Unterhaltsfrage (merkwürdig?)

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Beitrag von morgenstern66 - 16.09.11 - 09:20 Uhr

Folgende Frage (entstanden bei einer Unterhaltsdiskussion):

Ein Unterhaltsflichtiger zahlt an einen priviligierten Volljährigen den Mindestunterhalt und hat laut Tabelle hat er einen Selbstbehalt von 950 Euro (Verdienst liegt bei unter 1500 Euro).

Wenn der Pflichtige unter selben Bedingungen 1501 Euro verdient, bleibt ihm ein Selbstbehalt von 1050 Euro.

Das Kind erhält im ersten Fall 488 Euro und im zweiten Fall 513.

Da der Zahlende aber 100 Euro mehr Selbstbehalt hat, fährt er geldmäßig besser???

Alles nur hypothetisch, klingt für mich aber interessant. Oder verstehe ich da was falsch??

Interessierte Grüße

Bine

Beitrag von zwiebelchen1977 - 16.09.11 - 10:35 Uhr

Hallo

Du must bei den Beträge das volle kindergeld abziehen( ist bei Volljährigen so)und somit hast du schon einen wesentlich gerinegen Betrag. Ausserdem sind ab 18 beide Eltern barunterhaltspflichtig.

Ich glaube, da wird dann das Einkommen beider Eltern ermittelt und daraus ergibt sich der BEtrag, der dem Kind zusteht.

Und dann wird geschaut, was der jeweilige Elternteil zahlen kann(je nach Verdienst).

Bianca

Beitrag von hedda.gabler - 16.09.11 - 13:23 Uhr

Sage mal, Bianca ... wohin ist denn so urplötzlich gestern Dein Thread hin verschwunden?

Beitrag von morgenstern66 - 16.09.11 - 13:51 Uhr

Wie die Berechnung funktioniert, das ist klar. Aber wie verhält sich das mit dem Selbstbehalt, bei 1 Euro Unterschied an Nettoverdienst?

Beitrag von comapo - 16.09.11 - 23:40 Uhr

Der Selbstbehalt im 2. Fall ist falsch. Einem privilegierten Kind gegenüber beträgt der immer 950 Euro. Dem nicht privilegierten Kind gegenüber 1.150 Euro.

Er ist nicht abhängig von der Höhe des zu leistenden Unterhalts, sondern nur davon, ob es sich um ein privilegiertes oder nicht privilegiertes Kind handelt. Oder meinst Du den Bedarfskontrollbetrag?

LG

Beitrag von morgenstern66 - 17.09.11 - 07:10 Uhr

Ich meine, wieviel der Zahlende behalten darf, wenn das Kind volljährig ist. Bei Unterschied 1500 Euro netto/1501 Euro Netto.

Laut Tabelle sind das dann 100 Euro mehr Selbstbehalt (Bedarfskontrollbetrag)?...Steh ich auf der Leitung?

Beitrag von comapo - 17.09.11 - 22:26 Uhr

Also, ich weiß nicht, ob ich Dein Problem richtig verstehe. Bei einem privilegierten Volljährigen liegt der Unterhalt bei einem Verdienst von

a) unter 1500 Euro bei 304 Euro
b) ab 1501 Euro bei 329 Euro.

Du darfst den Bedarfskontrollbetrag aus der oberen Tabelle nicht mit dem Selbstbehalt verwechseln. Das ist nicht das gleiche.

Und für die Zahlbeträge musst Du die Zahlbetragstabelle benutzen.

Dann gibts noch andere Feinheiten: Den KU ab 18 teilen sich die Eltern, wenn jedoch ein Elternteil den Unterhalt allein bezahlen muss, darf er auch das volle KG in Abzug bringen.

LG

Beitrag von morgenstern66 - 18.09.11 - 11:44 Uhr

Worin liegt der Unterschied? (Selbstbehalt/Bedarfkontrollbetrag?)
Vermutlich liegt da mein Denkfehler.

Wenn der andere Elternteil (ab 18) nicht zum Unterhalt herangezogen werden kann, trägt der andere den Teil ganz....abzüglich allem was es so gibt?

Beitrag von comapo - 18.09.11 - 17:45 Uhr

Die DDT bestimmt ja nur den Unterhalt für Kinder. Wenn neben den Kindern auch noch eine Ehefrau unterhaltsberechtigt ist, dann darf - jetzt mal einfach gesagt - dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug sämtlicher Unterhaltsleistungen nicht weniger als der Bedarfskontrollbetrag bleiben.

Für Dein Problem spielt der Bedarfskontrollbetrag keine Rolle, vergiss ihn einfach ;-)

Ansonsten wie ich sagte: Kind über 18 aber noch privilegiert:
Bis 1500 Euro 304 Euro, Selbstbehalt 950 Euro
Ab 1501 Euro 329 Euro, Selbstbehalt 950 Euro.
Bei beiden wäre der SB gewahrt, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Unterhaltspflichten zu erfüllen.

Und ja, ist der andere Unterhaltspflichtige nicht in der Lage, KU zu zahlen, zahlt der der kann ganz, darf aber das KG komplett anrechnen und nicht nur halb.

LG

Beitrag von morgenstern66 - 19.09.11 - 11:01 Uhr

Danke Dir.

Wie kommst Du auf die 304 Euro?

Beitrag von comapo - 19.09.11 - 20:22 Uhr

http://www.vamv-berlin.de/download/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf

Ganz nach unten scrollen und dann die Tabelle 1.+2. Kind, Stufe 1, Kind über 18 Jahre :)

LG

Beitrag von morgenstern66 - 20.09.11 - 14:21 Uhr

#schmoll
Link geht net

Beitrag von comapo - 20.09.11 - 16:39 Uhr

Also bei mir geht er. Ansonsten hilft Tante Google: Düsseldorfer Tabelle.