Unterhalt mutmaßlich berechnen?

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Beitrag von erdbeerschnee - 14.09.11 - 12:37 Uhr

Hallo,

ich dachte immer, dass der Unterhalt nach dem Netto Einkommen geht.

Gibt es auch die Möglichkeit, dass z.B. das Jugendamt vermutet, dass man(n) durch die Steuererklärung Summe X zurück bekommt und dadurch der Unterhalt einfach um 100 Euro erhöht wird? Dabei steht das Geld im Monat ja gar nicht zur Verfügung.

Wie verhält sich eine solche Berechnung? Geht das überhaupt?

Erdbeerschnee

Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 14.09.11 - 12:43 Uhr

laut meines wissenstandes:


- ja, berechnung folgt nach netto-lohn

- nein, die können nicht einfach etwas vermuten was nicht da ist an geld



aber wie kommst du drauf?

vg

Beitrag von zwillinge2005 - 14.09.11 - 13:31 Uhr

Hallo,

was ist der Hintergrund der Frage?

Der Zahlungspflichtige darf nicht in eine schlechtere Steuerklasse wechseln und damit sein monatliches Netto vermindern!

LG, Andrea

Beitrag von windsbraut69 - 14.09.11 - 13:41 Uhr

Und genau darum geht es, soweit ich die vergangenen Beiträge der TE in Erinnerung habe.

Gruß,

W

Beitrag von erdbeerschnee - 14.09.11 - 13:56 Uhr

Nein, wir haben nie unsere Steuerklassen gewechselt. Haben seit der Hochzeit 4/4 weil wir beide arbeiten und ähnlich verdienen. Eine "absichtliche" herabstufung der Steuerklasse wurde nicht gemacht- warum auch?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 14.09.11 - 13:45 Uhr

Hallo

Nunja. Wenn er in 3 sein sollte und Frau in 5 weil sie nicht arbeitet und dann wieder anfängt, können sie durchaus aber wieder 4/4 wählen.


Bianca

Beitrag von erdbeerschnee - 14.09.11 - 13:59 Uhr

Hallo,

das weiß ich und das wurde auch nicht gemacht.

Aber darf eine "fiktive" Berechnung gemacht werden so nach dem Motto "wenn sie Steuerklasse 4 sind, bekommen sie durchschnittlich 1200 euro zurück und damit hätte man monatlich 100 euro mehr Unterhalt zu zahlen"

das finde ich merkwürdig... weil das Geld ja nunmal nicht da ist monatlich und auch eine Rückzahlung vom Finanzamt nicht erfolgt ist!

Lieben Gruß

Beitrag von bemmchen - 14.09.11 - 17:40 Uhr

soweit ich weiß ist das nicht möglich, weil es könnten ja auch andere nicht lst relevante einkünfte noch vorliegen wodurch ihr dann nicht die erstattung erhaltet...es kann also nicht pro forma davon ausgegangen werden..

hast du die berechnung vom unterhalt nicht mit bekommen? soweit ich weiß muss der kindsvater eine abschrift der berechnung erhalten...zumindest war es bei uns immer so...frag einfach mal beim jugendamt nach wie das sein kann oder lass den sachverhalt von einem anwalt prüfen

Beitrag von comapo - 14.09.11 - 22:33 Uhr

Moin,

nein, aber eine TATSÄCHLICHE Steuererstattung, soweit sie auf den Unterhaltspflichtigen entfällt, wird auf die Monate umgelegt und erhöht damit die Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt.

LG