Hochschwangere Frau beschäftigt! Wo melden?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von polediana - 16.09.11 - 19:47 Uhr

guten abend!

bräuchte mal wieder eure hilfe:

hier gibt es ein geschäft (ist ja jetzt egal welches etc.) denn ich glaube die betroffene hält sich auch bei urbia auf.
jedenfalls ist sachverhalt folgender:
die teamleitung von dem laden ist im 9. monat schwanger, hat noch zwei wochen zur geburt. normalerweise müßte sie im muschu sein, steht aber jeden tag von früh bis abends im laden, weil keine nachfolgerin gefunden wurde und ihr jetzt der braten vor die nase gehalten wird, dass sie nach der geburt wieder einsteigen kann. ihr vertrag war nur befristet und etwa mittig der schwangerschaft ausgelaufen.

die dame kassiert bereits von der ARGE geld im zuge dessen, weil sie alleinerziehend ist und lässt sich für die stunden, die sie arbeitet schwarz ausbezahlen.

ich habe selbst für dieses unternehmen gearbeitet (deutschlandweite kette) und weiss wie es intern abläuft. würd behaupten es ist so ähnlich wie bei LIDL und SCHLECKER! mich macht das deswegen so sauer, weil die wirklich glauben sie können sich alles erlauben!

ich bin die ganze zeit am überlegen ob ich eine meldung machen soll, zögere dann aber wieder. und wenn, wo müßte ich mich denn dann hinwenden?

glg diana

Beitrag von gh1954 - 16.09.11 - 19:53 Uhr

>>>die teamleitung von dem laden ist im 9. monat schwanger, hat noch zwei wochen zur geburt. normalerweise müßte sie im muschu sein, <<<

Wenn eine Frau es möchte, kann sie bis zum Geburtstermin arbeiten gehen, das ist nicht verboten.

Bist du sicher, dass sie "schwarz" arbeitet? Kann ich mir bei einem Unternehmen schwer vorstellen.

Beitrag von polediana - 16.09.11 - 19:59 Uhr

ja, sie hat mir von dem gespräch damals mit dem bezirksleiter erzählt. dass sie weiterarbeiten, und die stunden einfach aufschreiben soll. sie bekommt es dann "so"....

Beitrag von polediana - 16.09.11 - 20:03 Uhr

ok, und wie ist es dann in so einem fall, acht stunden an einem counter stehen und sich nicht hinsetzen können?? #kratz

na ja, ich hätt mir solche destruktiven antworten schon wieder denken können. dieses forum ist wirklich nicht mehr da um sich sachlichen rat zu holen, sondern nur noch um sich persönlich angreifen zu lassen.
DAS find ICH zum #putz

ich werds jetzt künftig endgültig meiden.

vg
diana

Beitrag von gh1954 - 16.09.11 - 20:06 Uhr

Was ist daran destruktiv, wenn man dich über die Rechtslage aufklärt?

Beitrag von aennsche - 16.09.11 - 20:44 Uhr

Wo fühlst du dich persönlich Angegriffen?

Die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt sind FREIWILLIG, die 8 Wochen danach gesetzlich vorgeschrieben.
Ich selbst war bei meiner kurzen noch bis zum ET arbeiten, da ich partout nicht gewusst hätte, was ich mit meiner Zeit anfangen sollte.

Von den Arbeitsbedingungen hattest du nichts geschrieben.

Gruß, Anne

Beitrag von polediana - 16.09.11 - 21:10 Uhr

hi,

ja es ist ein stehender job an einem counter, nur kundenverkehr und stress. ich höre es halt von ex-kollegen, die da noch arbeiten dass sie eigentlich schon gar nicht mehr kann. der bauch rutscht schon nach unten, aber sie macht es wegen dem druck im kreuz, danach gleich wieder angestellt zu werden.
sie will nach der entbindung auch so weiterverfahren, raus aus dem krankenhaus, zwerg mit ins geschäft nehmen, administrative sachen erledigen.......inoffiziell. nach den acht wochen wird sie ja offiziell wieder angemeldet.


na ja, vielleicht wirklich nicht mein problem!

#winke

Beitrag von susannea - 16.09.11 - 21:17 Uhr

Da kannst du sie dann medlen, denn das ist strafbar und wird auch recht heftig bestraft.

JEtzt bleibt dir nur eine Anzeeige beim Zoll wegen Schwarzarbeit.
Oder eben, dass die Mutterschutzrichtlinien (mit Pausen und zwischendurch sitzen können) nicht eingehalten werden!

Beitrag von polediana - 16.09.11 - 21:19 Uhr

hm, und was würdest du machen?

Beitrag von susannea - 16.09.11 - 21:43 Uhr

Wenn du dir da sicher bist, das melden.

Beitrag von polediana - 16.09.11 - 22:25 Uhr

ok.

glg diana

Beitrag von julia2809 - 17.09.11 - 01:14 Uhr

Ich glaube nicht, daß das so freiwillig ist.... Ich kann mich nicht mehr an die Einzelheiten erinnern, aber ich mußte damals mit sofortiger Wirkung zuhause bleiben, obwohl mein Arbeitgeber und ich es anders vereinbart hatten.... Bin gerade beim Googlen auf eine Seite der AOK gestoßen auf der es heißt, daß während des Mutterschutzes absolutes Beschäftigungsverbot bestünde....
Grüße Julia

Beitrag von windsbraut69 - 17.09.11 - 08:32 Uhr

Es ist definitiv freiwillig.
Absolutes Beschäftigungsverbot gilt nur in den 8 Wochen NACH der Entbindung.

Gruß,

W

Beitrag von anna031977 - 16.09.11 - 19:53 Uhr

Mit Unterstellungen immer vorsichtig sein!

Beitrag von scullyagent01 - 16.09.11 - 19:58 Uhr

Ich kann mir kaum vorstellen, das eine Deutschland weite Kette schwarz zahlt.

Desweiteren ist es erlaubt das eine Schwangere bis ET arbeitet - also was willst du melden?

Zum kotzen diese selbsternannten Hilfsscheriffs

Scully

Beitrag von stier84 - 16.09.11 - 20:19 Uhr

Die 6 Wochen vor der Geburt darf man arbeiten nur die 8 Wochen nach der Geburt sind eigentlich tabu (wird auch nicht immer eingehalten....). Wenn du Verdacht der Schwarzarbeit hast musst du dich an das Finanzamt bzw. Zoll wenden

Beitrag von polediana - 16.09.11 - 20:54 Uhr

danke dir!
ich weiss einfach nicht.....was "richtig" ist.
ich will sie auch nicht hinhängen, aber dem unternehmen gehört mal eins auf den rüssel. beschäfgtigen leute für 6,-/ std. und zahlen dann schwarz aus.....na ja....!

danke für deine antwort.
lg diana #herzlich

Beitrag von stier84 - 17.09.11 - 10:30 Uhr

In der Regel leiden dann nur die Mitarbeiter und nicht die Chefs, die sind abgesichert. Achte lieber darauf, wann sie nach der Geburt wieder in den Job einsteigt. Ist sie nach zwei Wochen wieder im Geschäft würde ich vlt. etwas sagen (aber wer weiss, vlt. ist die Frau sehr auf das Geld angewiesen aber in der MuSchFrist bekommst sie ja eh ihr Geld...). WEgen dem Schwarzgeld würde ich es im allgemeinen sagen und nicht auf diese Frau bezogen (melde dich z.B. anonym und sage, dass ihr dort auf die Hand bezahlt wurdet oder mach es schriftlich anonym aber ohne den Namen der Frau da sie sonst zu Ärger bekommen wird

Beitrag von polediana - 17.09.11 - 12:22 Uhr

hallo,

ja so hab ich mir das gedacht. mir gehts eigentlich nur um die firma selbst. aber ich finds von IHR schon genauso dreist, sich die pralinchen rauszupicken und andere alleinerziehende müssen auch schaun wo sie bleiben...

glg diana

Beitrag von rosaundblau - 16.09.11 - 21:10 Uhr

Und eh man sich versieht............wird man als Ameise wieder wiedergeboren!

Beitrag von jurbs - 16.09.11 - 22:42 Uhr

viele Grüße aus Phantasia

Beitrag von sohnemann_max - 17.09.11 - 08:09 Uhr

Hi,

es ist nicht verboten bis zur Geburt durch zu arbeiten. Habe ich auch gemacht. Die 8 Wochen danach darfste nicht arbeiten.

Sollte sie es nicht wollen, dann sollte sie auch alt genug sein, das zu sagen. Es wird bestimmt niemand dazu verdonnert sich täglich 9 Stunden irgendwo hinzustellen im hochschwangeren Zustand.

Dass sie es Schwarz macht, glaube ich jetzt auch nicht so wirklich. Und bei einer großen, Deutschland weiten Kette - ich weiss ja nicht. Die Personalmenschen wissen schon recht genau was sie dürfen und was nicht und wo es Schlupflöcher gibt wie sie da heile rauskommen.

Mit Anschuldigungen und Prellung vom Staat würde ich vorsichtig sein.

LG
Caro

Beitrag von manavgat - 17.09.11 - 17:33 Uhr

Gewerkschaft, ARGE, örtliche Zeitung, Gewerbeaufsicht, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Finanzamt.

Gruß

Manavgat