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Beitrag von sassi31 - 16.09.11 - 15:03 Uhr

Hallo zusammen,

eine Bekannte von mir hat im Moment folgendes Problem bei der Arbeit:

Sie hat einen 40 Stunden-Vertrag (pro Woche), wird aber nur 39,5 Stunden eingesetzt (laut Plan). An einem Tag in der Woche darf sie erst eine halbe Stunde später mit der Arbeit beginnen, als der Laden öffnet. Sie hat etliche Male gesagt, sie möchte früher beginnen, so dass sie auch die vertraglich vereinbarten Stunden erreicht. Die Antwort war, dass eine Gesamtstundenzahl aller Mitarbeiter nicht überschritten werden darf, da es sonst Probleme mit der Geschäftsleitung gibt und es wurde abgelehnt.

Jetzt ist der Vorgesetzte auf sie zu gekommen und will ihr für einige Zeit den freien Tag pro Woche streichen, weil sie Minusstunden angesammelt hätte (Differenz zwischen tatsächlicher Arbeitszeit und Vertrag). Tatsächlich ist es aber so, dass sie vor bzw. nach ihrer offiziellen Arbeitszeit noch die Kassenabrechnung erstellen muss und eigentlich jeden Tag 30 - 60 Minuten länger arbeitet, als im Plan steht.

Ich bin der Meinung, die Zeit, die sie für die Kassenabrechnung benötigt ist ebenfalls Arbeitszeit und muss entsprechend abgegolten werden. Ebenfalls bin ich der Meinung, dass man ihr keine Minusstunden aufschreiben darf, wenn sie einfach nicht entsprechend ihrem Vertrag eingeplant wird. Sie ist schließlich da und bietet ihre Arbeitskraft an.

Wie seht ihr das? Würdet ihr euch das gefallen lassen?

Gruß
Sassi

Beitrag von vwpassat - 16.09.11 - 15:06 Uhr

Ich seh das ganz genauso wie Du.

Beitrag von ichbins04 - 16.09.11 - 15:27 Uhr

hallo,

nein ich würde imr das nicht gefallen lassen!!

kassenabrechnung zu machen gehört zur arbeitszeit......

glg

Beitrag von ayshe - 16.09.11 - 15:50 Uhr

Absolut deiner Meinung.
So wird man es sicher im Arbeitsrecht nachlesen können.

Beitrag von rosaundblau - 16.09.11 - 15:52 Uhr

Hallo!

Du siehst das ganz richtig, ABER:

in manchen Unternehmen bekommen die Kassiererinnen einen Kassierer-Zuschlag (steht auf der Lohnabrechnung), damit ist die Zeit der Kassenabrechnung nach der Planarbeitszeit abgegolten. Wobei ich mich frage warum die Kassenabrechnung eine Std. dauert.

Minusstunden dürfen nicht aufgeschrieben werden, wenn der AG die Mitarbeiter nicht in ausreichender Wochenstundenzeit plant bzw. kann er nicht verlangen das diese Zeit nachgearbeitet wird. In vielen Unternehmen ist das allerdings gängige Praxis und läßt sich erst mit einem Gang zum Betriebsrat ändern.

vg rosaundblau

Beitrag von sassi31 - 16.09.11 - 16:29 Uhr

Hallo,

da frage ich sie nochmal, ob sie einen Zuschlag erhält. Bisher hat sie aber immer nur von einem Festgehalt gesprochen.

Wieso das so lange dauert, weiß ich nicht. Ich vermute mal, dass sie eher noch ein paar Sachen aufräumt.

LG
Sassi

Beitrag von sassi31 - 16.09.11 - 20:59 Uhr

Nachtrag:

Sie erhält keinen Zuschlag dafür, dass sie die Kasse abrechnet.

Beitrag von rosaundblau - 16.09.11 - 21:47 Uhr

Hallo!

Dann ist es ganz klar Arbeitszeit, bzw. Überstunden, wenn die Abrechnung erst nach geplantem Arbeitsende stattfindet.

Oft ist es jedoch so, dass der AG davon profitiert das kein Kassierer diese Zeit aufschreibt obwohl dem Arbeitnehmer diese Zeit als bezahlte Arbeitszeit zusteht. Dummheit der Arbeitnehmer! So kommen für den AG schnell einige Std. pro Woche zusammen die er nicht bezahlt.

Wie sagt man so schön: wo kein Kläger, da kein Richter!

vg rosaundblau

Beitrag von sassi31 - 17.09.11 - 00:14 Uhr

Hallo,

sie hat inzwischen mit dem Chef gesprochen und ein völlig bescheuertes Argument gebracht, warum sie an ihrem freien Tag auch unbedingt frei haben muss. Statt ihm klar zu machen, dass sie keine Minusstunden hat und deshalb auch nicht nacharbeiten muss #klatsch.

Jedenfalls soll sie ihm jetzt einen Vorschlag machen, wie sie sich den Abbau der Minusstunden vorstellt.

LG
Sassi

Beitrag von rosaundblau - 17.09.11 - 07:10 Uhr

Guten Morgen!

Jetzt liegt es an ihr die Weichen zu stellen. Entweder sie klärt die Sache, damit schießt sie sich jedoch vermutlich ins Abseits und wird ausgetauscht so bald es möglich ist, oder sie läßt es mit sich machen.

vg rosaundblau

Beitrag von sassi31 - 18.09.11 - 01:17 Uhr

Hallo,

die Gefahr, entlassen zu werden, ist ihr bewußt und sie will sich dennoch wehren. Sagt sie jedenfalls. Leider glaube ich, sie wird es doch mit sich machen lassen. Einfach, weil sie ihren Standpunkt nicht vernünftig vertreten kann. Ihr Argument, warum sie die Minusstunden nicht an einem bestimmten Wochentag abarbeiten kann, war jedenfalls haarsträubend und ich hätte als AG drüber gelacht. Allein die Rechtfertigung von ihr ist doch schon falsch, wenn es eigentlich gar keine Minusstunden gibt. Dann diskutiere ich das aus, aber nicht warum ich wann die Stunden nicht abarbeiten kann.

Gruß
Sassi

Beitrag von manavgat - 16.09.11 - 16:32 Uhr

Es geht hier nicht um Meinung, sondern um die Rechtslage.

1. Arbeitszeit muss bezahlt werden. Soviel zu der Frage ist Kassenabrechnung Arbeitszeit. Eindeutig ja.

2. Wenn der AG sich nicht an den Arbeitsvertrag hält und die vereinbarten Arbeitstunden auch abruft, dann kann er das tun, muss die Zeit aber trotzdem bezahlen.

Was steht im Arbeitsvertrag, wie sich die wöchentliche Arbeitszeit verteilt? Der AG kann, wenn da nichts steht, die Arbeitszeit grundsätzlich anders verteilen, dann muss er das aber rechtzeitig ankündigen.

Zu Deiner letzten Frage: nein, ich würde mir das nicht gefallen lassen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von nobility - 16.09.11 - 17:54 Uhr

Hallo,

" Tatsächlich ist es aber so, dass sie vor bzw. nach ihrer offiziellen Arbeitszeit noch die Kassenabrechnung erstellen muss und eigentlich jeden Tag 30 - 60 Minuten länger arbeitet, als im Plan steht."

Wenn die Kassenabrechnung zu ihren vertraglichen Aufgaben gehört, so hat sie diese entsprechend den Regelungen innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit zu erfüllen.

Weiter geht aus der Fragestellung nicht hervor, ob sie per Stundenlohn oder Festlohn/Gehalt bezahlt wird.

Gruß
Nobility

Beitrag von sassi31 - 16.09.11 - 21:04 Uhr

Hallo,

sie arbeitet im Festgehalt und die Kassenabrechnung erfolgt außerhalb der offiziellen Arbeitszeit. Und es steht im Vertrag, dass die Abrechnung zu ihren Aufgaben gehört.


Gruß
Sassi

Beitrag von sassi31 - 18.09.11 - 01:18 Uhr

Hallo,

vielen Dank euch allen für eure Antworten.

LG
Sassi