Wir haben unseren Grundstückskaufvorvertrag vorliegen.
Eigentlich ist alles soweit klar bis auf einen Punkt, vielleicht kann mir jemand hier helfen. Hier steht:
Sämtliche Auszahlungsansprüche aus den aufzunehmenden Darlehen müssen in den zu unterzeichenden Grundpfandrechtsbestellungsurkunden bis zur Höhe des Kaufpreises unwiderruflich an den Verkäufer abgetreten werden. Bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises sind Zahlungen, soweit zur Lastenfreistellung erforderlich, direkt an die dinglich Berechtigten, im übrigen an den Verkäufer zu leisten.
Was ist damit gemeint? Kennt sich wer aus? Würde mich sehr freuen..
Gruß Melli
Frage zum Grundstücksnotarvertrag.. kennt sich wer aus?
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Beitrag von stephi02-4 - 14.09.11 - 12:57 Uhr
Beitrag von mami18052010 - 14.09.11 - 14:01 Uhr
hm!
also ich habe im Frühjahr ein Grundstück erworben und bei mir steht das nicht!
Keine Ahnung, was das heißt! Würd mich auch mal interessieren!
Beitrag von swety.k - 14.09.11 - 16:41 Uhr
Also, den ersten Satz kann ich Dir übersetzen.
Ihr werdet ja sicherlich das Grundstück mit einem Darlehen finanzieren. Ist ja meistens so. Mit dem ersten Satz wird sichergestellt, daß Ihr aus dem Darlehen, was Ihr aufnehmt, auch wirklich das Grundstück bezahlt. Ihr bekommt ja von der Bank das Recht, eine bestimmte Darlehenssumme ausgezahlt zu bekommen. Dieses Recht wird an den Verkäufer abgetreten, was bedeutet, daß eben der Verkäufer das Recht auf Auszahlung der Summe hat. Die Absicherung des Darlehens erfolgt mit einer Grundpfandrechtsbestellungsurkunde, also mit einer Grundschuld. Und in dieser Grundschuld soll eben drinstehen, daß der Verkäufer das Geld aus dem Darlehen bekommt.
Bei der zweiten Hälfte bin ich mir nicht sicher, da ich zwar bei einer Bank arbeite, aber mit Immobilienfinanzierungen nichts zu tun habe.
Liebe Grüße von Swety
Beitrag von supermutti8 - 17.09.11 - 23:04 Uhr
ganz einfach erklärt: da ihr sicher nen Darlehen aufgenommen ahbt,gehen die Auszahlungen an den Verkäufer , bis zu der Höhe die der Kaufpreis ist ...wenn ihr mehr Darlehen aufgenomme habt, z.Bsp.wegen Aussattung/Umbau,etc. bekommt ihr nur den Rest, der den Kaufpreis übersteigt ...
