frage steht ja oben.ich brauche mal eine beratung bin aber im mom nur hausfrau und daher kein einkommen.an wen kann ich mich noch wenden wenn nicht an einen anwalt?
nur anwalt oder kann man sich auch wo anders beraten lassen?
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Beitrag von sternchen68 - 12.09.11 - 21:20 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 12.09.11 - 21:34 Uhr
Hallo
Ohne zu wissen worum es geht, schwer zu sagen.
Bianca
Beitrag von ploetschi - 12.09.11 - 21:50 Uhr
Hi,
kommt natürlich drauf an, um welches Thema es geht. Es gibt viele Beratungsstellen.
LG ploetschi
Beitrag von vwpassat - 12.09.11 - 23:17 Uhr
Beraten kann Dich auch ein Anwalt falsch.
Und hier sind Hunderte Hobbyanwälte, die es bestimmt genauso gut können.
Also trau Dich.
Beitrag von peterpanter - 13.09.11 - 08:34 Uhr
Hallo,
für die Erstberatung gibt es einen festen Satz bei Anwälten - egal um was es geht. Die Kosten sind oder waren mal 195 Euro + UST, möglicherweise sind es jetzt ein paar Euro mehr.
grüßle
peter
Beitrag von vwpassat - 13.09.11 - 09:24 Uhr
Falsch.
Die Gebührenordnung lässt da erheblichen Spielraum, drum hab ich auch keine RS.
Beitrag von ..leopoldina.. - 13.09.11 - 11:11 Uhr
Falsch. Die Gebührenordnung lässt hinsichtlich Obergrenze bei Erstberatung keinen Spielraum. Die ist im RVG gesetzlich geregelt. Eine etwaige Honorarvereinbarung ist etwas völlig anderes.
Beitrag von vwpassat - 13.09.11 - 11:18 Uhr
Es ging ja auch nicht um die Obergrenze.
Und es gibt auch Anwälte, die nicht raffgierig sind.
Beitrag von felidae01 - 13.09.11 - 09:35 Uhr
Vielleicht wäre Beratungskostenbeihilfe etwas? Dann zahlst Du nur 10 euro (glaub ich) beim Anwalt. Der hilft Dir sicher auch beim Ausfüllen. Meiner hat das gemacht und auch bei Gericht für mich eingereicht.
Wenn Partner vorhanden, dann bitte vorher noch fragen, inwieweit sein Einkommen reinzählt.
Ansonsten Beratungsstellen, aber ohne konkreten Hinweis ist leider keine konkrete Anlaufstelle möglich...
LG
Beitrag von ..leopoldina.. - 13.09.11 - 11:35 Uhr
Wenn keine Vereinbarung über die Gebührenhöhe für die außergerichtliche Beratung getroffen wird, so kann der Rechtsanwalt bei der Erstberatung eines Verbrauchers maximal 190 € und für die Erstellung eines Gutachtens höchstens 250 € abrechnen.
Du kannst jedoch vorab zum Amtsgericht gehen und Beratungshilfe beantragen. Wenn es deine persönlichen und wirtschaftliche Verhältnisse rechtfertigen, übernimmt der Staat die Kosten für die Beratung und falls weiterhin gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss auch für etwaige Prozesskosten- oder Verfahrenskosten. Lass dich bei der Geschäftsstelle des AG beraten.
Beitrag von ..leopoldina.. - 13.09.11 - 11:51 Uhr
Viele Amtsgerichte bieten schon eine kostenlose Beratung in Rechtsfragen an. Auch kannst du Mieterbund, Verbraucherzentralen oder paritätische Einrichtungen um Rat oder Hilfe bitten. Je nachdem, welches Anliegen du hast. Trau dich und hol dir Hilfe. LG
Beitrag von sonnenstein - 13.09.11 - 19:50 Uhr
ich habe den fall gerade das ich eine fall an einen anwalt weitergeben mußte
da ich kein einkommen habe ,konnte ich bei gericht einen beratungsschein bekommen
damit konnte ich dann zum anwalt und dort durfte der mir nur 10 euro berechnen für die erstberatung
das müßte in deinem fall vielleicht auch zutrefen
geh doch mal bei euch zum amtsgericht und frage nach
lieb egrüße daniela
