Hallo,
ich frage hier für eine Bekannte von mir, weil ich auch so richtig keine Antwort darauf habe....
Also, sie und ihr Freund haben sich getrennt, er ist ausgezogen, sie haben ein gemeinsames Kind, sie ist derzeit arbeitslos, bekommt also Leistungen vom Amt.
Er ist am 08.08.2011 ausgezogen, beantragt hat sie das beim Amt am 11.08.2011 - der Bewilligungsbescheid ist für Septembergekommen, so weit alles okay, aber nun meine (oder besser gesagt IHRE) Frage: Bekommt sie auch noch Geld für August, also ab dem Zeitpunkt als er ausgezogen ist? Müßte sie doch eigentlich, oder?
Hat jemand eine Antwort darauf?
LG
Mal ne Frage zu einer Trennung - alleinerziehend - Hartz4
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Beitrag von gitti140471 - 12.09.11 - 21:34 Uhr
Beitrag von manavgat - 12.09.11 - 22:28 Uhr
ALG2 wird ab Antragstellung gezahlt. Sie ist selbst schuld. Einen einfachen formlosen Antrag kann man jederzeit abgeben.
Gruß
Manavgat
Beitrag von klumpfussindianer - 13.09.11 - 04:17 Uhr
Hat Sie ja so wie ich das lese gemacht, also den Antrag im August gestellt. Und Das das Geld ab dem Datum der Antragstellung gezahlt wird, müsste Sie auch noch Geld für August kriegen, nicht nur September.
Ich würde sagen, einen Anwalt aufsuchen....also Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen und ab zum Anwalt. Leider muss man den Argen direkt mit solchen Mitteln kommen, das ist zumindest die Erfahrung , die ich gemacht habe, als ich Leistungen bezogen habe.
