Fragen zu Elterngeld

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von rastamanattila - 13.09.11 - 08:45 Uhr

Die Zeit rückt näher und die Fragen werden kaum weniger!

Dass bei der Elterngeldberechnung nur die Monate zu Grunde gelegt werden, in denen die Mutter nicht krankheitsbedingt weniger verdient hat ist klar.

Was aber ist mit den Monaten, in denen man weniger verdient hat, weil das Kind krank war? Lässt man diese Monate bei der Antragstellung aus und geht dafür weiter im Vorjahr zurück?

Melde ich meinem Arbeitgeber, dass ich im Anschluss an den Mutterschutz die Elternzeit in Anspruch nehme oder melde ich ihm, dass ich die Elternzeit direkt nach der Geburt in Anspruch nehme?

War zwar bereits bei der Elterngeldstelle, aber von Beratung kann man da auch nicht sprechen. Habe das Gefühl, die sollen einem gar nichts erzählen...

Danke für Eure Hilfe
Rastamanattila

Beitrag von miau2 - 13.09.11 - 09:19 Uhr

Hi,
"Dass bei der Elterngeldberechnung nur die Monate zu Grunde gelegt werden, in denen die Mutter nicht krankheitsbedingt weniger verdient hat ist klar. "

Das ist so allgemein falsch.

Es werden lediglich die Monate ausgeschlossen und durch andere ersetzt, in denen die Mutter durch schwangerschaftsbedingte Erkrankungen ein niedrigeres Einkommen hatte.

Einfache Beispiele: Krankschreibung wegen vorzeitiger Wehen - kein Einfluss auf das Elterngeld, auch wenn es länger als 6 Wochen ist (passiert eher selten, da die meisten dann wohl ein BV bekommen). Krankschreibung wegen einem komplizierten Beinbruch - da werden Monate mit Krankengeld mit dem niedrigeren Einkommen (bzw. ggfs. sogar gar keinem, wenn nur Lohnersatzleistung bezogen wurde) bewertet.

Ohne Garantie, aber allein aus dieser Logik heraus würde ich mal davon ausgehen, dass Monate wo man "Kind-krank-Tage" hatte auch mit dem niedrigeren Einkommen bewertet werden.

Die Ursache liegt ja nicht in der Schwangerschaft, und ansonsten ist die Regelung für Lohnersatzleistungen einfach die, das sie mit 0 in die Berechnung einfließen.

Viele Grüße
Miau2

Beitrag von ida-calotta - 13.09.11 - 09:47 Uhr

"Ohne Garantie, aber allein aus dieser Logik heraus würde ich mal davon ausgehen, dass Monate wo man "Kind-krank-Tage" hatte auch mit dem niedrigeren Einkommen bewertet werden."

Das ist korrekt so.

Beitrag von susannea - 13.09.11 - 13:26 Uhr

"Was aber ist mit den Monaten, in denen man weniger verdient hat, weil das Kind krank war? Lässt man diese Monate bei der Antragstellung aus und geht dafür weiter im Vorjahr zurück?"

Die werden so wie sie sind berücksichtigt, da aber Krankengeld kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist, fehlt dann eben Einkommen!

Monate bei der Mutter werden ja auch nur nicht berücksichtigt, wenn das was mit der Schwangerschaft zu tun hat!



"Melde ich meinem Arbeitgeber, dass ich im Anschluss an den Mutterschutz die Elternzeit in Anspruch nehme oder melde ich ihm, dass ich die Elternzeit direkt nach der Geburt in Anspruch nehme?"

Natürlich im Anspruch an den Mutterschutz.

Beitrag von katimama - 13.09.11 - 15:29 Uhr

ich habe gehört, dass wenn in absprache mit dem arbeitgeber natürlich, nur 1 arbeits-oder urlaubstag zwischen mutterschutzendetag & elternzeitanfangstag liegt, zählt die elternzeit volle 12 monate.....nämlich ab diesem tag & nicht ab dem geburtsdatum des kindes.
hat jemand auch davon gehört?

Beitrag von susannea - 13.09.11 - 15:38 Uhr

Das ist falsch, bei einem Urlaubstag klappt das evtl. ein Urlaubstag hingegen nicht, denn auch Urlaub wird dann angerechnet!

Beitrag von katimama - 13.09.11 - 17:48 Uhr

du meinst wahrscheinlich bei dem ersten wort "arbeitstag"oder?

Beitrag von susannea - 13.09.11 - 21:26 Uhr

Ja, entschuldige.