Abschlussrechnung nach Mietende

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Beitrag von moony69 - 14.09.11 - 08:31 Uhr

Hallo zusammen,

ich brauche mal euren Rat bzw. Meinung zu folgendem Thema.

Mein altes Mietverhältnis ging am 31.7.11 zu ende. Am 22.07.11 habe ich an den zuständigen Hausmeister die Schlüssel übergeben und bekam auch das Protokoll, dass die "Sache" somit erledigt ist.
Da seit April niemand mehr in der Wohnung wohnte, ich die finanziellen Mittel aber auch nicht hatte, vereinbarte ich mit der Hausverwaltung, dass ich keine Miete mehr zahle und diese erstmal mit der Kaution verrechnet wird. Soweit so gut...

Gestern schrieb ich die Hausverwaltung an und fragte nach einer Abschlussrechnung. Einfach deswegen, damit ich weiß, was ich noch zahlen muss oder ggf. vielleicht noch rausbekomme.

Als Antwort bekam ich, dass zwar das Mietverhältnis zum 31.7. beendet wurde, man mir aber die Abrechnung nicht machen könnte, da diese erst im Jahr 2012 rückwirkend erstellt wird.

Ich mein, für die aktuellen Mieter ist das ja ok, aber für ein Mietverhältnis, welches beendet ist, ist das doch etwas "komisch" oder sehe ich das falsch?


Mir gehts einfach darum, dass ich denke, dass ich etwas zahlen muss und mir wäre es lieber es jetzt zu wissen, als nächstes Jahr eine Überraschung zu erleben. Ich will einfach mit der Sache abschließen...

Danke schon mal und LG
Moony

Beitrag von werner1 - 14.09.11 - 09:00 Uhr

Hallo,

ja, das siehst du etwas falsch.
Die Heizkosten können z. B. grundsätzlich erst am Jahresende festgestellt werden, das geht nur #rückwirkend#.
Auch andere Sachen stehen jetzt noch nicht fest, die Grundsteuer könnte von der Gemeinde rückwirkend zum 1. Januar erhöht werden, oder es könnte extrem viel schneien.

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von nightwitch - 14.09.11 - 09:02 Uhr

Hallo,

nein, dass ist die gängige Methode. Du wirst dich wohl bis nächstes Jahr gedulden müssen.

Allerdings muss man kein Rechengenie sein um zu wissen, dass 3 Kaltmieten Kaution (wenn überhaupt soviel gezahlt wurde) niemals ausreicht um mind. 3 nicht gezahlten Mietzahlungen UND die Nebenkosten im Vorfeld zudecken.

Du wirst demnach sehr wahrscheinlich noch was nachzahlen müssen, außer du hast in den Monaten davor sehr sparsam gelebt.

Gruß
Sandar

Beitrag von miau2 - 14.09.11 - 13:46 Uhr

Hi,
dein Vermieter hat Recht.

Und noch mehr: es wäre gar nicht zulässig, eine unterjährige Abrechnung der Nebenkosten zu erstellen.

Er darf überhaupt erst mit Ende des Abrechnungszeitraums (und der hat nichts mit deinem Mietzeitraum) die Abrechnung erstellen.

Du musst also noch warten...

Wir sind vor über einem Jahr aus unserer Mietwohnung ausgezogen und haben jetzt erst die Abrechnung für die Zeit 1.1.10-31.7.10 bekommen (sein Abrechnungszeitraum ist 1.1.-31.12.). Vollkommen korrekt und fristgerecht.

Zusammen mit unserer rückerstattung (ja, auch möglich ;-)) haben wir auch den letzten Rest unserer Kaution überwiesen bekommen und damit endgültig mit dem Kapitel abgeschlossen.

Dass du das gerne früher willst ist verständlich, aber selbst wenn er wollte dürfte dein ehemaliger Vermieter das gar nicht machen.

Viele Grüße
Miau2