Elterngeldbeitrag NRW-Wer hat Ahnung?

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Beitrag von humor - 14.09.11 - 17:06 Uhr

Hallo,
ich habe heute einen netten Brief bekommen.Das ich Nachzahlen soll. Folgende Sachlage:
Ich habe zum 1.8. meine Stundenanzahl auf 1,5 Std, mehr erhöht. Nun bin ich natürlcih durch meine 60 Euro Netto mehr auf den Konto in die nächst höhere Einkommensstufe gerutscht und muss soviel mehr bezahlen, dass ich letzendlich nur 20 Euro Gewinn mache. Klar, ich weiß Brutto zählt, da habe ich halt Pech gehabt, ABER:
Nun soll ich für Januar- Juli auch Nachbezahlen, obwohl ich da ja noch gar nicht mehr gearbeitet habe. Ist das rechtens? Klar ich könnte Googeln, aber ich würde das gerne Verständlich erklärt bekommen.
Ich bin einfach nur dämlich#aerger.Hätte ich das mal Nachgerechnet, dann hätte ich meine Stundenzahl nicht erhöht. Man, ärgere ich mich über mich selber:-[

Wäre schön, eine Antwort zu kriegen,
Lg, Anna

Beitrag von zwiebelchen1977 - 14.09.11 - 17:59 Uhr

Hallo

JA, das ist rechtens.

Ich habe letztes Jahr im November angefangen zu arbeiten. Hatte mich auch gefreut und gedacht, wir hätten für Noveber.Dezember zuviel gezahlt.

Nein, falsch gedacht. Es so gerechnet, als wenn man das ganze Jahr gearbeitet hat. War extra deswegen beim Jugendamt. Also auch wenn das EInkommen nicht da war, wird es so gerechnet.

Bianca

Beitrag von ploetschi - 14.09.11 - 18:57 Uhr

Hi,

ja, es ist tatsächlich so, dass man diesen Beitrag dann jeweils fürs gesamte Jahr zahlen muss. Zum mindest hier bei uns.

LG
ploetschi

Beitrag von diana1101 - 14.09.11 - 20:55 Uhr

Hallo Anna,

darf ich mal ganz blöd fragen?

Es geht doch um Kindergartenbeiträge oder?

MfG Diana

Beitrag von humor - 14.09.11 - 21:02 Uhr

Ja,Kindergartenbeiträge. gruß Anna

Beitrag von diana1101 - 14.09.11 - 21:09 Uhr

Und wenn ich das jetzt richtig verstanden haben gilt folgendes..

Der Beitrag wird am Jahreseinkommen der Familie berechnet, wenn Frau jetzt ab November mehr Geld verdient, bzw. wieder anfängt mit Arbeiten, erhöht sich ja das Jahreseinkommen, für die restlichen 2 Monate des Jahres..
Mit der Höhe neuen höhe des Jahreseinkommen wird der nächsthöhere Beitragssatz erreicht..

.. mir ist schon klar, das man dann ab November den nächthöheren Beitrag bezahlen muss..

.. aber so wie ich das verstanden habe.. muss man dann auch für die restlichen 10 Monate auch den höheren Satz bezahlen?

Oder steh ich auf dem Schlauch.

Hoffe ich habe es einigermaßen verständlich erklärt.

MfG Diana

Beitrag von tigerbaby1976 - 14.09.11 - 21:23 Uhr

Hallo,
also mit wurde mal gesagt, dass ich dann den Steuerbescheid einreichen kann und die dann erneut prüfen und ich dann ne Erstattung oder halt ne Nachzahlung erhalte.
Das sagte die Dame von der Festsetzungsstelle.
Wie es bei Euch ist, weiss ich natürlich nicht.

Beitrag von frauimbestenalter - 14.09.11 - 22:46 Uhr

Ja, das ist rechtens so. Wir sind mit 200,- € in die nächste Stufe geruscht und dürfen jetzt 1000,- € nachzahlen.
Da spielt es auch keine Rolle, wann man die Arbeit aufgenommen hat.

Beitrag von humor - 15.09.11 - 16:38 Uhr

Ok, da kommen wir ja noch ganz gut Weg#schwitz Ich hoffe, die hohe Kitagebühr wirkt sich Positiv auf die Steuerklärung auswirkt.
LG

Beitrag von zwillinge2005 - 15.09.11 - 07:56 Uhr

Hallo, Anna,

Du schreibst nur von "ich".

wird bei Euch nicht das Jahresfamilienbruttoeinkommen als Berechnungsgrundlage genommen?

LG, Andrea

Beitrag von humor - 15.09.11 - 16:35 Uhr

Ja, sorry, blöde Formulierung mit dem Ich. Das Jahresfamilieneinkommen wird berechnet, mein Mann arbeitet voll. Mein Fehler war vielleicht,dass ich gleich eine neue Abrechnung eingereicht habe, allerdings hatte ich angst, dass es bei der Nachberechnung eine riesige Summe nachbezahlt werden muß.

Gruß anna

Beitrag von humor - 15.09.11 - 16:44 Uhr

Danke für eure Antworten. Da gibt es wohl nichts dran zu rütteln, wir müssern Nachzahlen.Wieder was dazu gelernt fürs Leben:-( Nun ja, immerhin kann man die Zahlung splitten.
gruß Anna