Huhu,
also ich habe wirklich keine Ahnung von dem Thema und ich hoffe, meine Frage ist nicht total doof.
Also ich war bis 2010 in einem Arbeitsverhaltnis, welches in meinem Mutterschutz endete. Ich war dann nach dem Elterngeldbezug Ende April 2011 kurz arbeitslos gemeldet und seit 2,5 Monaten arbeite ich wieder bei einem neuen AG.
Ich hatte ja eigentlich nur ein Jahr Elternzeit bisher und war zu der Zeit auch nirgendwo angestellt. Kann ich die restliche Elternzeit bei meinem neuen AG einreichen? Kann er da widersprechen? Geht das überhaupt?
Hat nicht jede Frau ein Anrecht auf 3 Jahre? Wie verhält sich das in meinem Fall?
LG
Ulala
Frage bzgl. Elternzeit - etwas verzwickt
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Beitrag von ulala-1980 - 15.09.11 - 21:05 Uhr
Beitrag von susannea - 15.09.11 - 22:13 Uhr
Natürlich kannst du beim neuen AG auch Elternzeit nehmen. NUr Anspruch auf Teilzeit besteht evtl. nicht.
Beitrag von ulala-1980 - 17.09.11 - 05:11 Uhr
Ok, danke, wie reicht man das denn ein? Ich will ja auch nicht schon nach 2 Monaten, aber ich werde wohl keinen weiteren Einsatz bekommen (bin bei der Zeitarbeit) und wenn sich ein Ende abzeichnet, kann ich ja in Elternzeit gehen.
LG
Beitrag von susannea - 17.09.11 - 08:39 Uhr
Bedenke aber, Elterngeld gibts nur bis zum Ende des 14 Lebensmonates!
Elternzeit wird beim AG angemeldet und dies mindestens 7 Wochen vorher.
