rückzahlung hartz 4 selbstständigkeit

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Beitrag von blume34 - 14.09.11 - 14:09 Uhr

Hallo ,

wir sind bis juni 2011 vom amt unterstützt worden . jetzt sind wir soweit , das sich unser laden trägt und sollen jetzt eine grosse summe zurückzahlen . ich habe die vermutung , das da was nicht korrekt ist und würde dies gern von jemandem überprüfen lassen . weiss jemand , wer oder welche institution dafür verantwortlich ist ?
und kann ich dies auchin raten zurückzahlen , hat da wer erfahrung ?

Danke euch

Beitrag von lavala - 14.09.11 - 14:18 Uhr

Gibt es denn eine nachvollziehbare Abrechnung und einen Bescheid? damit könntet Ihr zu einem Anwalt für Sozialrecht gehen und Euch beraten lassen

Beitrag von marion2 - 14.09.11 - 14:50 Uhr

Hallo,

leider wird sich herausstellen, dass das korrekt ist.

Bei Selbständigen wird der Durchschnitt aus einem Halben Jahr zugrunde gelegt.

Man darf im Bezugszeitraum keine Gewinne erwirtschaften.

Gruß Marion

Beitrag von aisling-grey - 14.09.11 - 16:02 Uhr

Natürlich kannst du einen Ratenzahlungsplan vereinbaren. Den bekommst du dann per Post zugeschickt. Wenn die Summe zu groß ist, würd ich dir raten, eine kleinstmögliche summe zu vereinbaren. Also je nach dem :)

Ansonsten kannst du zum Anwalt gehen.

lg

Beitrag von nightwitch1988 - 14.09.11 - 21:03 Uhr

hi

lass das vom anwalt prüfen. wenn du nicht genügend einkommen hast, ist die beratung mit beratungsschein für dich bis auf 10 euro kostenfrei.

hast du aber während der bezugszeit gewinne erwirtschaftet, musst du wohl zurückzahlen.
raten sind möglich. und die können je nach einkommen und vereinbarung sehr niedrig ausfallen.

lg