Frage an Lohnbuchhalterinnen o.ä. :
Wieviel Unterschied macht es für einen Arbeitgeber, ob er eine 400 Euro-Kraft bezahlt - oder sie als Teilzeitbeschäftigte bezahlt, z.B. mit 8,50 Euro Hilfskraft-Stundenlohn netto - 15 Stunden die Woche......?
Beim Staat (wo ich arbeite) gibts keine 400-Euro Kräfte, deswegen weiß ich das nicht - es würde mich aber mal interessieren.
Es kommen dann ja die Sozialleistungen usw dazu, aber wieviel ist das dann eben für den Arbeitgeber ?
DANKE !
LG Moni
Unterschied 400 Euro-Job zu Halbtagsjob für ArbeitGEBER ??
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Beitrag von fruehchenomi - 16.09.11 - 19:35 Uhr
Beitrag von susannea - 16.09.11 - 21:29 Uhr
400 Euro beim Minijob bedeutet: 522,96 Euro Ausgaben für den Arbeitgeber (wenn er die Steuern trägt und es nicht im Privathaushalt ist).
Bei 401 Euro Bruttoverdienst zahlt der AG ca. 480 Euro.
Beitrag von fruehchenomi - 16.09.11 - 21:59 Uhr
401 brutto meine ich nicht - ich meine 400 Euro ausbezahlt....das kostet
ihn dann nur 480, wenn ich recht verstehe ?
Eine Bezahlung nach Stundenlohn (also Halbtagsjob mit allen Abgaben), das sind dann die 522,96 für ihn, da er den Krankenkassenanteil usw zahlen muss ?
Naja sooo gravierend ist der Unterschied nicht, aber die Arbeitgeber der 400 Euro-Jobs sind in den Stunden absolut variabel, das gefällt natürlich
und sie brauchen nicht mehr zu zahlen. Danke.
LG Moni
Beitrag von lisasimpson - 17.09.11 - 09:09 Uhr
"401 brutto meine ich nicht - ich meine 400 Euro ausbezahlt....das kostet
ihn dann nur 480, wenn ich recht verstehe ? "
das hängt doch von der steuerklasse des AN ab, da hat der AG keinen einflus drauf.
so sind 600€ brutto bei steuerklasse 3 und eigenen kindern (relevant für die pflegeversicherung) und keinen kirchensteuern z.b. ca 470€ netto
bei steuerklasse 5, keinen kindern und kirchensteuerpflicht wären das dann 410€
kannste dir also bei einem brutto- netto rechner ausrechnen lassen
aber man sollte nicht vergessen, daß ja
- krankenversicherungsbeiträge davon gezahlt werden
- rentenversicherungsbeiträge
- arbeitslosenversicherungsbeiträge
wenn also der arbeitgeber so viel ausgibt wie bei einem 400€ job (520€) bekommt der arbeitnehmer mit steuerklasse 5 370€ raus- hat aber eben auch beiträge in seienr sozialversicehrung (wen nauch nur gerning, kann aber eine rolle spielen bei beitragsjahren zur rentenversicehrung, anspruch auf erwerbsminderungsrente usw..)
lisasimpson
Beitrag von fruehchenomi - 17.09.11 - 13:16 Uhr
Dankeschön !
LG Moni
Beitrag von manavgat - 17.09.11 - 17:36 Uhr
Der 400 Euro Job ist geringfügig teurer für den AG als ein 401 Euro Job. Unterschiede beim Arbeitsrecht gibt es keine!
Gruß
Manavgat
