Hallo ihr lieben,
ich bin mit meinem (noch) Arbeitgeber in einem sehr sehr schlechten Verhältnis auseinander gegangen. Wir hatten mündlich ausgemacht das ich direkt nach dem Mutterschutz für ein Jahr in Elternzeit gehe. Am ersten Tag nach der Elternzeit habe ich eine Abmahnung bekommen, da ich (seiner Meinung nach) selbstherrlich nicht auf der Arbeit nicht erschienen bin. Daraufhin habe ich es schriftlich nachgereicht. Dies wurde nicht akzeptiert, sodass meine Elternzeit erst 12 Wochen später zum 01.01.11 begonnen hat und ein Jahr geht. Am Montag wird meine Tochter ein Jahr jung und ich kann am Dienstag bei meinem neuen Arbeitgeber anfangen (da Unterschreibe ich auch den Vertrag). Nun meine Frage. Kann ich meinem noch Arbeitgeber heute ganz normal kündigen (Frist 3 Monate) oder muss ich ein Aufhebungsvertrag aushandeln?
Viele liebe Grüße
Jenny mit Lea *24.01.2008 und Kiara*19.09.10
Elternzeit alter und neuer arbeitgeber
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Beitrag von blackangel85 - 15.09.11 - 17:45 Uhr
Beitrag von fancy82 - 15.09.11 - 17:52 Uhr
soweit ich weiß muss man binnen einer woche nach der entbindung schriftlich die elternzeit einreichen! man benötigt dazu ja auch den genauen geburtstermin, die geburtsurkunde. das ist also schwierig, vorher mündlich auszumachen.
und soweit ich weiß kannst du ihm jetzt ganz normal kündigen (3 monate frist)
viel glück!
Beitrag von susannea - 15.09.11 - 19:45 Uhr
Hast du irgendeine Elternzeit schriftlich eingereicht? Und wenn ja, was hattest du für Lea für Elternzeit eingereicht, denn erst nach Ablauf dieser musst du für Kiara Elternzeit nehmen!
7 Wochen nach der Anmeldung beginnt die Elternzeit.
Also evtl. kannst du da noch was machen!
Kündigungsfrist ist die, die du im vertrag stehen hast, nur zum Ende 3Monate.
