Teilzeit nach Elternzeit

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Beitrag von apple08 - 16.09.11 - 14:41 Uhr

Hallo Ihr Lieben,

ich weiss es ist ein Thema dass immer wieder aufkommt...
aber auch immer wieder ander :-)

Es ist so: Ich bin seit 12 Jahren in einem großen Konzern angestellt. ich befinde mich zzt in der Elternzeit die im kommenden Dezember endet. Eigentlich wollten wir noch ein 2.tes Kind-aber das hat bisher nicht geklappt. Demnach muss ich erstmal wieder arbeiten gehen.
Nun habe ich mit meinem Chef gesprochen bez. einer Teilzeitstelle(20-25Std Woche). Er sagt, dass er mir leider nur eine Vollzeitstelle anbieten kann.
Due Personalchefin meinte dann, dass ich evtl in einer anderen Abteilung "unterkommen" könnte. Wo kann sie mir aber jetzt nicht sagen, da müsste sie sich mal umhören... Dazu kommt, dass wir ein Betrieb sind, der in allen Schichten arbeitet(auch Spät)

So nun meine Frage an Euch. Was sind meine Rechte? Muss ich zum Schluss eine Stelle annehmen bei der ich Spätdienst arbeiten muss,oder viel mehr Std als es eigentlich möglich wäre? Nur um meine Arbeit nicht zu verlieren?#zitter Und wieviele Std muss ich eigentlich arbeiten?

Ich würde mich auf Antworten von Euch freuen,
danke schonmal
#winke

Beitrag von angelika2112 - 16.09.11 - 15:11 Uhr

Leider hast du nach 3 Jahren Wlternzeit keinen Anspruch auf deinen alten Arbeitsplatz, nur darauf in der Firma wieder unterzukommen.

Da wirst du leider deinem AG nach geben müssen, wenn er keine Teilzeitstelle hat in deinem alten Bereich, kannst du nur die volle Stelle annehmen oder woanders unterkommen.

Beitrag von susannea - 16.09.11 - 19:03 Uhr

Leider hast du nach 3 Jahren Wlternzeit keinen Anspruch auf deinen alten Arbeitsplatz, nur darauf in der Firma wieder unterzukommen.


DAs stimmt so glücklicher Weise nicht. Sie muss eine entsprechende Stelle bekommen, d.h. sowohl von den Aufgaben ähnlich (midnestens auch gleichwertig) als auch von der Bezahlung her gleich.
Die Arbeitszeiten dürfen auch nicht ohne weiteres geändert werden, wenn die vorher so vereinbart werden!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 16.09.11 - 19:12 Uhr

Hallo

Ja, aber sie will doch die alte Vollzeitstelle nicht. Und nur die, muss er ihr anbieten. Sie will Teilzeit. Und wenn das nur in einer anderen Abteilung geht, muss sie das aktzeptieren( auch mit den Schichten) oder die alte Stelle wieder nehmen.

Bianca

Beitrag von windsbraut69 - 16.09.11 - 15:31 Uhr

Ihr müßt Euch einigen.
Es wird dann wohl auf einen Kompromiss hinauslaufen.

Beitrag von wemauchimmer - 16.09.11 - 16:29 Uhr

Also, m.W ist die Rechtslage schon so, wie es die Vorschreiberinnen sagten: Du hast keinen Anspruch auf eine Teilzeitstelle.
Aber Du schriebst, daß Du bei einem großen Konzern bist. Dann wende Dich mal an den Betriebsrat des großen Konzerns. Es kann nämlich durchaus sein, daß die Firma eine famlilenfreundliche Arbeitszeitpolitik fährt, und daß Dein Chef Dir das aus irgendwelchen egoistischen Gründen heraus verweigern will. Falls das so ist, kann der Betriebsrat Dir sicher weiterhelfen.
LG