Hallo ihr Lieben,
ich habe vor einem Jahr mit meinem Arbeitgeber einen Vertrag über 6 Monate geschlossen. Nach dieser Zeit hat er mit mir keinen neuen Vertrag gemacht sondern meint er würde stillschweigend in einen Festvertrag übergehen.
In diesem Vertrag steht noch ein Stundenlohn der aber nicht mehr stimmt, ich verdiene jetzt 50 cent (wow) die Stunde mehr.
Nun tut sich für mich die Situtation auf wo ich ein Angebot habe ab dem 01.11. in einer sehr grossen Firma für WESENTLICH mehr Geld zu arbeiten..Und nun die Frage...ist dieser Vertrag wirklich stillschweigend in einen Festvertrag übergegangen (im Vertrag steht davon nix) oder arbeite ich eigentlich ohne Vertrag?
Gilt die Kündigungsfrist von 4 Wochen dann auch? Oder könnte er wenn ich einen Monat vorher kündige sagen ich soll dann zuhause bleiben (könnte ich mir vorstellen) und ich habe einen Monat Leerlauf??
Ich weiss jetzt gerade einfach nicht wann ich kündigen soll oder muss...Wenn er dann bei der Kündigung sagen würde ich bräuchte garnicht erst mehr zu kommen dann könnte ich ja auch für den verbleibenden Monat kein Arbeitslosengeld bekommen wenn der Vertrag ja nicht gilt...ich weiss es einfach nicht...Hoffe da blickt einer durch..Kennt sich vielleicht wer aus?
Liebe 'Grüsse
Lumincat
Fragen zu Arbeitsvertrag/ Kündigung
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Beitrag von lumincat - 15.09.11 - 17:23 Uhr
Beitrag von smokefighter - 15.09.11 - 17:36 Uhr
Wenn der alte Vertrag eine Befristung von 6 Monaten hat die im Vertrag steht endet dieser genau nach Ablauf der 6 Monate. Gehst du danach weiter arbeiten hast du automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag der quasi wie mündlich geschlossen wurde. Da nichts schriftlich geregelt ist gelten die Kündigungsfristen lt. Gesetz (§ 622 [Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen] (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.)
und auch Fragen zur Gehalts/Stundenlohnhöhe/Arbeitszeit gelten nach den mündlichen Absprachen bzw. greift quasi eine Art Gewohnheitsrecht, d.h. du könntest dich darauf berufen das alles so gilt wie es die letzten Monate gehandhabt wurde.
Er kann also bei Kündigung zwar sagen das du nicht wiederkommen brauchst dann muss er dich aber freistellen bis Ende der Kündigungsfrist und auch bezahlen (was ich mir in diesem Fall dann immer schriftlich bestätigen lassen würde). Bedenke die Kündigung bedarf zwingend der Schriftform auch bei mündlichen Verträgen also lass dir wenn du die Kündigung abgibst dies schriftlich bestätigen oder nutze z.B. das Einwurfeinschreiben.
Beitrag von lumincat - 15.09.11 - 18:18 Uhr
Dankeschön, hast mir sehr geholfen :)
