Abfindungsvertrag!

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Beitrag von quelgeist - 14.09.11 - 10:47 Uhr

Hallo Wer hat hat Ahnung bei Arbeitsrecht?

In 2 Wochen läuft mein Erziehungsurlaub aus. Vollzeit will ich nicht anfangen und Teilzeit (max.16Std/Woche) hat mein Chef anscheinend nichts frei. Jetzt wollte ich rausfinden ob ich nicht noch eine Abfindung oder ähnliches rausholen kann.

Einen Abfindungsvertrag hab ich schon lange bekommen, soll ich den Unterschreiben??
Ich hab nen 400 euro Job, da muss ich mich doch nicht beim Arbeitsamt melden,oder??

Danke für die Antworten

Gruß

Beitrag von thea21 - 14.09.11 - 10:54 Uhr

Hallo,

da schon ein Abfindungs"vertrag" existiert - Wieso frast du ob man (überhaupt) was rausschlagen kann?

Was "sagt" denn der Abfindungsvertrag?

Und: Der 400 Eurojob war sozialversicherungspflichtig nehme ich an? Ergo hättest du natürlich Anspruch auf Arbeitslosengeld!

Beitrag von quelgeist - 14.09.11 - 11:49 Uhr

Sorry, einen Aufhebungsvertrag hab ich bekommen.

Beitrag von windsbraut69 - 14.09.11 - 11:57 Uhr

Und es wurde bislang nicht über eine Abfindung gesprochen?

M. E. hast Du eine denkbar schlechte Verhandlungsposition,wenn Du Deinen Vertrag nicht erfüllen kannst.

Gruß,

W

Beitrag von 1familie - 14.09.11 - 11:06 Uhr

Hallo,

warum eine Abfindung?

Du bist doch nciht in der Lage deinen bestehenden vertrag aufrecht zu erhalten - du müsstest also kündigen.

Gruß

Beitrag von vwpassat - 14.09.11 - 11:31 Uhr

Nein, steht Dir nicht zu.

Warum auch?

Beitrag von myimmortal1977 - 14.09.11 - 11:51 Uhr

Also, ein Abfindungsvertrag beinhaltet eigentlich auch eine Summe X, die abgefunden werden soll. Wenn Du tatsächlich einen Abfindungsvertrag vorliegen haben solltest (nicht zu verwechseln mit einem Abwicklungsvertrag!!!!!), dann sollte da auch eine Summe X benannt sein.

Ansonsten glaube ich in Deinem Falle eher an einen Abwicklungsvertrag, als an einen Abfindungsvertrag.

Die Summe wird vorher ausgehandelt und schriftlich festgehalten.

Wenn keine Summe ausgehandelt wurde, ist es schwierig, dort anzutreten und die Hand aufzumachen.

DENN: Der AG weiß, dass Du Deinen alten Arbeitsvertrag erfüllen musst, genauso wie er ihn erfüllen muss.

Sprich: Will er Dich loswerden um jeden Preis, bietet er Geld von allein an. Das tut er aber nur, wenn er definitiv keinen Nerv mehr auf Dich hat und die ganz große Befürchtung hat, dass Du stundentechnisch zu alten Konditionen wieder kommen könntest.

Du müsstest jetzt rein theoretisch pokern.

Du musst ihm sagen, das Du auf alle Fälle dann zu den alten Konditionen wieder kommen wirst, da Du Dir nicht erlauben kannst, in die Arbeitslosigkeit zu gehen.

Er sagt: Toll, dann fangen sie wieder an. Schlecht für Dich, denn rein faktisch musst Du dann wieder antreten (Dein Ziel verwirkt): Folge: Du kündigst von allein.

Nur er spekuliert ja auf die Kündigung, da er dann keine Abfindung zahlen bräuchte.....

Oder, dem bibbern dann so die Zähne, dass Du in der Tat wieder anfängst, dass er den Scheck zücken wird.....

Es ist ein richtiges Pokerspiel.....

Zur Meldung beim AA. Niemand muss sich beim AA melden, wenn er nicht will. Rein taktisch wäre es aber günstig, wenn es um bestimmte sozialversicherungspflichte Aspekte geht. Man kann sich immer, ohne Leistungsbezug, arbeitssuchend melden, erhält aber durch die Meldung bestimmte versicherungstechnische Optionen aufrecht.

Dir alles Gute!

Janette

Beitrag von quelgeist - 14.09.11 - 12:04 Uhr

Danke für die ausführliche Antwort.
Aber ich hatte nen schreibfehler drin. Ich hab eienn Aufhebungsvertrag bekommen...
Sorry

Beitrag von marion2 - 14.09.11 - 12:00 Uhr

Hallo,

wenn du den Vertrag nicht erfüllen willst, solltest du darüber nachdenken, deinem Chef eine Abfindung zu zahlen.

Gruß

Beitrag von quelgeist - 14.09.11 - 12:11 Uhr

Danke für die d..Antwort...

Aber ich will meinen Sohn nicht alleine lassen und kann somit nicht voll wieder anfangen. Nur Teilzeit und soviel ich schon mal gehört habe gibt es ein Gesetz das den Arbeitgeber verpflichtet wieder Stundenweise einzustellen.

Beitrag von marion2 - 14.09.11 - 12:16 Uhr

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html#BJNR196610000BJNG000200305

§ 8 Satz 2 und 4 sind hier interessant.

"soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen"

Grundsätzlich: Wenn DU einen Vertrag nicht einhalten WILLST, ist es frech von dir, auch noch eine Abfindung zu verlangen.

Beitrag von biene81 - 14.09.11 - 12:20 Uhr

Aber nicht alle AG sind dazu verpflichtet. "Schon mal gehoert" ist ja gut und schoen, aber heisst noch lange nicht, dass Du das so verlangen kannst.

Beitrag von windsbraut69 - 14.09.11 - 12:59 Uhr

"Nur Teilzeit und soviel ich schon mal gehört habe gibt es ein Gesetz das den Arbeitgeber verpflichtet wieder Stundenweise einzustellen. "

Ganz so einfach ist das nicht.
Du kannst ja aber auf Teilzeitbeschäftigung klagen.
Hast Du denn noch ausreichend Zeit, jetzt Teilzeitwünsche durchzusetzen?
Das geht ja nicht von heute auf morgen.

Gruß,

W