Hallo Ihr Lieben,
hab nun auch mal eine Frage zum Elterngeld.
Ich weiß ja das das Elterngeld an das Mutterschaftsgeld angerechnet wird. Nun ist es aber so, daß ich vor Entbindung in einem 400 Euro Job tätig war und das Mutterschaftsgeld als laufende Leistung nicht erhalten habe. Dennoch ist es nun so, daß ich kein Geld ab Geburt bekomme, sondern auch die beiden ersten Monate nicht. Wie kann das denn sein? Hab ich was verpasst? Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kam mir dazu was sagen.
Gruß
leoflo
Frage zu Elterngeld
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Beitrag von leoflo - 15.09.11 - 08:15 Uhr
Beitrag von silbermond65 - 15.09.11 - 08:31 Uhr
Wenn du kein Mutterschaftsgeld bekommst, gibts doch eigentlich sofort nach Geburt Elterngeld.
Hast du dich mal bei der Elterngeldstelle erkundigt ,warum das bei dir nicht so ist?
Beitrag von leoflo - 15.09.11 - 17:49 Uhr
Bisher hab ich noch keinen erreicht. Ich bin noch dabei.
Beitrag von anarchie - 15.09.11 - 10:23 Uhr
Hallo!
normalerweise musst du Eines von Beiden bekommen.
Hast du nicht auch im Mini-job ein Anbrecht auf Muschu-geld?
Was sagt dein AG dazu?
Was sagt die EG-Stelle?
lg
melanie
Beitrag von leoflo - 15.09.11 - 17:47 Uhr
Ich bin mit meinem AG im Streit und das ganze geht jetzt vor Gericht. Er bescheist mich um mein Geld und hat von meinen Überstunden den ganzen Urlaub abgezogen wie ich jetzt erfahren habe. Von dem kann ich keine Hilfe erwarten.
Beitrag von susannea - 15.09.11 - 12:13 Uhr
Hattest du nur einen 400 Euro Job? Oder warst du in Elternzeit? Denn dann hast du Anspruch auf die 13 Euro täglich, auch mit "nur" 400 Euro-Job.
Wenn du keines bekommen hast, dann hast du doch eine Negativbescheinigung der KK dazu erhalten und die abgegeben, dann darf das natürlich nicht sein!
Beitrag von leoflo - 15.09.11 - 17:48 Uhr
Nein ich hatte nur den 400 Euro Job, meine beiden anderen Kids sind schon älter.
Beitrag von susannea - 15.09.11 - 19:34 Uhr
Dann hast du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und hättestdie Negativbescheinigung von der KK abgeben müssen.
HAst du dies getan? Dann steht dir ab Geburt Elterngeld zu.
Beitrag von babyjo33 - 16.09.11 - 10:37 Uhr
Hi,
hat sie nicht ein Anrecht auf die Einmalzahlung von 210 Euro?
http://www.mutterschaftsgeld.de/Merkblatt.htm
Beitrag von susannea - 16.09.11 - 10:45 Uhr
Ja, den hat sie, aber der zählt nicht fürs Elterngeld!
Fürs Elterngeld zählt nur das laufende Mutterschaftsgeld und darauf hat sie keinen Anspruch!
Somit hat sie ab Geburt Anspruch auf Elterngeld und brauchte eine Negativbescheinigung!
Beitrag von leoflo - 16.09.11 - 21:19 Uhr
Hat sich alles geklärt. Ich bekomme das Geld nachgezahlt. Ich brauchte aber keine Bescheinigung abzugeben, hab das bei der Dame am Telefon gesagt, daß ich kein Mutterschaftsgeld bezogen habe und somit bekomm ich mein Geld auch. Danke für den beitrag
Beitrag von leoflo - 16.09.11 - 21:17 Uhr
Das Geld hab ich bekommen
