Ich muss jetzt mal was wichtiges fragen...
wenn man zum 30.09. gekündigt hat (dann kommt das WE und Montags der Feiertag) und man am 4.10 seinen neuen Job anfängt.
Muss man sich dann für diese 3 Tage arbeitslos melden ????
Muss man sich diesen "stress" antun ???
Vielleicht noch wichtig zuerwähnen, dass man Wohngeld bezieht !?!?
LG Denise
Ähm MUSS man sich arbeitslos für ein paar Tage melden !?!?
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Beitrag von denise1984 - 14.09.11 - 10:37 Uhr
Beitrag von sonne.hannover - 14.09.11 - 10:38 Uhr
Ja, muss man.
Beitrag von mami18052010 - 14.09.11 - 10:39 Uhr
Ja!
Denn die drei Tage hast du sonst ne Lücke in deinen Rentenzeiten!
Kommt einem doof vor, aber wenn die RV in 30 Jahren mal kommt und dich fragt, was da war, guckst n bisschen dumm aus der Wäsche! Deswegen! einfach anrufen oder nen 2-Zeiler schreiben! Das reicht dann auch schon! Da passiert dann nicht viel! Hatten wir auch schon!
Beitrag von denise1984 - 14.09.11 - 11:27 Uhr
hm okay danke euch
wohin schreiben/gehen ?
Zum Arbeitsamt ?
Beitrag von mami18052010 - 14.09.11 - 12:43 Uhr
Joa, deine nächstgelegende Arbeitsagentur! Wenns da nicht richtig ist, die leitens weiter!
Beitrag von james10 - 14.09.11 - 12:55 Uhr
So, wie zu Beginn Oktober das Wochenende und Feiertag fällt, würde ich den neuen Arbeitgeber mal ansprechen, warum er den neuen Arbeitsvertrag nicht gleich auf den 01.10. datiert hat.
Gibt es dazu einen plausiblen Grund?
Beitrag von zwillinge2005 - 14.09.11 - 13:37 Uhr
Hallo,
das ist leider bei vielen Firmen üblich.
Sogar beim Land NRW. Habe damals auch erst am 02. September (Montag) angefangen. Und so stand es auch im Vertrag - das war mir aber nicht klar. Dafür gabs dann auch für den Monat keinen Urlaubsanspruch - den gibt es nur für volle Monate....
LG, Andrea
Beitrag von denise1984 - 14.09.11 - 16:23 Uhr
Kommen auch aus Nrw
Beitrag von denise1984 - 14.09.11 - 16:23 Uhr
Puh keine Ahnung warum !?!
Normalerweise hätte mein man auch am 5.9 anfangen sollen ging aber nicht wegen seiner Kündigungsfrist daher nun 4.10 !!
Beitrag von lieserl - 14.09.11 - 15:03 Uhr
Hallo!
Wo steht dass man das muss???????????? Oder hat das was mit dem Wohngeld zu tun???
Grüße
Lieserl
Beitrag von jeroniemo - 14.09.11 - 16:04 Uhr
Ja, allein wegen der Krankenversicherung.
Beitrag von denise1984 - 14.09.11 - 16:21 Uhr
ach herje so ein Kuddelmuddel für 3 Tage 
hm und was muss man alles für Unterlagen mit nehmen ? 
Bekommt man dann 3 Tage Arbeitslosengeld ?
