannst.
Wie gesagt, ich war auch zu dem Zeitpunkt alleinerziehend, aber das Sorgerecht haben wir uns geteilt.
Könntest zusätzlich in das Bermerkungsfeld es nocheinmal dazu schreiben.

Beitrag von fairy-apple - 12.09.11 - 14:44 Uhr

Ahhh jetzt hab ich es richtig verstanden - tut mir leid da stand ich wohl auf dem Schlauch :) Dankeschön :)

Beitrag von silbermond65 - 12.09.11 - 15:24 Uhr

Sein Einkommen interessiert doch nur,wenn er auch Elterngeld beantragt.
Mit gemeinsamen Sorgerecht kannst du allerdings nur 12 statt 14 Monate Elterngeld beantragen.
Es sei denn ,es hat sich inzwischen dazu schon wieder irgendwas geändert.