urlaubsanspruch...welche aussage ist nun richtig???

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Beitrag von ...schnuckelchen... - 14.09.11 - 20:38 Uhr

hallo...

ich wechsle ab morgen die firma..
beides ist pflegedienst.da wo ich war ist privat und wo ich hingehe ist öffentlicher dienst.
meine neue chefin sagte mir das ich ja erst ab sep. da weg bin und damit den vollen jahresurlaub kriegen muss!!!

habe heute meinem alten chef gesagt das er die rest tage bitte mit meinen - stunden verrechnen soll..da meinte er das ich nix mehr habe,sogar schon 4 tage drüber bin..weil ich nur bis zum 15ten sep anspruch habe...

ja was denn nun??? weiß jemand mehr?

lg und danke

Beitrag von eva1082 - 14.09.11 - 21:33 Uhr

Hi,

soweit ich weis wird der Urlaub immer verrechnet egal wann im Jahr Du die Stelle wechselst.

LG

Beitrag von blume34 - 14.09.11 - 22:26 Uhr

Ja , das wird verrechnet . wenn du z.b. 24 Tage Urlaub hattest im jahr , dann stehen dir pro monat 2 tage zu , Also bis September wären das dann 18 tage .

lg die sirke

Beitrag von susannea - 14.09.11 - 22:27 Uhr

Du hast Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub bei beiden AG verteilt. Warum sollte dir einer alles zahlen müssen?

Beitrag von mannisbutterbrot - 15.09.11 - 08:14 Uhr

Hallo,
Scheidet sie in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres aus, hat sie vollen (gesetzlichen Mindest-)Urlaubsanspruch.Also war sie bis zum 30.6 in der alten Firma Beschäftigt,stehen ihr bei einer 6 Tage Woche 24 Tage (gesetzlichen Mindest-)Urlaubsanspruch zu.Egal ob sie denn ab dem 1.7 woanders Beschäftigt ist.Bei einer 5 Tage woche,stehn ihr 20 Tage(gesetzlichen Mindest-)Urlaubsanspruch zu.
Aber bei ihrem Job gehen ich davon aus,das sie eine 6 Tage Woche hat,somit also 24 Tage in der ALTEN Firma.


lg

Beitrag von susannea - 15.09.11 - 11:26 Uhr

DAs stimmt so nicht, dies ist nur so, wenn kein weitere AG da ist, der ihr Urlaub in dem Jahr geben muss.

Deshalb gibts ja auch §6 BurlG, der Doppelansprüche ausschließt und der 1. AG muss ja auch bestätigen, wieviele Urlaubstage in dem Jahr schon gegeben wurden. Somit werden sogar die Urlaubstage, die sie schon zuviel hatte ihr beim 2. AG auch abgezogen!