Frage zu Abänderungsklausel bei gemeinschaftl. Testament

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Beitrag von ninna68 - 16.09.11 - 22:03 Uhr

Hallo,

kennt sich einer von euch hiermit aus?

Bsp: A und B sind verheiratet
A hat ein Kind (aus erster Ehe)
B hat keine Kinder

Ehegatten setzten sich zu alleinigen Vollerben ein.
Kind soll lt . gemeinsch. Testament 2/3 erben als Schlusserbe.

Äbänderungsklausel: Testament soll insgesamt wechselbezüglich und bindend sein, mit der Maßgabe, dass der überlebende Ehegatte die Schlusserbfolge in vollem Umfang ändern darf.

Das Kind hat doch lediglich das Prinzip Hoffnung, dass das Testament nicht abgeändert wird, oder? Sofern B wieder heiratet o.ä. können sich doch völlig neue Konstellationen ergeben.

Kind bekommt erst drei Monate nach Testamentseröffnung vom Amtsgericht eine Kopie des Testaments.

1. Welche Gründe sollten bestehen den Pflichtteil nicht zu fordern?
2. Kann das Testament mit Chance auf Erfolg angefochten werden?

LG und Danke!!!

Ninna


Beitrag von werner1 - 16.09.11 - 22:13 Uhr

Hallo,

was ist denn das für eine Frage ?

1. alle möglichen, Neid z. B.
2. zu 100 %, der Pflichtteil heisst so, weil er Pflicht ist.

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von lavala - 16.09.11 - 22:14 Uhr

Ich denke, man kann dieses Testament nur erfolgreich anfechten, wenn es nicht der Form entspricht.

Die Frage , warum der Pflichtteil n i c h t gefordert werden sollte, kann man eigentlich nicht beantworten. Es können keine juristischen Gründe sein, nur moralische.

Da ich seit Jahrzehnten auch in der Situarion von "Kind" bin, kann ich nur raten, den Pflichtteil zu fordern, weil das vielleicht recht große Risiko besteht, dass einmal nichts mehr da ist, bzw. das Testament geändert wird.
Pflichtteil bedeutet, ein Viertel dessen, was A hinterlässt.

Beitrag von ninna68 - 16.09.11 - 22:23 Uhr

Danke!

Das Kind hat keinerlei Beziehung zu dem überlebenden Teil... und hat eigentlich nur gelitten unter der Beziehung.

Dann wird wirklich nur die Einforderung des Pflichtteils bzw. eine anderweitige notarielle Vereinbarung sinnvoll sein, da die Pflichtteilsforderung ja sehr viel Arbeit für den Vollerben macht. Puh!

Der Erstantwortende hat die Frage offenbar nicht verstanden. Weshalb sollte Neid nicht dazu führen den Pflichtteil zu fordern und weshalb besteht daher eine Anfechtungsmöglichkeit? Aber vielleicht ist es ja einfach nur zu spät für mich zum Denken.

LG Ninna

Beitrag von lavala - 16.09.11 - 22:42 Uhr

Ich schreib Dir doch noch mal etwas dazu.

Eine Möglichkeit wäre der Abschluss eines Erbvertrages zwischen "Kind" und B. Die Gefahr, dass B alles verbraucht, besteht trotzdem.

Ich habe sehr bereut, damals nicht den Pflichtteil gefordert zu haben. Wieviel Arbeit B damit hat, sollte "Kind" nicht berühren.

Beitrag von ninna68 - 17.09.11 - 09:05 Uhr

Nochmals ein dickes Danke.

Ich habe ja keine Ahnung, wie lange der überlebende Ehegatte lebt (kann noch locker 30 Jahre sein) und ob dann über eine Pflegegeschichte alles vermögen aufgebraucht wird oder ob dann nicht doch einer der Verwandten auf die Idee kommt, wenn ich pflege sicher ich mir das Vermögen...bei Erbtanten ist ja vieles denkbar.

Wahrscheinlich wird das Ziel sein eine Vereinbarung (notariell?) zu treffen, mit dem Ziel irgendndwo zwischen Pflicht- und gesetzlichem Teil zu landen, mit dem alle weiterexistieren können- meine soziale Ader schlägt mal wieder zu.

Ich wünsche dir nur das beste und das du am Ende sehr gut aus der Wäsche schaust. #liebdrueck

Beitrag von ..leopoldina.. - 16.09.11 - 22:39 Uhr

1. Welche Gründe sollten bestehen den Pflichtteil nicht zu fordern?
2. Kann das Testament mit Chance auf Erfolg angefochten werden?




Klassische Prüfungs- oder Lehrbuchfragen.
Da musst du schon selbst überlegen.

Beitrag von ninna68 - 17.09.11 - 09:00 Uhr

Es handelt sich aber nicht um einen Prüfungsfall sondern um das echte Leben und daher habe ich nicht die Zeit mich juristisch bis ins letzte Detail damit auseinanderzusetzen. Dein Kommentar ist wirklich hilfreich.

Beitrag von kasia4 - 18.09.11 - 22:35 Uhr

Hallo Ninna,
dein Beitrag hat mich interessiert. Ich kann leider nichts beitragen, weil ich von dem Thema keine Ahnung habe.
Aber ich dachte immer das in dem Fall das Kind von B keine Ansprüche hat, weil er aus anderer Ehe ist. Oder? Muss dann nicht der leibliche Vater bzw. die leibliche Mutter den Pflichtteil leisten? Es sei den Kind wurde von B in der Ehe adoptiert.
Vielleicht weißt du das etwas besser bescheid.
gruss
kasia :-)