Ähm MUSS man sich arbeitslos für ein paar Tage melden !?!?

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Beitrag von denise1984 - 14.09.11 - 10:37 Uhr

Ich muss jetzt mal was wichtiges fragen...
wenn man zum 30.09. gekündigt hat (dann kommt das WE und Montags der Feiertag) und man am 4.10 seinen neuen Job anfängt.

Muss man sich dann für diese 3 Tage arbeitslos melden ????
Muss man sich diesen "stress" antun ???

Vielleicht noch wichtig zuerwähnen, dass man Wohngeld bezieht !?!?

LG Denise

Beitrag von sonne.hannover - 14.09.11 - 10:38 Uhr

Ja, muss man.

Beitrag von mami18052010 - 14.09.11 - 10:39 Uhr

Ja!

Denn die drei Tage hast du sonst ne Lücke in deinen Rentenzeiten!

Kommt einem doof vor, aber wenn die RV in 30 Jahren mal kommt und dich fragt, was da war, guckst n bisschen dumm aus der Wäsche! Deswegen! einfach anrufen oder nen 2-Zeiler schreiben! Das reicht dann auch schon! Da passiert dann nicht viel! Hatten wir auch schon!

Beitrag von denise1984 - 14.09.11 - 11:27 Uhr

hm okay danke euch
wohin schreiben/gehen ?
Zum Arbeitsamt ? #kratz

Beitrag von mami18052010 - 14.09.11 - 12:43 Uhr

Joa, deine nächstgelegende Arbeitsagentur! Wenns da nicht richtig ist, die leitens weiter!

Beitrag von james10 - 14.09.11 - 12:55 Uhr


So, wie zu Beginn Oktober das Wochenende und Feiertag fällt, würde ich den neuen Arbeitgeber mal ansprechen, warum er den neuen Arbeitsvertrag nicht gleich auf den 01.10. datiert hat.

Gibt es dazu einen plausiblen Grund?

Beitrag von zwillinge2005 - 14.09.11 - 13:37 Uhr

Hallo,

das ist leider bei vielen Firmen üblich.

Sogar beim Land NRW. Habe damals auch erst am 02. September (Montag) angefangen. Und so stand es auch im Vertrag - das war mir aber nicht klar. Dafür gabs dann auch für den Monat keinen Urlaubsanspruch - den gibt es nur für volle Monate....

LG, Andrea

Beitrag von denise1984 - 14.09.11 - 16:23 Uhr

Kommen auch aus Nrw :-)

Beitrag von denise1984 - 14.09.11 - 16:23 Uhr

Puh keine Ahnung warum !?!
Normalerweise hätte mein man auch am 5.9 anfangen sollen ging aber nicht wegen seiner Kündigungsfrist daher nun 4.10 !!

Beitrag von lieserl - 14.09.11 - 15:03 Uhr

Hallo!

Wo steht dass man das muss???????????? Oder hat das was mit dem Wohngeld zu tun???

Grüße
Lieserl

Beitrag von jeroniemo - 14.09.11 - 16:04 Uhr

Ja, allein wegen der Krankenversicherung.

Beitrag von denise1984 - 14.09.11 - 16:21 Uhr

ach herje so ein Kuddelmuddel für 3 Tage :-(

hm und was muss man alles für Unterlagen mit nehmen ? #kratz

Bekommt man dann 3 Tage Arbeitslosengeld ?