Hallo,
ich bin schwanger =) und entbine im April2012. Tja meine Frage nun ich bin Leiharbeiterin befristet bis zum 31.12.2012.
Was kommt auf mich zu? Bin ich mit Geburt des Kindes entlassen?
Kennt sich jemand evtl. damit aus???
Danke im Vorraus
Liebe Grüße Melanie
Frage zur Leiharbeit und Schwangerschft.
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Beitrag von caligirl88 - 16.09.11 - 12:11 Uhr
Beitrag von sonne.hannover - 16.09.11 - 12:21 Uhr
wenn der Vertrag nicht verlängert wird, ja.
Das hat auch nichts mit Leiharbeit oder nicht zu tun, wenn der Arbeitsvertrag befristet ist.
Beitrag von windsbraut69 - 16.09.11 - 12:21 Uhr
Nein.
Dein Vertrag wir dann aber wohl nicht verlängert werden, fürchte ich.
Gruß,
W
Beitrag von caligirl88 - 16.09.11 - 12:26 Uhr
ähm ich wollte nur wissen ob ich mit geburt des Kindes raus bin oder noch bis ende 2012 arbeiten gehen kann!????
Das ich evtl. nicht nach 2012 verlängert werde dachte ich mir schon, verlange ich auch nicht ;)
Beitrag von smokefighter - 16.09.11 - 12:38 Uhr
Natürlich kannst du nach Beendigung des Mutterschutzes (im Regelfall 8 Wochen nach Geburtstermin siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschutz#Deutschland ) weiter arbeiten gehen. Dein Vertrag läuft ja bis Ende 2012. Wenn dein Arbeitgeber dich weiterhin benötigt spricht ja nicht unbedingt was gegen eine Verlängerung... kommt halt auf den Job und die Möglichkeiten der Kinderbetreung deinerseits an.
Beitrag von caligirl88 - 16.09.11 - 12:44 Uhr
Danke nun bin ich schlauer :) war mir halt unsicher ob das Mutterschutzgesetz auch im vollen Umfang für einen Leiharbeiter entspricht. Aber nun weis ich ja Bescheid
Beitrag von susannea - 16.09.11 - 13:01 Uhr
Ein Leiharbeiter ist ein ganz normaler Angestellter, also gelten solche Gesetze für ihn natürlich auch!
Beitrag von windsbraut69 - 16.09.11 - 12:39 Uhr
Sorry, dass ich mir noch einen Nebensatz erlaubt habe.
Beitrag von caligirl88 - 16.09.11 - 12:42 Uhr
Wie Nebensatz??? Du hast nur "Nein" geschrieben aber ich wusste nicht auf welche Frage genau sich dass nun bezieht, sorry.!
Beitrag von windsbraut69 - 16.09.11 - 13:01 Uhr
Du hast doch nur eine Antwort auf eine Frage haben wollen.
DIESE habe ich mit den "Nein" beantwortet und mir den zweiten (sorry, es war kein Nebensatz, sondern ein Eigenständiger) zusätzlich erlaubt.
Beitrag von caligirl88 - 16.09.11 - 13:34 Uhr
ach naja auch gela nun...reg dich nicht auf......;)
Beitrag von smokefighter - 16.09.11 - 12:31 Uhr
Nein entlassen bist du zur Geburt des Kindes nicht... du bist normal im Mutterschutz.
Dein Vertrag läuft bis 31.12.2012. Wenn du Elternzeit nimmst dann ruht der Arbeitsvertrag bis 31.12.2012 und ab 1.1.2013 wärst du arbeitslos wenn dein Vertrag nicht verlängert wird.
Ob du, falls du Elternzeit nimmst, nach Ende der Elternzeit einen neuen Vertrag bei deiner Firma bekommst oder der alte verlängert wird musst du mit deiner Firma besprechen.
Beitrag von caligirl88 - 16.09.11 - 12:40 Uhr
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort
Beitrag von manavgat - 16.09.11 - 12:41 Uhr
Ist das rechtlich zulässig, dass Zeitarbeitsfirmen befristet einstellen?
Gruß
manavgat
Beitrag von windsbraut69 - 16.09.11 - 12:43 Uhr
Natürlich.
Beitrag von vwpassat - 16.09.11 - 12:45 Uhr
Warum nicht?
Beitrag von caligirl88 - 16.09.11 - 12:46 Uhr
Ja klar kommt auch ziemlich oft vor ;)
Beitrag von manavgat - 16.09.11 - 13:28 Uhr
dann ist es geändert worden. Ich habe vor ewigen Zeiten bei der Zeitarbeit gejobbt und da war es nicht zulässig. Und zwar deshalb nicht, weil beschäftigungslose Zeiten Unternehmerrisiko sind.
Gruß
Manavgat
Beitrag von vwpassat - 16.09.11 - 13:36 Uhr
Du verwechselst da was.
Was Du meinst, wenn AN ohne Einsatz mal eben für die Tage nicht entlohnt werden.
Eine zeitliche Befristung, wie bei der TE, ist natürlich schon immer möglich gewesen. z.B. 01.01. - 31.10. etc.....
Beitrag von manavgat - 16.09.11 - 13:45 Uhr
Nein. Das stimmt nicht!
Ich habe vor 20-25 Jahren bei der Zeitarbeit gearbeitet und da war es verboten. Damals durften Einsätze auch nur 6 Monate beim gleichen AG laufen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von spezitante - 16.09.11 - 23:02 Uhr
Hallo,
vor ca. 10 Jahren war die max. Einsatzzeit 1 Jahr, inzwischen kann man von der Ausbildung bis zur Rente beim gleichen Entleiher eingesetzt werden.
Ist war saudoof, aber ist leider so.
Gruß
Tanja
Beitrag von susannea - 16.09.11 - 13:00 Uhr
Dein Vertrag endet mit dem 31.12.2012 wenn er nicht verlängert wird. Somit auch deine Elternzeit, nicht aber dein Elterngeld!
Ansonsten ist es wie bei jedem Angestellten auch!
Beitrag von angelika2112 - 16.09.11 - 15:26 Uhr
Hab jetzt die Antworten nicht gelesen, vielleicht war die richtige ja schon dabei. Ich hatte mal dieselbe Situation.
Also nach der Geburt hast du dann 8 Wochen Mutterschutz und danach wirst du bis zum 31.12.12 in Elternzeit gehen. Diese musst du natürlich beantragen.
Während der Elternzeit kannst du bis 30Stunden die Woche arbeiten, wenn du mehr möchtest, dann zählt es nicht mehr als Elternzeit. Was dann nach dem 21.12. ist, wirst du mit deinem AG verhandeln. Aber solltest du zu Hause bleiben, wird er dir wohl kaum den Arbeitsvertrag verlängern.
