hallo zusammen
mein Mann wird morgen ein kurzen Halt in Deutschland machen und natürlich für mich ein Paar Sachen kaufen
Es heisst immer das die Mehrwertsteuer im Flughafen zurückerstattet werden kann, aber es wird doch sicher eine besondere Art von Rechnung benötigt oder? Kann mir jemand sagen wie genau die REchnung sein muss?
Ich habe da was in Erinnerung da da die MwSt extra sein soll, weiss aber nicht mehr die richtige Bezeichnung dafür.
Bitte wer mir weiterhelfen kann
Danke
Maria
Frage zum Mehrwertsteuer
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Beitrag von camargo - 14.09.11 - 19:48 Uhr
Beitrag von sabuscha - 14.09.11 - 20:12 Uhr
hallo,
es müssen ausfuhrpapiere ausgefühlt werden, am besten soll dein mann im geschäft sagen dass er auf der durchreise ist, dann wissen die verkäufer in der regel bescheid. allerdings darf dein mann kein deutscher sein (also kein wohnsitz in de) und die sachen müssen wieder beim zoll angemeldet und versteuert (mit dem steuersatz des jeweiligen ziellandes) werden.
viel spaß beim einkaufen ;0)
Beitrag von foehny - 15.09.11 - 07:46 Uhr
Hallo Maria,
dein Mann soll sich im Geschäft ein "Tax free" Formular ausfüllen lassen. Das Formular musst dann bei der Ausreise aus Deutschland bwz. sobald man den EU-Wirtschaftsraum verlässt, am Zolll abgestempelt werden.
https://secure.wikimedia.org/wikipedia/en/wiki/Tax-free_shopping
Der Einkaufsbetrag muss dabei mindestens 50 Euro betragen. Ob du die Ware wieder versteuern musst, hängt von den Einfuhrbedingungen deines Landes ab. In die Schweiz darf man Ware im Wert von 300 Schweizer Franken einführen, ohne die Schweizer Mwst wieder draufzahlen zu müssen.
liebe Grüsse
Monika
