Hallo,
bekomme morgen meine Arbeitsvertragverlängerung, oder besser gesagt meine neue Befristung.
Ich wurde am 01.07.2011 bei meinem neuen Arbeitgeber eingestellt, bis 28.07. zum anlernen. Danach bekam ich eine Vertragsänderung bis zum 30.09. nun darf ich also weiter dort arbeiten, weiß aber erst morgen ob wieder nur für 3 Monate oder wenn ich Glück habe vielleicht für 6 Monate. Ich müßte bis Februar dort sein um wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Wenn mein Vertrag morgen wieder nur für 3 Monate ist, darf ich dann noch einmal verlängert werden?
Bin dort als Krankenvertretung für jemanden eingestellt, die Person kommt aber so schnell nicht wieder. Die anderen Neuen die dort angefangen haben, haben alle gleich 6 Monate bekommen, nach dem anlernen nur ich nicht. Kann es sein, dass es in meinem Fall mit der Krankheitsvertretung etwas anderes ist, es eine andere Regelung gibt? Im meinem Vertrag habe ich allerdings auch nicht wirklich was gefunden, was die Krankheitsvertretung ausführlich erwähnt!
Danke für Eure Antworten.
LG Susan.
Wie oft befristet?
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Beitrag von susan382 - 16.09.11 - 21:18 Uhr
Beitrag von ploetschi - 16.09.11 - 21:24 Uhr
Hi,
wenn die Befristung einen solchen Grund hat (Krankheitsvertretung / Elternzeit / etc) dann darf öfter verlängert werden.
Google sagt:
Wenn ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt (Krankheits- / Elternzeitvertretung) gibt es keine festgelegten zeitlichen Grenzen für die Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Die Befristung ist solange zulässig, wie der sachliche Grund vorliegt. Wenn kein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt, ist sie nur bis zu einer Gesamthöchstdauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieser zwei Jahre ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung zulässig. Dabei darf die Gesamthöchstdauer von zwei Jahren aber nicht überschritten werden.
LG
ploetschi
Beitrag von susan382 - 16.09.11 - 21:40 Uhr
Der Grund liegt vor, taucht aber nirgendswo in meinem Vertrag auf! Also wird es dann so sein, dass die mich dann noch einmal verlängern dürfen.
Beitrag von susannea - 16.09.11 - 21:42 Uhr
Steht denn in dem Vertrag drin, ob mit oder ohen Grund. Oft steht da, befristet mit Sachgrund bis zum xxx
Beitrag von susan382 - 16.09.11 - 21:43 Uhr
Nein, so steht das dort nicht drin.
Beitrag von windsbraut69 - 17.09.11 - 08:23 Uhr
WIE steht es denn drin?
