Erbrecht * wer kann helfen *

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Beitrag von 4waerenschoen - 12.09.11 - 20:58 Uhr

Hallo, ich hoffe auf ein paar Beiträge - möglicherweise kennt Ihr Euch aus. Meine Oma hat mir zu Lebzeiten Geld für eine Anschaffung gegeben. Es gab keine Vereinbarung über die Rückzahlung, wann und wie. Sie sagte immer: gib es mir wie du kannst .... leider ist meine Oma dieses Jahr verstorben.

Einer der 5 Kinder fordert nun die Summe von mir zurück.

Fragen: Muss ich nun jedem der 5 Erben ein Fünftel zurückzahlen (können die Erben jeweils verzichten?) - Muss ich den Komplettbetrag zahlen (in einen Pott)? Muss ich überhaupt zahlen?


Danke !

Beitrag von frischerduft - 12.09.11 - 21:11 Uhr

Hallo,

ich finde, deine Verwandten spinnen.

Deine Oma hat ihrer Enkelin zu Lebzeiten etwas geliehen, was du ja auch zurückzahlen wolltest. Nun ist sie tot.

Du kannst froh sein, dass keine schriftliche Vereinbarung existiert.

Ich würde dem Verwandten gepflegt einen Vogel zeigen.
Ich persönlich käme nicht im Traum auf den Gedanken, von meiner Nichte Geld nach dem Tod meiner Mutti bzw. ihrer Oma zurückzufordern, welches meine Mutti ihr geliehen hat.
Weil: zu Lebzeiten war es ihr Geld und was sie damit anstellt war somit ihre Sache.

Nici

Beitrag von anna031977 - 13.09.11 - 08:48 Uhr

Du nicht, aber oft hört die Freundschaft bei Geld auf....
Kommt halt auch drauf an wie viel es war....

100 Euro - scheiß drauf

100 000 Euro - uff

Beitrag von ina_bunny - 12.09.11 - 21:12 Uhr

Wann hast du das Geld bekommen?

Von wieviel Geld reden wir denn hier?

LG Ina

Beitrag von 4waerenschoen - 12.09.11 - 21:34 Uhr

Vor ca 8 Jahren zu Studienzeiten - 2500 EUR .

Beitrag von siebzehn - 13.09.11 - 08:53 Uhr

Ich finde es reichlich daneben und kleinlich von Deiner Tante/Deinem Onkel, das Geld jetzt zurückzuverlangen.

Andererseits wundere ich mich doch sehr, dass Du es innerhalb von acht Jahren nicht geschafft hast, 2.500 Euro zurückzuzahlen. Mir scheint, Du hast das Geld mehr wie eine Schenkung betrachtet.

Beitrag von angelika2112 - 12.09.11 - 21:19 Uhr

Nein, wenn schriftlich nichts vereinbart ist, haben deine Angehörigen nichts in der Hand und du MUSST es nicht zurückzahlen.

Allerdings des Friedens willens würde ich klar machen, das du das Geld nicht hast, aber als ausgleich einen geringeren Betrag anbieten um damit dann Quit zu sein.

Beitrag von 4waerenschoen - 12.09.11 - 21:35 Uhr

Danke.

Eben "Des lieben Frieden willens" würde ich das Geld zurückgeben. Allerdings möchten es die anderen Kinder nicht - sie verzichten also. Muss ich dann einem "Alles" zahlen?????

Beitrag von zwiebelchen1977 - 12.09.11 - 21:36 Uhr

Hallo

Nein, du musst ihm dann nur seinen Anteil von der Summe zahlen.

Bianca

Beitrag von 4waerenschoen - 12.09.11 - 21:38 Uhr

Danke !

Beitrag von merle.bn - 12.09.11 - 21:50 Uhr

So, deine Oma hat dir en Darlehen gegeben, dass musst du grundsätzlich zurück zahlen, wenn es nicht geschenkt war. Aber das war es ja wohl nicht, wie ich dich verstehe.
Schriftform ist nicht erforderlich, trotzdem ist es ein wirksamer darlegensvertrag.

Der Anspruch geht auf die Erben über, d.h. grundsätzlich müsstest du auch an die zurückzahlen, wenn die es verlangen.
Ich sage hier immer grundsätzlich, d.h. eigentlich musst du, ABER das müssen die dir ersteinmal beweisen. Ich würde mich also ganz entsprannt zurück lehnen, wenn es keine "Zeugen" deiner Vereinbarung gibt.
Und: Rückzahlung müsste nur an alle gemeinsam erfolgen, d.h. das Geld steht nur allen Erben gemeinsam zu. Wie sie sich das aufteilen wäre ihre Sache.
Außerdem müssten es alle gemeinsam geltend machen, oder jedenfalls alle einverstanden sein.

Auf einem ganz anderen Blatt steht, dass es ja wohl echt merkwürdig ist, das Geld von seiner Nichte, die es zum Studium bekommen hat, zurückzufordern und wegen mickrigen 2500 Euro den Familienfrieden so zu gefährden.
Man sollte einfach davon ausgehen, dass deine Oma dir das Geld einfach so zukommen lassen wollte!!

Viele Grüße#klee

Beitrag von merle.bn - 12.09.11 - 21:54 Uhr

oh man, die ganzen Tipfehler bitte überlesen.... ist schon spät #gaehn

Beitrag von arkti - 12.09.11 - 22:29 Uhr

Es scheint ja irgendwie bekannt gewesen zu sein sonst wüssten die anderen ja nichts davon.

Beitrag von manavgat - 12.09.11 - 22:18 Uhr

Wenn es nichts Schriftliches gibt, wieso soll es dann ein Darlehen gewesen sein?

Gruß

Manavgat

Beitrag von 4waerenschoen - 13.09.11 - 07:55 Uhr

Danke erstmal für Eure Beiträge.

Sie hat mir das Geld gegeben ohne feste Vereinbarung. Aber auch nicht direkt geschenkt. Sie hat die Beträge (also auch was sie anderen gegeben hat) in ein Buch geschrieben. Außerdem war es bekannt, dass sie mir das Geld gab - also kein Geheimnis.

Ich war halt jetzt überrascht, dass man jetzt so ad hoc die Rückzahlung erwartet. Wobei das, wie geschrieben, nur einen Erben betrifft. Die anderen möchten das Geld nicht. Daher frage ich mich, ob er in der Tat ein Fünftel bekommt oder den Gesamtbetrag? Um nicht noch mehr Unfrieden zu stiften möchte ich vorerst keinen Anwalt hinzuziehen.

So ganz richtig finde ich die Angelegenheit nicht. Er argumentiert, dass das Geld jetzt zum "Verteilen" wäre hätte ich es zurückgezahlt. Aber das weiß doch Niemand - sie hätte es auch anderweitig ausgeben können ???

Schwierige Situation. Ich möchte es zurückgeben. Andererseits habe ich Bedenken - also, dass zB die Geschwister verzichten und er dann alles will. Ich weiß einfach nicht, wei ich mich richtig verhalte. Besser doch Anwalt????

Beitrag von ungeheuerlich - 13.09.11 - 08:15 Uhr

Hm,...wieso machen die sooo einen Aufstand,...schließlich hast Du von den 2500 Euro ja bereits 2250,- Euro wieder zurück gezahlt ;-) ;-) ;-).
Drückst Du also jedem einen 50er in die Hand und gut isses. ;-) ;-)

LG

Kerstin

Beitrag von arkti - 13.09.11 - 11:39 Uhr

Wie kommst du drauf das sie schon soviel zurückgezahlt hat? #kratz

Wenn die Oma Buch geführt hat wird da wohl auch drinstehen wieviel schon zurück gezahlt wurde.

Beitrag von manavgat - 13.09.11 - 12:08 Uhr

An Deiner Stelle würde ich gar nichts machen.

Soll er doch einen Anwalt einschalten...


und leiste keine Zahlung direkt an den einen Stinkstiefel. Erbrecht ist kompliziert.

Gruß

Manavgat

Beitrag von myimmortal1977 - 14.09.11 - 11:03 Uhr

Diese Punkte solltest Du wissen in Bezug auf Erbrecht:

- Selbst wenn es eine Schenkung gewesen wäre, sofern Du direkt erbberechtigt bist, würden Schenkungen innerhalb einer 10 Jahresfrist, mit Deinem zu erwartenden Erbanteil, verrechnet werden. D. h. Dein Erbanteil würde sich um den "Vorschuss" zu Lebzeiten vermindern.

- Selbst wenn es eine Schenkung gewesen wäre, sofern Du NICHT direkt erbberechtigt bist, würden Schenkungen innerhalb einer 10 Jahresfrist, ggf. an den Fiskus (wenn keine weiteren Erben vorhanden wären) oder an die Erbberechtigten nach Aufforderung zurück zu zahlen sein.

- Ein Darlehensvertrag MUSS NICHT SCHRIFTLICH festgehalten werden!
Es reicht, wenn glaubhafte Zeugen vorhanden sind, die dieses bestätigen.

- Es gibt Hinterbliebene, die Testamente verschwinden lassen. Selbst da reicht es aus, wenn glaubhaft versichert werden kann, dass ein Testament existiert hat, um alles vom Nachlassgericht ummodeln zu lassen und bis zur entgültigen Klärung "einfrieren" zu lassen.

Gut tust Du drann, wenn Du Dir ein kleines Schriftstück von den anderen Erbberechtigten geben lässt, dass sie auf die Zahlung verzichten.

Der fordernde Onkel ist im Recht. Er hat aber kein Recht auf die komplette Summe, nur auf seinen Anteil! Z. B. bei 5 hinterbliebenen Kindern auf 1/5 der Gesamtsumme, wenn testamentarisch nicht anders geregelt.

Die Argumentation, dass Deine Oma das Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit bei erfolgter Rückzahlung schon anders ausgegeben hätte, zählt nicht und zwar deshalb nicht, WEIL die ERBMASSE für die Beerdigungskosten des Verstorbenen zu verwenden ist.

Die Beerdigungskosten haben im Falle eines möglichen Erbes die Erben zu tragen! Da aber noch verliehene Erbmasse vorhanden ist, würde selbst der Fiskus auf Dich zukommen können, sofern einer der Erben z. B. aus Geldmangel einen Antrag auf staatl. Übernahme der Beerdigungskosten stellen würde.

Das würde ich mir an Deiner Stelle ersparen.

Ersparen würde ich mir auch, dass Dein Onkel in der Tat zu einem RA geht oder einen Mahnbescheid beim Amtsgericht gegen Dich erlässt, da Du in dem Falle die Kosten zu tragen hättest.

Was jetzt hier moralisch ist und was nicht, mag ich nicht zu bewerten.

Richtig ist aber, dass der Erbe, der jetzt von Dir fordert, im Recht ist und ich es bei der Zeugenlage und dem Eintrag in dem Buch nicht drauf ankommen lassen würde, einen Rechtsstreit zu führen.

Dir alles Gute, Janette

Beitrag von 4waerenschoen - 14.09.11 - 13:50 Uhr

Vielen Dank für Deinen hilfreichen Beitrag.

Einige Punkte treffen nicht zu (es gab noch viel zu vererben - die Beerdingskosten wurden von einer Versicherung gezahlt) - ich denke, ich werde Deinem Vorschlag folgen. Mir war wichtig zu wissen, ob er 1/5 oder die Gesamtsumme bekommen soll.

Beitrag von merle.bn - 13.09.11 - 19:45 Uhr

weil man einen Darlehensvertrag nicht zwingend schriftlich schließen muss!

Beitrag von anna031977 - 13.09.11 - 08:47 Uhr

Du musst rechtlich nichts zahlen...höchstens moralisch...